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Eine Untervermietungserlaubnis ist die schriftliche Erlaubnis, die ein Vermieter seinem Mieter erteilt, seinen gemieteten Wohnraum unterzuvermieten. Die Untermiete kann einen Teil oder den gesamten Wohnraum umfassen. Der Hauptunterschied zwischen der Untermiete einer gesamten Wohnung und nur eines Teils liegt in der Verfügungsgewalt über den gemieteten Raum:
Der entscheidende Unterschied ist also, ob der Untermieter die alleinige Kontrolle über den gesamten gemieteten Raum hat oder nur über einen Teil davon. Die rechtlichen Konstellationen und Verantwortlichkeiten unterscheiden sich entsprechend.
Die Erlaubnis regelt die Bedingungen und Voraussetzungen, unter denen der Mieter seine Mieträume an einen Untermieter vermieten darf.
Die Erlaubnis wird im Rahmen eines Untermietvertrages erteilt. Sie stellt das Gegenstück zu einem Antrag auf Untermiete dar. Weitere Dokumente, die relevant sein können, sind z. B.
Um wirksam den Wohnraum unterzuvermieten, muss eine Erlaubnis des (Haupt-)Vermieters eingeholt werden. Ohne eine Zustimmung des (Haupt-)Vermieters kann der Wohnraum nicht an einen Untermieter vermietet werden. Der Vermieter muss zustimmen, wenn der Mieter ein berechtigtes Interesse an der Untervermietung hat. In diesem Fall ist keine Erlaubnis notwendig.
Eins vom Gesetz anerkanntes berechtigtes Interesse des Mieters ist vorauszusetzen, bei persönlichen, wirtschaftlichen oder berufsbedingten Gründen. Hierzu zählen z. B.:
Die Untervermietung bedarf immer der Zustimmung des Vermieters. Grundsätzlich muss der Vermieter diese Zustimmung nicht erteilen.
Bei einer nachträglichen und nur teilweisen Untervermietung einer Wohnung hat der Vermieter ein eingeschränktes Recht, der Untervermietung die Zustimmung zu verweigern. Laut dem Gesetz darf der Vermieter die Zustimmung zur Untervermietung nur dann verweigern, wenn:
Ansonsten muss der Vermieter der teilweisen Untervermietung zustimmen, auch wenn er sie ohne triftigen Grund ablehnen möchte. Der Schutz des Mieters vor willkürlicher Verweigerung der Zustimmung steht hier im Vordergrund.
Beachte: Wird die Erlaubnis des Vermieters zur Untervermietung nicht eingeholt, so kann der Mieter schadensersatzpflichtig werden. Daneben ist unerlaubte Untervermietung ein außerordentlicher Kündigungsgrund.
Die Erlaubnis zur Untervermietung beinhaltet normalerweise, neben den persönlichen Angaben der Partien, Angaben zur Dauer der Untervermietung, die Anzahl der erlaubten Untermieter, die Höhe der Miete und auch die ausdrückliche Zustimmung des Vermieters zur Untervermietung.
Beachte: Der Mietvertrag sollte als Referenz herangezogen werden, um genau zu prüfen, unter welchen Bedingungen die Untervermietung möglich ist.
Für den Abschluss eines Untermietvertrages müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, z. B.:
Die Erlaubnis zur Untervermietung kann nur von einem Vermieter erteilt werden. Der Vermieter kann dabei eine natürliche Person, d. h. jeder Mensch, oder juristische Person (z. B. Unternehmen) sein.
Die Erlaubnis sollte den Fragen entsprechend ausgefüllt und angepasst werden. Anschließend sollte sie vom Vermieter unterschrieben werden, nur so ist die Erlaubnis rechtswirksam.
Zuletzt sollte die Erlaubnis entweder auf dem Postweg oder per E-Mail an den Mieter verschickt werden, der um die Untervermietungserlaubnis gebeten hat.
Jede Partei sollte eine Abschrift der Erlaubnis sorgfältig aufbewahren.
Bei der Erlaubnis zur Untervermietung, die der Vermieter an seinen Mieter verschickt, können folgende Dokumente beigefügt werden:
Die genauen Anlagen zum Untermietvertrag können je nach individueller Situation und Vereinbarung variieren.
Für den Untermietvertrag gelten maßgeblich die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches, der Wohnflächenverordnung, der Betriebskostenverordnung und des Wohnungseigentumsgesetzes, genauer z. B.:
Anwendbar sind auch folgende Entscheidungen der deutschen Gerichte:
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Guides, um Ihnen zu helfen
Untervermietungserlaubnis - Muster, Vorlage Word PDF
Land: Deutschland