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Vertrag über die Übertragung einer Marke

Letzte Änderung Letzte Änderung 26.02.2025
Formate FormateWord und PDF
Größe Größe2 bis 3 Seiten
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Letzte ÄnderungLetzte Änderung: 26.02.2025

FormateVerfügbare Formate: Word und PDF

GrößeGröße: 2 bis 3 Seiten

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Was ist ein Markenübertragungsvertrag?

Ein Markenübertragungsvertrag ist ein rechtlicher Vertrag, der die Übertragung einer Marke von einem Markeninhaber auf eine andere Person oder ein Unternehmen regelt. Er ist ein wesentlicher Bestandteil des Prozesses der Markenübertragung und dient dazu, die Rechte und Pflichten beider Parteien klar zu definieren.


Was ist eine Marke?

Eine Marke ist ein rechtlich geschütztes Zeichen, das dazu dient, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denen anderer Unternehmen zu unterscheiden. Marken können Logos, Produkt- oder Firmennamen, Zeichnungen, Symbole, Begriffe oder sogar bestimmte Kundenvorstellungen sein, die mit der Marke verbunden sind.


Welche Arten der Markenübertragung gibt es?

Wege der Markenübertragung:

  • Übertragung der gesamten Marke: Eine Marke kann als Ganzes für alle eingetragenen Waren und Dienstleistungen auf einen neuen Inhaber übertragen werden.
  • Teilübertragung der Marke: Die Marke kann auch in Teilen übertragen werden. Das ist der Fall, wenn die Marke nur für ausgewählte Waren und Dienstleistungen übertragen wird.
  • Übergabe eines Unternehmens: Wenn ein komplettes Unternehmen verkauft wird, gehen auch die Marken auf das neue Unternehmen über, wenn nichts Gegenteiliges vereinbart wurde.
  • Übertragung im Rahmen der Erbschaft: Bei natürlichen Personen kommt darüber hinaus die Übertragung der Marke im Rahmen der Erbschaft in Betracht.


Muss der Vertrag schriftlich abgeschlossen werden?

Obwohl das Gesetz keine Schriftform vorschreibt, ist es aus Beweisgründen und zur Rechtssicherheit sinnvoll, einen Markenübertragungsvertrag schriftlich abzuschließen.


Welche Arten von Marken können übertragen werden?

Grundsätzlich können alle Arten von Marken übertragen werden, die im deutschen Markengesetz definiert sind, z. B.:

  • Eingetragene Marken: Dies sind Marken, die beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) eingetragen wurden und somit einen umfassenden Schutz genießen.
  • Benutzungsmarken: Auch nicht eingetragene Marken, die aber im geschäftlichen Verkehr eine gewisse Bekanntheit erlangt haben, können übertragen werden.
  • Notorisch bekannte Marken: Diese Marken genießen einen besonderen Schutz, da sie einen hohen Bekanntheitsgrad in der breiten Öffentlichkeit haben.


Kann ich eine Marke teilweise übertragen?

Ja, der Markeninhaber kann entscheiden, ob er die Marke als Ganzes oder nur für bestimmte Waren oder Dienstleistungen überträgt. Dies ist besonders relevant, wenn der Inhaber die Marke nicht mehr für alle Produkte verwenden möchte.


Wie wird eine Marke übertragen?

Die Übertragung einer Marke besteht aus zwei Teilen:

  • Schuldrechtlicher Vertrag: Ein Kauf- oder Schenkungsvertrag, der die Bedingungen der Übertragung regelt.
  • Übertragungsvertrag: Ein Vertrag, der die Übertragung der Markenrechte selbst beinhaltet.

Zusammen bilden diese beiden Verträge den Markenübertragungsvertrag.


Was muss im Vertrag enthalten sein?

Der Vertrag sollte folgende Angaben enthalten:

  • Angaben zur Marke: Name, Registernummer beim DPMA, Anmelde- und Eintragungstag, Schutzdauer.
  • Waren- und Dienstleistungen: Eine detaillierte Aufstellung der Waren und Dienstleistungen, für die die Marke eingetragen ist (am besten unter Verwendung der Empfehlungsliste des DPMA zur Klasseneinteilung).
  • Umfang der Übertragung: Klarstellung, ob die Marke vollständig oder nur teilweise übertragen wird.
  • Entgeltlichkeit: Angaben zum Kaufpreis (falls zutreffend) und den Zahlungsmodalitäten.


Welche Voraussetzungen muss ein Vertrag über eine Markenübertragung erfüllen?

Die Übertragung einer Marke kann ohne besondere Voraussetzungen vereinbart werden, solange sich der verfügungsberechtigte Markeninhaber und der Erwerber inhaltlich einig sind. Da keine Formvorschriften existieren, kann der Vertrag theoretisch mündlich geschlossen werden, was allerdings nicht sinnvoll ist. Die Übertragung des Markenrechts setzt nicht zwingend voraus, dass man den Rechtsübergang in das Markenregister eintragen lässt.


Wie lange ist eine Markenübertragung gültig?

Wurde eine Marke von einem Markeninhaber auf einen anderen Markeninhaber übertragen, so gilt dies, wenn nichts anderes vereinbart wurde, unbegrenzt. Der neue Markeninhaber ist allerdings dafür verantwortlich, die Marke alle 10 Jahre zu verlängern.


Was sind die nächsten Schritte, nach dem Vertrag verfasst wurde?

Nachdem der Vertrag ausgefüllt wurde, sollte sorgfältig überprüft werden, ob genannten Angaben stimmen. Anschließend sollte das Dokument in zweifacher Ausfertigung ausgedruckt und von allen beteiligten Parteien unterzeichnet werden.
Ist der Vertrag unterzeichnet, sollte der Registerauszug als Anlage beigefügt werden. Wichtig ist auch, dass jede Partei eine Abschrift des Vertrages aufbewahrt, falls es später zu Rechts- oder Meinungsstreitigkeiten kommt.

Hinweis: Der Käufer sollte die Umschreibung der Marke beim DPMA beantragen, um die Änderung des Inhabers im Register eintragen zu lassen. Obwohl dazu keine gesetzliche Pflicht besteht, ist es aus Gründen der Rechtssicherheit empfehlenswert.


Welche Kosten entstehen für die Änderung des Markenregisters?

Bezieht sich der Änderungsantrag auf die gesamte Marke, berechnet das DPMA hierfür keine amtlichen Gebühren. Betrifft der Änderungsantrag zur Rechtsinhaberschaft dagegen eine Teilübertragung, berechnet das DPMA ebenso wie bei einer Markenteilung Amtsgebühren in Höhe von ca. 300 Euro. Hinzu kommen ggf. die Kosten eines beauftragten Rechtsanwalts.


Welches Recht findet Anwendung?

Es gelten die allgemeinen Regeln des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) sowie die speziellen Regelungen des Markengesetzes (MarkenG), insbesondere § 27 MarkenG.


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