Beantworten Sie einige Fragen und Ihr Standarddokument wird automatisch erstellt.
Ihr Dokument ist fertig! Sie erhalten es in den Formaten Word und PDF. Sie können es ändern.
Letzte Änderung: 26.02.2025
Verfügbare Formate: Word und PDF
Größe: 2 bis 3 Seiten
Ein Markenübertragungsvertrag ist ein rechtlicher Vertrag, der die Übertragung einer Marke von einem Markeninhaber auf eine andere Person oder ein Unternehmen regelt. Er ist ein wesentlicher Bestandteil des Prozesses der Markenübertragung und dient dazu, die Rechte und Pflichten beider Parteien klar zu definieren.
Eine Marke ist ein rechtlich geschütztes Zeichen, das dazu dient, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denen anderer Unternehmen zu unterscheiden. Marken können Logos, Produkt- oder Firmennamen, Zeichnungen, Symbole, Begriffe oder sogar bestimmte Kundenvorstellungen sein, die mit der Marke verbunden sind.
Wege der Markenübertragung:
Obwohl das Gesetz keine Schriftform vorschreibt, ist es aus Beweisgründen und zur Rechtssicherheit sinnvoll, einen Markenübertragungsvertrag schriftlich abzuschließen.
Grundsätzlich können alle Arten von Marken übertragen werden, die im deutschen Markengesetz definiert sind, z. B.:
Ja, der Markeninhaber kann entscheiden, ob er die Marke als Ganzes oder nur für bestimmte Waren oder Dienstleistungen überträgt. Dies ist besonders relevant, wenn der Inhaber die Marke nicht mehr für alle Produkte verwenden möchte.
Die Übertragung einer Marke besteht aus zwei Teilen:
Zusammen bilden diese beiden Verträge den Markenübertragungsvertrag.
Der Vertrag sollte folgende Angaben enthalten:
Die Übertragung einer Marke kann ohne besondere Voraussetzungen vereinbart werden, solange sich der verfügungsberechtigte Markeninhaber und der Erwerber inhaltlich einig sind. Da keine Formvorschriften existieren, kann der Vertrag theoretisch mündlich geschlossen werden, was allerdings nicht sinnvoll ist. Die Übertragung des Markenrechts setzt nicht zwingend voraus, dass man den Rechtsübergang in das Markenregister eintragen lässt.
Wurde eine Marke von einem Markeninhaber auf einen anderen Markeninhaber übertragen, so gilt dies, wenn nichts anderes vereinbart wurde, unbegrenzt. Der neue Markeninhaber ist allerdings dafür verantwortlich, die Marke alle 10 Jahre zu verlängern.
Nachdem der Vertrag ausgefüllt wurde, sollte sorgfältig überprüft werden, ob genannten Angaben stimmen. Anschließend sollte das Dokument in zweifacher Ausfertigung ausgedruckt und von allen beteiligten Parteien unterzeichnet werden.
Ist der Vertrag unterzeichnet, sollte der Registerauszug als Anlage beigefügt werden. Wichtig ist auch, dass jede Partei eine Abschrift des Vertrages aufbewahrt, falls es später zu Rechts- oder Meinungsstreitigkeiten kommt.
Hinweis: Der Käufer sollte die Umschreibung der Marke beim DPMA beantragen, um die Änderung des Inhabers im Register eintragen zu lassen. Obwohl dazu keine gesetzliche Pflicht besteht, ist es aus Gründen der Rechtssicherheit empfehlenswert.
Bezieht sich der Änderungsantrag auf die gesamte Marke, berechnet das DPMA hierfür keine amtlichen Gebühren. Betrifft der Änderungsantrag zur Rechtsinhaberschaft dagegen eine Teilübertragung, berechnet das DPMA ebenso wie bei einer Markenteilung Amtsgebühren in Höhe von ca. 300 Euro. Hinzu kommen ggf. die Kosten eines beauftragten Rechtsanwalts.
Es gelten die allgemeinen Regeln des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) sowie die speziellen Regelungen des Markengesetzes (MarkenG), insbesondere § 27 MarkenG.
Sie füllen einen Vordruck aus. Das Dokument wird nach und nach vor Ihren Augen auf Grundlage Ihrer Antworten erstellt.
Am Ende erhalten Sie es in den Formaten Word und PDF. Sie können es ändern und es wiederverwenden.
Vertrag über die Übertragung einer Marke - Muster
Land: Deutschland