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Die Vorlage ausfüllenEine Erbschaftsvollmacht ermöglicht es sowohl dem Erblasser als auch dem Erben bezüglich der Nachlassangelegenheiten einen anderen zu bevollmächtigen.
Besonders geeignet ist diese Vollmacht für größere Erbengemeinschaften, die beispielsweise weit auseinander wohnen. So können Miterben, denen eine Vollmacht erteilt wurde, Erledigungen (z. B. Behördengänge), die zur Abwicklung des Erbes vollzogen werden müssen, tätigen.
Wer Erbe ist, stellt das Nachlassgericht im Rahmen der Testamentseröffnung fest. Das Ergebnis dieser Feststellung ist der Erbschein, mit dem der Erbe sich als neuer Eigentümer ausweisen kann. Genau hier können Streitigkeiten zwischen den Erben entstehen. Wie z. B. das wie und wann der Aufteilung des Erbes.
Um genau solche Streitigkeiten zu vermeiden, können mehrere Erben einen Erben (oder eine andere Person) bevollmächtigen, die Formalitäten und Behördengänge im Namen der Erben durchzuführen. So kann dann eine einfachere Aufteilung des Erbes garantiert werden.
Bei einer Erbschaftsvollmacht geht es vorwiegend um die Ermächtigung zur Vornahme einzelner Handlungen oder Rechtsgeschäfte im Erbfall. Weitere Vollmachten sind z. B.:
Das Gesetz schreibt keine spezielle Schriftform für die Erteilung einer Erbschaftsvollmacht vor, daher kann eine Erbschaftsvollmacht theoretisch mündlich erteilt werden.
Allerdings bietet hier die schriftliche Vollmacht mehr Sicherheit. Sie garantiert, dass die Befugnisse des Vollmachtnehmers genau definiert sind und kann zudem als Nachweis verwendet werden.
Eine Vollmacht sollte folgende Punkte beinhalten:
Die Erbschaftsvollmacht kann unterschiedlich gestaltet werden, der Umfang hängt von den Bedürfnissen und Wünschen des Vollmachtgebers ab. Es können zum Beispiel folgende Aspekte geregelt werden:
Der Vollmachtnehmer ist hauptsächlich dazu verpflichtet, die Interessen des Vollmachtgebers umzusetzen. Dabei hat er insbesondere folgende Pflichten:
Hinweis: Die Erbschaftsvollmacht berechtigt den Vollmachtnehmer jedoch nicht, über das Vermögen des Vollmachtgebers hinaus zu verfügen oder eigene rechtliche Positionen zu schaffen.
Die Erteilung einer Vertretungsmacht birgt immer bestimmte Risiken und Folgen. Diese sind z. B.:
Beachte: Es ist wichtig, die Bevollmächtigung sorgfältig zu prüfen und sicherzustellen, dass die Person, der die Vollmacht erteilt wird, vertrauenswürdig ist und im besten Interesse der Erben handeln wird.
In einer Erbschaftsvollmacht können bestimmte Angelegenheiten und Rechtsgeschäfte nicht durch die Vollmacht geregelt werden.
Die Vollmacht darf z. B. nicht die tatsächliche Erbfolge regeln, d. h., wer Erbe wird, kann nicht durch eine Erbschaftsvollmacht festgelegt werden.
Außerdem darf die Vollmacht nicht Verfügungen über den Nachlass selbst treffen (z. B. die Verteilung von Vermögenswerten oder die Festlegung von Erben, sollte nicht durch eine Erbschaftsvollmacht bestimmt werden).
Rechte oder Ansprüche, die rechtlich nicht übertragen werden können, sollten auch nicht Gegenstand einer Erbschaftsvollmacht sein.
Es ist wichtig, dass eine Erbschaftsvollmacht nur für Handlungen im Zusammenhang mit dem Nachlass verwendet wird und nicht für Entscheidungen, die die Erbfolge oder andere rechtliche Angelegenheiten betreffen, die gesondert geregelt werden müssen.
Damit eine Erbschaftsvollmacht wirksam ist, müssen bestimmte formale und materielle Voraussetzungen erfüllt sein:
Hinweis: Es kann sinnvoll sein, die Erbschaftsvollmacht durch einen Notar beurkunden zu lassen. Dies ist zwar nicht zwingend erforderlich, kann jedoch die Akzeptanz der Vollmacht bei Banken und Behörden erleichtern und Rechtsstreitigkeiten vermeiden.
Eine Vollmacht kann jede handlungsfähige Person erteilen. Dasselbe gilt für den Vollmachtnehmer, dieser muss auch eine handlungsfähige Person sein. Unternehmen und andere juristische Personen können als nicht eine einfache Vollmacht erteilen.
Eine Person ist handlungsfähig, sobald sie das 18. Lebensjahr vollendet hat. Handlungsfähigkeit beschreibt die Fähigkeit, durch Handlungen Rechte und Pflichten zu begründen. In anderen Worten: eine handlungsfähige Person ist in der Lage, z. B. Verträge wirksam abzuschließen und so am Rechtsverkehr teilzunehmen.
Eine Vollmacht kann nicht von einer Person erteilt werden, die selbst nicht handlungsfähig ist, wie z. B.:
Die Dauer einer Erbschaftsvollmacht kann je nach den Umständen der Erben variieren. Normalerweise hat eine Erbschaftsvollmacht eine unbefristete Gültigkeit, es sei denn, es wurde eine zeitliche Begrenzung oder ein spezifischer Zeitraum für die Gültigkeit der Vollmacht festgelegt. Im Allgemeinen kann eine Erbschaftsvollmacht so lange wirksam sein, wie sie zur Abwicklung der Erbschaftsangelegenheiten benötigt wird oder bis sie widerrufen wird, sofern keine spezifische Laufzeit festgelegt wurde.
Nachdem die Vollmacht den Fragen entsprechend beantwortet und ausgedruckt wurde, muss sie von dem Vollmachtgeber bzw. Vollmachtgeberin unterzeichnet werden. Eine Vollmacht ohne Unterschrift ist nicht rechtswirksam.
Die Gültigkeit der Vollmacht beginnt mit der Aushändigung des Dokumentes an den Vollmachtnehmer.
Die Vollmacht sollte schriftlich erteilt und ist mit der Unterschrift des Vollmachtgebers gültig. Weitere Dokumente und Unterlagen sind nicht zwingend notwendig. Dies ist allerdings nicht der Fall, wenn die Vollmacht notariell beglaubigt werden soll. Wird die Vollmacht notariell beglaubigt, müssen alle Parteien ihre amtlichen Lichtbildausweise mitbringen und vorlegen (sowie Kopien).
Eine notarielle Beurkundung ist nicht zwingend erforderlich, erhöht jedoch die Rechtssicherheit und ist bei Immobilientransaktionen sogar notwendig.
Bei der Erteilung einer Vollmacht entstehen grundsätzlich keine Kosten. Kosten können entstehen, wenn die Vollmacht notariell beurkundet werden soll bzw. wenn sie von einem Notar beurkundet werden muss (z. B. bei Vollmachten mit Bezug auf Immobilien).
Wie hoch die Gebühren sind, hängt von der Höhe der Notarkosten ab.
Die Vollmacht wird in verschiedenen Gesetzen geregelt, insbesondere sind folgende relevant:
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Erbschaftsvollmacht - Muster, Vorlage - Word und PDF
Land: Deutschland