Die AGB oder auch das "Kleingedruckte" eines Vertrages - wer kennt sie nicht? Niemand liebt sie und im seltenen Fall werden sie tatsächlich vor einem Onlinekauf komplett durchgelesen. Nichtsdestotrotz sind AGB wichtig.
AGB = "Allgemeine Geschäftsbedingungen"
Unter dem Kürzel fasst man Geschäftsbedingungen zusammen, die der schnellen Abwicklungen von Massenverträgen dienen. Dabei werden die AGB nur von einer Vertragspartei erstellt. Es obliegt der anderen Partei die AGB auf Rechtsgültigkeit zu überprüfen und anschließen ihnen zuzustimmen oder sie abzulehnen bzw. zu widersprechen. Die Nutzung von AGB hat im Zeitalter des Internets und des Onlineshoppings massiv zugenommen. So müssen AGB bei sog. Onlinegeschäften dem Kunden zur Kenntnis gegeben werden, bevor ein Vertrag (z.B. Kaufvertrag) abgeschlossen wird. In der Regel muss kurz vor Abschluss eines Onlinekaufes meist ein Kästchen angekreuzt werden, wodurch der Käufer den AGB zustimmt.
Allgemeine Geschäftsbedingungen sind sogenannte vorformulierte Vertragsbedingungen, die eine Geschäftspartei der anderen bei Vertragsschluss stellt. AGB fassen alle Vertragsbedingungen zusammen, die zwischen dem Käufer und dem Händler oder Dienstleister bestehen. Unter dem Kürzel versteht man daher vertragliche Regelungen, die nicht nur ein individuelles Geschäfts, sondern für mehrere gleichartige Geschäfte zur Anwendung kommen sollen. Gegenstück der AGB ist z.B. der sogenannte Individualvertrag.
ACHTUNG: AGB müssen nicht so heißen! Hinter einem Individualvertrag können sich auch AGB verstecken.
Ziel der AGB sind, Verbraucher durch einheitlich geregelte Richtlinien und Gesetze vor Missbrauch zu schützen.
Einige wichtige Punkte in Onlineshop-AGB:
- Zahlungsmöglichkeiten,
- Höhe des Portos,
- wie und mit welchem Versandunternehmen wird die Ware geliefert,
- wer trägt Rücksende-/Retourkosten, wenn der Vertrag widerrufen wird.
Die gesetzlichen Regelungen zu den Allgemeinem Geschäftsbedingungen sind in den §§ 305 ff. BGB zu finden.
Grundsätzlich benötigen Sie AGB nicht gleich für die ersten Kunden. Schließlich benötigen die meisten Unternehmen zunächst einen "Kunden-Anlauf", um sich darüber im Klaren zu werden, was sie leisten, was ihre Kunden tun sollten und welche rechtlichen Fälle standardmäßig in AGB geregelt werden sollen. Es ist zu beachten, dass AGB kein Allheilmittel sind, um sich vor Haftung und anderen rechtlichen Risiken zu schützen. Dies auch insbesondere wegen der Restriktionen der AGB-Inhaltskontrolle (siehe weiter unten). Um standardmäßig die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien weitestgehend zu regeln, können sie jedoch von großer Hilfe sein.
Die Frage der Gültigkeit der AGB ist nicht nur mit einem Verweis der AGB irgendwo auf der Website geklärt. Damit AGB grundsätzlich wirksam - also gültig - werden, müssen sie in den jeweiligen Vertrag eingebunden sein. Das ist nach dem Gesetz nur der Fall, wenn folgende Punkte vorliegen:
AGB-Bestimmungen bzw. -Klauseln sind dann unwirksam wenn die Klausel:
Wann ist eine Klausel überraschend?
Wenn eine Klausel so ungewöhnlich ist, dass mit ihr nicht gerechnet werden muss, ist diese unwirksam.
Beispiel: Abo-Falle; wenn ein Dienst auf einer Webseite den Eindruck erweckt, kostenlos zu sein, aber in den AGB ein kostenpflichtiges Abonnement vereinbart wird = unwirksam.
Wann ist eine Klausel explizit verboten?
Das Gesetz enthält sehr viele Verbote von bestimmten Regelungen. Diese sind sehr umfangreich und in den verlinkten Paragraphen (§§ 308, 309 BGB) nachzulesen.
Beispiel: Ausschluss von Haftung für die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Ebenso darf die Haftung nicht für vorsätzlich oder grob fahrlässig begangene Schäden ausgeschlossen werden. (§ 309 Nr. 7).
Wann ist eine Klausel unangemessen?
Ob eine Klausel unangemessen ist, wird im Rahmen der sog. Inhaltskontrolle geprüft. Nach dieser Inhaltskontrolle ist eine Klausel unwirksam, wenn sie:
a) intransparent ist (Beispiel: lange AGB in kleiner scrollbaren Box dargestellt),
b) wesentliche Vertragspflicht derart eingeschränkt, dass die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet ist (Beispiel: Verkauf eines gebrauchten Pkw unter Ausschluss der Gewähr der Funktionsfähigkeit),
c) gegen wesentliche Grundgedanken des Gesetzes verstößt (Einfallstor für alle anderen Gesetze, z.B. aus dem Mietrecht oder Datenschutzrecht).
Sobald eine Klausel für unwirksam erklärt wird, entfällt sie und es gilt das entsprechende Gesetz. Falls nur ein Teil der Klausel unwirksam ist, wird geprüft, ob der Rest, für sich allein genommen, noch verständlich und vernünftig ist.
Abschließend bedeutet das, dass eine unwirksame oder rechtswidrige Klausel nicht ihre Wirkung entfaltet. Hinzu kommt, dass unwirksame AGB (-Klauseln) vor allem bei Verbrauchergeschäften, kostenpflichtig abgemahnt werden können.
Nachfolgend eine wichtige Punkte, die jeder in Bezug auf AGB beachten sollte: