Kaufvertrag - Auto/Motorrad Die Vorlage ausfüllen

Wie funktioniert das?

1. Diese Vorlage auswählen

Beginnen Sie mit dem Anklicken von "Die Vorlage ausfüllen"

1 / Diese Vorlage auswählen

2. Das Dokument ausfüllen

Beantworten Sie einige Fragen und Ihr Standarddokument wird automatisch erstellt.

2 / Das Dokument ausfüllen

3. Speichern - Drucken

Ihr Dokument ist fertig! Sie erhalten es in den Formaten Word und PDF. Sie können es ändern.

3 / Speichern - Drucken

Kaufvertrag - Auto/Motorrad

Letzte Änderung Letzte Änderung 08.08.2024
Formate FormateWord und PDF
Größe Größe6 bis 7 Seiten
Die Vorlage ausfüllen

Letzte ÄnderungLetzte Änderung: 08.08.2024

FormateVerfügbare Formate: Word und PDF

GrößeGröße: 6 bis 7 Seiten

Die Vorlage ausfüllen

Mit diesem Dokument kann eine Privatperson oder ein Unternehmer einen Kaufvertrag über ein gebrauchtes Kraftfahrzeug (Auto, Motorrad, Roller usw.) erstellen.

Durch den Kaufvertrag erhält der Käufer gegenüber dem Verkäufer den Anspruch auf Übergabe des Kraftfahrzeugs und Übereignung des Eigentums am Fahrzeug.


WAS IST ZU BEACHTEN?

Der Kaufpreis ist ein essenzieller Bestandteil eines jeden Kaufvertrages, dessen Angabe nicht ausgelassen werden darf. Die Parteien können verschiedene Zahlungsmodalitäten vereinbaren, unter anderem eine Anzahlung des Kaufpreises.

Es ist wichtig, den genauen Zeitpunkt der Übergabe im Kaufvertrag festzuhalten. Dies könnte später für die Versicherung ein wichtiger Anhaltspunkt sein.

Es ist weiterhin zu beachten, dass das Fahrzeug nach dem Kauf umgemeldet werden muss. In diesem Vertrag wurde vorgesehen, dass der Käufer das Kraftfahrzeug innerhalb von drei Tagen an- oder ummelden muss.

Des Weiteren wurden in dieser Vorlage eine Veräußerungsmitteilung für die Versicherung und eine Veräußerungsanzeige für die Kraftfahrzeugzulassungsstelle vorgesehen, die im Anschluss der jeweiligen Stelle übermittelt werden können.

Mängel und Schäden am Fahrzeug:

Der Verkäufer ist dazu verpflichtet, dem Käufer bereits verursachte, reparierte und unreparierte Mängel und Schäden am Kraftfahrzeug mitzuteilen. Diese dürfen nicht verschwiegen werden. Es gibt folglich eine Aufklärungspflicht hinsichtlich aller Schäden, die über bloße Kratzer und Blechschäden hinausgehen.

Hinsichtlich der Parteien ist es wichtig, zwischen Verbrauchern und Unternehmern zu unterscheiden. Bei einem Verbraucher handelt es sich um eine Privatperson, die ein Rechtsgeschäft zu privaten Zwecken abschließt. Das heißt, dass das Rechtsgeschäft nicht zur gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit der Person zählt. Bei einem Unternehmer kann es sich um ein Unternehmen oder einen Menschen handeln, der in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (z. B. ein Arzt oder Handwerker, der sein gebrauchtes Geschäftsfahrzeug verkauft).

Diese Qualifikation hat Auswirkungen auf die Gewährleistungspflichten. Die Gewährleistung besagt, dass der Verkäufer für Mängel haftet, die zum Zeitpunkt des Kaufes bereits existiert haben. Dadurch ergeben sich für den Käufer diverse Ansprüche, z. B. auf Schadensersatz oder auf Nachbesserung. Da es sich hier um einen Kaufvertrag eines gebrauchten Fahrzeuges handelt, hat der Käufer jedoch normale Gebrauchsspuren hinzunehmen. Die gesetzlichen Regelungen zur Gewährleistung (auch sog. „Sachmängelhaftung") sind abhängig von der Qualifikation der Parteien:

  • Ist der Käufer ein Verbraucher und der Verkäufer ein Unternehmer, so darf die Sachmängelhaftung nicht ausgeschlossen werden. In diesem Fall ist lediglich die Beschränkung der Sachmangelhaftung auf ein Jahr gestattet.
  • Sind jedoch beide Parteien Verbraucher, so darf die Sachmängelhaftung vertraglich ausgeschlossen werden.
  • Sobald zumindest der Käufer Unternehmer ist (gleich wie die Qualifikation des Verkäufers), ist die Sachmängelhaftung ebenfalls ausgeschlossen.

Die Qualifikation hat ebenfalls Auswirkungen auf die Beweislast beim Auftreten eines Mangels:

  • Ist der Käufer Verbraucher und der Verkäufer Unternehmer, so gilt eine Beweiserleichterung: wird ein Mangel innerhalb der ersten sechs Monate nach Kauf des Fahrzeugs festgestellt, so wird vermutet, dass dieser Mangel bereits bei Übergabe vorlag. Der Verkäufer muss das Gegenteil beweisen, wenn er nicht haften möchte. Nach Ablauf dieser sechs Monate liegt die Beweislast beim Käufer.
  • In allen anderen Fällen trifft den Käufer die Beweislast.


WIE WIRD DIESES DOKUMENT VERWENDET?

Der Verkauf eines Kraftfahrzeugs unterliegt keinen Formvorschriften. Die Vertragsparteien sind folglich nicht dazu verpflichtet, einen schriftlichen Kaufvertrag zu erstellen und könnten diesen auch mündlich abschließen. Aus Beweiszwecken ist jedoch die Schriftform für beide Parteien empfehlenswert.

Nachdem die Vorlage ausgefüllt wurde, sollte der Kaufvertrag unterschrieben und in zweifacher Ausfertigung erstellt werden, damit sowohl der Käufer als auch der Verkäufer eine Ausfertigung behalten.


ANWENDBARES RECHT

Auf den Kaufvertrag für ein gebrauchtes Kraftfahrzeug sind die allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) anwendbar, insbesondere §§ 13, 14, 433 ff. BGB.


DIE VORLAGE ÄNDERN?

Sie füllen einen Vordruck aus. Das Dokument wird nach und nach vor Ihren Augen auf Grundlage Ihrer Antworten erstellt.

Am Ende erhalten Sie es in den Formaten Word und PDF. Sie können es ändern und es wiederverwenden.

Die Vorlage ausfüllen