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Ein solcher Brief ist ein formelles Schreiben an das zuständige Vereinsregister, in dem die Auflösung eines Vereins mitgeteilt und beantragt wird. Er dient dazu, die offizielle Löschung des Vereins im Register zu veranlassen.
Dieser Brief wird verwendet, nachdem die Mitgliederversammlung die Auflösung des Vereins beschlossen hat und die Liquidation abgeschlossen ist.
Hinweis: Der Antrag stellt die offizielle Benachrichtigung des Vereinsregisters über die Beendigung des Vereins dar.
Die Liquidation eines Vereins ist der Prozess der Abwicklung des Vereins nach seiner Auflösung. Die Liquidatoren sind die Personen, die diesen Prozess durchführen. Ihre Aufgaben sind vielfältig und umfassen die rechtliche und finanzielle Abwicklung des Vereins. Hier ist ein schrittweiser Überblick über die Aufgaben der Liquidatoren:
1. Auflösungsbeschluss und Bestellung der Liquidatoren: Die Mitgliederversammlung beschließt die Auflösung des Vereins und bestellt die Liquidatoren.
2. Anmeldung der Auflösung beim Vereinsregister: Die Liquidatoren melden die Auflösung des Vereins beim zuständigen Amtsgericht (Vereinsregister) an. Dies erfolgt in notariell beglaubigter Form.
3. Öffentliche Bekanntmachung: Die Liquidatoren müssen die Auflösung des Vereins öffentlich bekannt machen. Es erfolgt eine Veröffentlichung im jeweiligen Bekanntmachungsblatt bzw. einem entsprechenden Onlinemedium des Registergerichtes.
4. Abwicklung der laufenden Geschäfte: Die Liquidatoren beenden die laufenden Geschäfte des Vereins. Sie kündigen Verträge, begleichen offene Rechnungen und ziehen offene Forderungen ein.
5. Erstellung einer Liquidationsbilanz: Die Liquidatoren erstellen eine Bilanz, die das Vermögen und die Verbindlichkeiten des Vereins zum Zeitpunkt der Auflösung aufzeigt.
6. Befriedigung der Gläubiger: Die Liquidatoren begleichen die Forderungen der Gläubiger aus dem vorhandenen Vereinsvermögen.
7. Verteilung des Restvermögens: Sofern nach Befriedigung aller Gläubiger noch Vermögen vorhanden ist, verteilen die Liquidatoren dieses gemäß der Vereinssatzung.
8. Anmeldung der Beendigung der Liquidation: Nach Abschluss aller Liquidationsmaßnahmen melden die Liquidatoren die Beendigung der Liquidation beim Vereinsregister an. Auch dies muss in öffentlich beglaubigter Form erfolgen.
Es gibt keine unterschiedlichen Typen im eigentlichen Sinne, aber die Gründe und die Art der Liquidation können variieren.
Alternativ kann ein Auflösungsbeschluss im Rahmen einer Mitgliederversammlung gefasst werden. Dieser Beschluss muss jedoch in der Regel schriftlich festgehalten werden.
Der Auflösungsbeschluss ist die interne Entscheidung des Vereins, während der Brief die externe Mitteilung an das Register ist. Sie sind aufeinanderfolgende Schritte im Auflösungsprozess.
Ja, die Löschung des Vereins im Register erfordert eine formelle Mitteilung. Dieser Antrag ist die formelle Mitteilung an das zuständige Register.
Der Antrag muss folgende Angaben enthalten:
Bevor eine Mitteilung an das Register erfolgen kann, muss ein Auflösungsbeschluss der Mitgliederversammlung vorliegen. Nach dem Gesetz muss die Mitgliederversammlung des Vereins mit einer 3/4 Mehrheit der Auflösung des Vereins zustimmen. Als Nächstes müssen die Liquidatoren bestimmt werden, die für die finanzielle Auflösung des Vereinsvermögens zuständig sind. Letzte Voraussetzung ist die Anmeldung der Auflösung, diese muss in öffentlich beglaubigter Form eingereicht werden.
In der Regel können Vereinsmitglieder den Antrag stellen. Anschließend entscheidet die Mitgliederversammlung über den Antrag.
Der Antrag sollte den Fragen entsprechend ausgefüllt und angepasst werden. Anschließend sollte das Dokument entsprechend unterzeichnet werden. Daneben sollte die Abschrift des Protokolls der Mitgliederversammlung, in der die Auflösung des Vereins beschlossen wurde, in öffentlich beglaubigter Form zur Eintragung in das Vereinsregister eingereicht werden.
Folgende Dokumente können dem Antrag angehängt werden:
Ja, für die Anmeldung der Auflösung eines Vereins beim zuständigen Amtsgericht ist in der Regel eine notarielle Beglaubigung der Unterschriften der Liquidatoren erforderlich. Hier sind die wichtigsten Punkte:
Hinweis: Die Unterschriftbeglaubigungen kann man nur von einem Notar durchführen lassen. Die Liquidatoren müssen also alle zu einem Notar und dort gemeinsam den Antrag beglaubigen lassen.
Ja, die Auflösung muss im Vereinsregister eingetragen werden.
Hinweis: Die Auflösung eines eingetragenen Vereins wird erst durch die Eintragung ins Vereinsregister wirksam. Der Antrag auf Auflösung muss daher beim zuständigen Amtsgericht eingereicht und dort registriert werden.
Sie füllen einen Vordruck aus. Das Dokument wird nach und nach vor Ihren Augen auf Grundlage Ihrer Antworten erstellt.
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Antrag auf Auflösung eines Vereins - Muster Word PDF
Land: Deutschland