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Antrag auf Betreuerwechsel

Letzte Änderung Letzte Änderung 28.09.2024
Formate FormateWord und PDF
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Letzte ÄnderungLetzte Änderung: 28.09.2024

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Was ist ein Antrag auf einen Betreuerwechsel?

Eine betreuungsbedürftige Person kann einen gerichtlichen Antrag stellen, um den bisherigen Betreuer im Rahmen einer Betreuungsverfügung, mit einem neuen Betreuer, auszuwechseln.

Einen Betreuerwechsel kann man z. B. stellen, wenn sich die Beziehung zwischen Betreuer und betreuungsbedürftige Person sich derartig verschlechtert, dass eine wirksame Betreuung nicht mehr möglich ist. Betreuungsbedürftige Personen sollten Unterstützung, Hilfe und Schutz von ihrem Betreuer erhalten.


Welchen Inhalt hat ein Antrag auf einen Betreuerwechsel?

Es gibt unterschiedliche Fallgestaltungen, die zu einem Betreuerwechsel führen können:

  • der Betreuer ist nicht bzw. nicht mehr geeignet, seine Tätigkeit ausführen
  • dem Betreuer kann die Betreuung nicht zugemutet werden
  • der Betreute schlägt eine gleich geeignete Person vor

Zu unterscheiden ist also der Fall des Betreuerwechsels aufgrund einer Tatsache, die die Abberufung des alten Betreuers zwingend erforderlich macht, weil der Betreuer nicht mehr geeignet ist – und dem Fall, dass der alte Betreuer zwar grundsätzlich noch geeignet wäre, aber ein anderer Betreuer gewünscht wird.

Beispiel: Herr A ist alleinstehend. Seine Tochter B lebt im Ausland. Nach einem Unfall ist er betreuungsbedürftig. Durch das Betreuungsgericht wurde ein rechtlicher Betreuer bestellt. Nach drei Monaten entschließt sich die Tochter zurück nach Deutschland zu ziehen, um die Betreuung ihres Vaters übernehmen zu können.


Angehöriger sollte Betreuung vorrangig übernehmen

Wenn der Betreute einen gleich geeignete Betreuer nennen kann, beantragt er beim Betreuungsgericht für sich einen Betreuerwechsel. In dem Antrag sollte ausführlich begründet werden, weshalb der Wechsel gewünscht ist. Das Betreuungsgericht prüft, ob der gewünschte Betreuer zur Übernahme der Betreuung geeignet ist. Dabei gilt der Grundsatz, dass die Wünsche des Betreuten zu berücksichtigen sind. Weiterhin gilt der Grundsatz, dass eine ehrenamtliche Betreuung vorrangig zu einer rechtlichen Betreuung (etwa durch einen Verein) erfolgen soll.


Betreuungsgericht prüft Zweckmäßigkeit

Allerdings müssen die Richter auch prüfen, ob der Betreuerwechsel zum gewünschten Zeitpunkt auch zweckmäßig ist. So kann es beispielsweise sein, dass der Betreuerwechsel nicht durchgeführt wird, wenn ohnehin in absehbarer Zeit über die Aufhebung der Betreuung entschieden wird.

Wichtig: Das Gericht soll sich zwar an die Wünsche des Betreuten halten, ist aber nicht daran gebunden.


Was ist zu tun, wenn der Antrag auf Betreuerwechsel fertig ist?

Die Vorlage kann den Fragen entsprechend ausgefüllt und das Dokument anschließend erstellt werden. Danach kann die Verfügung ausgedruckt und von der betreuten Person unterschrieben werden. Anschließend sollte die Vorlage unterzeichnet an das zuständige Gericht versandt werden.

Das zuständige Gericht bestimmt sich nach dem Gericht, wo die ursprüngliche Betreuungsverfügung entschieden wurde und kann aus dem entsprechenden Bescheid entnommen werden.


Welche gesetzlichen Vorschriften sind anwendbar?


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Sie füllen einen Vordruck aus. Das Dokument wird nach und nach vor Ihren Augen auf Grundlage Ihrer Antworten erstellt.

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