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Bei dem Impressum handelt es sich um eine gesetzlich vorgeschriebene Herkunftsangabe über die Identität des Herausgebers einer Website.
Wer eine Website mit geschäftlichem Bezug betreibt, ist dazu verpflichtet, ein Impressum zu erstellen. Andernfalls riskiert man eine Abmahnung. Ziel ist es, ein Mindestmaß an Transparenz und Information für den Nutzer sicherzustellen. Des Weiteren bezwecken die allgemeinen Informationspflichten die Identitätsfeststellung des Betreibers, was den Nutzern der Website ermöglichen soll, im Streitfall Rechtsverfolgungen aufnehmen zu können.
Das Impressum ist ein eigenständiges Dokument, welches selbst im Rahmen der Veröffentlichung einer Webseite benötigt wird. Falls der Dienstanbieter durch die Website Waren und Produkte zum Verkauf anbietet, müssen zwingend neben dem Impressum zusätzlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und Nutzungsbedingungen angegeben werden.
Wenn bestimmte Berufe ausgeübt werden, müssen im Impressum weitere Angaben gemacht werden. Es muss aufgeführt werden, welcher berufsständischen Vereinigung angehört wird und welche berufsspezifischen Vorschriften zutreffen. Die berufsspezifischen Regelungen müssen zugänglich gemacht werden, dies kann durch eine Verlinkung auf sie ermöglicht werden.
Beispielsweise müssen Rechtsanwälte darauf hinweisen, welche Rechtsanwaltskammer für sie zuständig ist, und dass die für sie maßgeblichen Regelungen in der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) zu finden sind. Architekten müssen die Kammer angeben, der sie angehören, ihre gesetzliche Berufsbezeichnung und das Bundesland, in dem ihnen die Berufsbezeichnung verliehen wurde. Bei den berufsrechtlichen Regelungen müssen sie in aller Regel auf das Architektengesetz und ihre Berufsordnung verweisen.
Ja, in Deutschland ist ein Impressum auf Websites gesetzlich vorgeschrieben. Es muss klar und leicht zugänglich sein und bestimmte Informationen wie Name und Kontakt des Website-Betreibers enthalten.
Ein Impressum auf einer Website in Deutschland muss bestimmte Pflichtangaben enthalten. Dazu gehören in der Regel:
Die Bestimmungen des Telemediengesetzes erfordern, dass die Informationen im Impressum für den Nutzer leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sein müssen.
Dementsprechend sollte das Impressum so platziert sein, dass jeder Nutzer es problemlos auf der Website finden kann. Dazu bietet sich als einfachste Lösung an, das Impressum unter dem Begriff „Impressum" anzugeben und die Anzahl der Links, die zum Impressum führen, möglichst gering zu halten.
Des Weiteren sollte eine E-Mail-Adresse vorgesehen werden, um eine schnelle und unmittelbare Kontaktaufnahme zu ermöglichen.
Nachdem das Impressum ausgefüllt ist, sollte es auf die Richtigkeit und Vollständigkeit überprüft werden. Anschließend sollte es auf der Website veröffentlicht werden.
Das Impressum sollt leicht erkennbar, unmittelbar aufrufbar und ständig verfügbar sein.
Für das Impressum gelten maßgeblich die gesetzlichen Vorschriften des Telemediengesetzes (insbesondere § 5 TMG), die EU-Datenschutzverordnung, das Umsatzsteuergesetz, die Abgabenordnung, der Rundfunkstaatsvertrag (insbesondere § 55 RStV) und das E-Commerce-Gesetz.
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Am Ende erhalten Sie es in den Formaten Word und PDF. Sie können es ändern und es wiederverwenden.
Impressum für Webseiten - Muster, Vorlage, Word und PDF
Land: Deutschland