Impressum für Webseiten Die Vorlage ausfüllen

Wie funktioniert das?

1. Diese Vorlage auswählen

Beginnen Sie mit dem Anklicken von "Die Vorlage ausfüllen"

1 / Diese Vorlage auswählen

2. Das Dokument ausfüllen

Beantworten Sie einige Fragen und Ihr Standarddokument wird automatisch erstellt.

2 / Das Dokument ausfüllen

3. Speichern - Drucken

Ihr Dokument ist fertig! Sie erhalten es in den Formaten Word und PDF. Sie können es ändern.

3 / Speichern - Drucken

Impressum für Webseiten

Letzte Änderung Letzte Änderung Gestern
Formate FormateWord und PDF
Größe Größe2 bis 3 Seiten
Die Vorlage ausfüllen

Letzte ÄnderungLetzte Änderung: Gestern

FormateVerfügbare Formate: Word und PDF

GrößeGröße: 2 bis 3 Seiten

Die Vorlage ausfüllen

Was ist ein Impressum für Webseiten?

Bei dem Impressum handelt es sich um eine gesetzlich vorgeschriebene Herkunftsangabe über die Identität des Herausgebers einer Website.

Wer eine Website mit geschäftlichem Bezug betreibt, ist dazu verpflichtet, ein Impressum zu erstellen. Andernfalls riskiert man eine Abmahnung. Ziel ist es, ein Mindestmaß an Transparenz und Information für den Nutzer sicherzustellen. Des Weiteren bezwecken die allgemeinen Informationspflichten die Identitätsfeststellung des Betreibers, was den Nutzern der Website ermöglichen soll, im Streitfall Rechtsverfolgungen aufnehmen zu können.


Was ist der Unterschied zwischen einem Impressum und AGB oder Nutzungsbedingungen?

Das Impressum ist ein eigenständiges Dokument, welches selbst im Rahmen der Veröffentlichung einer Webseite benötigt wird. Falls der Dienstanbieter durch die Website Waren und Produkte zum Verkauf anbietet, müssen zwingend neben dem Impressum zusätzlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und Nutzungsbedingungen angegeben werden.


Welche Besonderheiten sollten bei der Erstellung eines Impressums beachtet werden?

Wenn bestimmte Berufe ausgeübt werden, müssen im Impressum weitere Angaben gemacht werden. Es muss aufgeführt werden, welcher berufsständischen Vereinigung angehört wird und welche berufsspezifischen Vorschriften zutreffen. Die berufsspezifischen Regelungen müssen zugänglich gemacht werden, dies kann durch eine Verlinkung auf sie ermöglicht werden.

Beispielsweise müssen Rechtsanwälte darauf hinweisen, welche Rechtsanwaltskammer für sie zuständig ist, und dass die für sie maßgeblichen Regelungen in der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) zu finden sind. Architekten müssen die Kammer angeben, der sie angehören, ihre gesetzliche Berufsbezeichnung und das Bundesland, in dem ihnen die Berufsbezeichnung verliehen wurde. Bei den berufsrechtlichen Regelungen müssen sie in aller Regel auf das Architektengesetz und ihre Berufsordnung verweisen.


Ist ein Impressum zwingend erforderlich?

Ja, in Deutschland ist ein Impressum auf Websites gesetzlich vorgeschrieben. Dies gilt für alle geschäftsmäßigen Online-Dienste, dazu gehören:

  • Websites eines Unternehmens: Dies gilt unabhängig davon, ob Waren oder Dienstleistungen angeboten werden.
  • Onlineshops
  • Blogs: Blogs, die nicht rein privaten Zwecken dienen (z. B. mit Werbung, Affiliate-Links).
  • Social-Media-Profile von Unternehmen, Selbstständigen und Freiberuflern.
  • E-Mails: In der Signatur mit geschäftlicher Korrespondenz.

Eine Impressumspflicht besteht jedoch nicht, für rein private Webseiten oder Social-Media-Profile, die ausschließlich familiären oder persönlichen Zwecken dienen und keinen kommerziellen Hintergrund haben.

Wichtig: Die Grenze zwischen rein privat und kommerziell kann oft fließend sein, daher ist es grundsätzlich sinnvoll, ein Impressum anzugeben.


Was passiert, wenn man kein Impressum hat?

Das Fehlen eines Impressums auf einer impressumspflichtigen Webseite oder einem anderen Online-Dienst kann schwerwiegende Folgen haben:

  • Abmahnungen: Wettbewerber, Verbraucherschutzorganisationen oder spezialisierte Abmahnvereine können kostenpflichtige Abmahnungen aussprechen.
  • Gerichtliche Auseinandersetzungen: Im Falle einer Nichtbeachtung kann es zu gerichtlichen Auseinandersetzungen kommen.
  • Ordnungswidrigkeiten: Das Fehlen eines Impressums stellt eine Ordnungswidrigkeit dar (mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro).
  • Schadensersatz: Durch ein fehlendes Impressum kann es zu Wettbewerbsverstößen kommen.
  • Imageschaden und Vertrauensverlust: Ein fehlendes Impressum kann bei Nutzern und Kunden Misstrauen erwecken und zu einem negativen Eindruck führen.


Was muss ein Impressum enthalten?

Ein Impressum auf einer Website in Deutschland muss bestimmte Pflichtangaben enthalten. Dazu gehören in der Regel:

  • Name und Anschrift des Website-Betreibers
  • Kontaktdaten (Telefonnummer, E-Mail-Adresse)
  • Ggf. die Vertretungsbefugnis
  • Handelsregistereintrag und Registernummer (falls vorhanden)
  • Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (falls vorhanden)
  • Berufshaftpflichtversicherung und Versicherungsnehmer (bei Berufen mit gesetzlicher Versicherungspflicht)
  • Zuständige Aufsichtsbehörde bei reglementierten Berufen
  • Kammerzugehörigkeit (bei Kammermitgliedschaft erforderlich)
  • Angaben zur Berufsbezeichnung und Staat, in dem die Berufsbezeichnung verliehen wurde
  • Falls zutreffend, Informationen über die berufsrechtlichen Regelungen


Was sind die Voraussetzungen eines Impressums?

Die Bestimmungen des Telemediengesetzes erfordern, dass die Informationen im Impressum für den Nutzer leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sein müssen.

Dementsprechend sollte das Impressum so platziert sein, dass jeder Nutzer es problemlos auf der Website finden kann. Dazu bietet sich als einfachste Lösung an, das Impressum unter dem Begriff „Impressum" anzugeben und die Anzahl der Links, die zum Impressum führen, möglichst gering zu halten.

Des Weiteren sollte eine E-Mail-Adresse vorgesehen werden, um eine schnelle und unmittelbare Kontaktaufnahme zu ermöglichen.


Was muss getan werden, wenn das Impressum fertig ist?

Nachdem das Impressum ausgefüllt ist, sollte es auf die Richtigkeit und Vollständigkeit überprüft werden. Anschließend sollte es auf der Website veröffentlicht werden.

Wichtig: Das Impressum sollte leicht erkennbar, unmittelbar aufrufbar und ständig verfügbar sein.


Welche Gesetze sind auf den Widerruf anwendbar?

Für das Impressum gelten maßgeblich die gesetzlichen Vorschriften des Telemediengesetzes (insbesondere § 5 TMG), die EU-Datenschutzverordnung, das Umsatzsteuergesetz, die Abgabenordnung, der Rundfunkstaatsvertrag (insbesondere § 55 RStV) und das E-Commerce-Gesetz.


Die Vorlage ändern?

Sie füllen einen Vordruck aus. Das Dokument wird nach und nach vor Ihren Augen auf Grundlage Ihrer Antworten erstellt.

Am Ende erhalten Sie es in den Formaten Word und PDF. Sie können es ändern und es wiederverwenden.

Die Vorlage ausfüllen