Was ist eine Abtretungserklärung?
Eine Abtretungserklärung ist ein Vertrag, durch den ein Gläubiger (Zedent) seine Forderung gegen einen Schuldner auf einen neuen Gläubiger (Zessionar) überträgt. Bei einer Abtretung wird also laut Definition eine Forderung von einem Gläubiger auf einen anderen übertragen. Dabei kommt es nicht zu einer Änderung bezüglich der Forderung oder des Schuldners, nur der Gläubiger wird ausgetauscht.
Beispiel: Anna (A) und Ben (B) haben ein Darlehensvertrag vereinbart. In diesem Vertrag bekommt B von A 5.000 Euro, A ist also Gläubiger (Inhaber der Forderung) und B Schuldner. Nun schuldet aber A dem Constantin (C) 7.000 Euro aus einem Kaufvertrag. Um die 7.000 Euro Schuld zu begleichen, kann A jetzt die Forderung gegen B an den C abtreten. Dadurch wird C Inhaber der Forderung aus dem Darlehen. B muss als die 5.000 Euro an de C auszahlen. A hat weiterhin eine Schuld von 2.000 Euro gegenüber C.
Welche unterschiedlichen Typen von Abtretungen gibt es?
Bei der Forderungsabtretung gibt es grundsätzlich folgende Konstellationen:
- Gesamtforderungsabtretung: Die Übertragung der gesamten Forderung.
- Teilforderungsabtretung: Die Übertragung eines Teils der Forderung.
- Sicherungsabtretung: die Abtretung von Forderungen als Sicherheit für andere Geschäfte.
Ist eine Abtretung ähnlich zu anderen rechtlichen Verträgen oder Dokumenten?
Die Forderungsabtretung kann von folgenden Dokumenten unterschieden werden:
- Unterschied zum Schuldbeitritt: Bei einem Schuldbeitritt tritt eine weitere Person als Schuldner hinzu, während bei einer Abtretung der Gläubiger wechselt.
- Unterschied zur Schuldübernahme: Bei einer Schuldübernahme übernimmt eine Person die Schuld, während bei einer Abtretung der Gläubiger wechselt.
- Unterschied zur Vertragsübernahme: Bei der Vertragsübernahme, werden nicht nur einzelne Forderungen, sondern ein gesamtes Vertragsverhältnis übertragen.
Ist eine Abtretungserklärung zwingend erforderlich?
Nein, eine schriftliche Abtretungserklärung ist grundsätzlich nicht zwingend erforderlich. Allerdings ist eine schriftliche Vereinbarung aus folgenden Gründen sinnvoll:
- Klarheit über die Übertragung der Forderung.
- Beweissicherheit im Streitfall.
- Schutz der Interessen beider Parteien.
Was muss eine Abtretungserklärung enthalten?
Eine Forderungsabtretung sollte folgende Angaben enthalten:
- Bezeichnung der beteiligten Parteien (Zedent, Zessionar, Drittschuldner).
- Genaue Beschreibung der abgetretenen Forderung (Höhe, Rechtsgrund).
- Erklärung der Abtretung.
- Datum und Unterschriften der Parteien.
- Nennung von eventuell mit übertragener Sicherheiten.
- Eventuelle Vereinbarung von Zinsen.
Was ist in einer Abtretungserklärung nicht erlaubt?
Bei der Verfassung der Abtretungserklärung müssen folgende Aspekte beachtet werden:
- Wucherzinsen: Eine Abtretungserklärung darf keine Vereinbarungen enthalten, die auf Wucher abzielen. Das bedeutet, dass ein auffälliges Missverhältnis zwischen der Leistung (der abgetretenen Forderung) und der Gegenleistung (z. B. dem Kaufpreis oder den vereinbarten Zinsen) nicht vorliegen darf. Wucher liegt vor, wenn eine Partei die Zwangslage, die Unerfahrenheit, den Mangel an Urteilsvermögen oder die erhebliche Willensschwäche der anderen Partei ausbeutet.
- Abtretung von Forderungen, die gesetzlich nicht abtretbar sind, z. B.:
- wenn die Forderungsabtretung durch Vereinbarung mit dem Schuldner ausgeschlossen ist (häufig z. B. bei Ansprüchen aus Versicherungsverträgen),
- wenn die Forderungsabtretung nicht ohne Veränderung des Inhalts der Forderung erfolgen kann (z. B. bei Ansprüchen auf Dienstleistungen),
- wenn die Forderung unpfändbar ist (unpfändbar sind vor allem Sachen, die dem persönlichen Gebrauch oder dem Haushalt dienenden, soweit der Schuldner ihrer zu einer seiner Berufstätigkeit und seiner Verschuldung angemessenen, bescheidenen Lebens- und Haushaltsführung bedarf, z. B. Kleider, Hausrat; Nahrungs- und Feuerungsvorräte für die nächsten vier Wochen oder der zur Beschaffung solcher Vorräte erforderliche Geldbetrag usw.),
- wenn die Forderungsabtretung gesetzlich verboten ist.
- Abtretung von Forderungen gegen den Willen des Drittschuldners, wenn dies gegen ein vertragliches Abtretungsverbot verstößt.
Was sind die Voraussetzungen für eine Abtretungserklärung?
Für eine Abtretung müssen gewisse Voraussetzungen erfüllt werden. Dazu gehören die Folgenden:
- Der Zedent und der Zessionar müssen einen formlosen Abtretungsvertrag abschließen, aus dem die wichtigsten Informationen hervorgehen. Der Schuldner muss diesem nicht zustimmen und muss auch nicht über das Zustandekommen informiert werden.
- Die Forderung muss tatsächlich bestehen.
- Der Bestimmtheitsgrundsatz muss erfüllt sein. Das bedeutet, dass sowohl die Person des Schuldners, der Inhalt der Forderung als auch der Grund für den Bestand der Forderung klar bestimmt werden können müssen.
Zuletzt muss die Forderung auch übertragbar sein. In gewissen Fällen ist eine Abtretung nämlich ausgeschlossen. So kann beispielsweise der unpfändbare Teil des Einkommens des Schuldners nicht abgetreten werden.
Was muss getan werden, wenn die Abtretungserklärung fertig ist?
Die Erklärung ist unbedingt vor Unterschrift vollständig auszufüllen. Jede Partei sollte dabei jeweils eine Kopie erhalten. Die Vereinbarung wirkt wie eine „Urkunde", in der die Abtretung der Forderung schriftlich festgelegt wurde. Vor allem in Bezug auf den Schuldner ist diese von hoher Bedeutung, da diese als eine Art „Beweis" für das Forderungsrecht dient. Als letztes erfolgt also die Übergabe der Forderungsdokumente.
Beachte: Der Drittschuldner sollte über die Abtretung informiert werden.
Welche Dokumente sollen an die Abtretungserklärung angehängt werden?
Folgende Dokumente können der Erklärung beigefügt werden:
- Verträge, die die Forderung begründen (z. B. Darlehensvertrag, Kaufvertrag, Dienstvertrag).
- Rechnungen und Mahnungen.
- Sicherungsdokumente (falls vorhanden).
Soll die Erklärung per Einschreiben versendet werden?
Es ist wichtig, den Drittschuldner per Einschreiben über die Abtretung zu informieren, um den Zugang nachweisen zu können.
Welche Gesetze sind auf die Abtretungserklärung anwendbar?
- §§ 398 ff. BGB (Bürgerliches Gesetzbuch).
- Handelsgesetzbuch (HGB) bei Kaufleuten.
- Gerichtsentscheidungen zur Auslegung der Abtretungsvorschriften.
Die Vorlage ändern?
Sie füllen einen Vordruck aus. Das Dokument wird nach und nach vor Ihren Augen auf Grundlage Ihrer Antworten erstellt.
Am Ende erhalten Sie es in den Formaten Word und PDF. Sie können es ändern und es wiederverwenden.