Zusatzvereinbarung über Trinkgelder - Arbeitsrecht Die Vorlage ausfüllen

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Zusatzvereinbarung über Trinkgelder - Arbeitsrecht

Letzte Änderung Letzte Änderung 03.09.2024
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Letzte ÄnderungLetzte Änderung: 03.09.2024

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Mit dieser Vorlage können Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbaren, wie Trinkgelder unter den Arbeitnehmern (z. B. bei gastronomischen Unternehmen) verteilt werden. Hier geht es um eine klare Regelung, wo angegeben wird, wie das Trinkgeld unter den verschiedenen Arbeitnehmergruppen (z. B. Arbeitnehmer in der Küche, im Service oder im Ausschank) gerecht verteilt wird. Die Vereinbarung gilt nur unter der Voraussetzung, dass Arbeitnehmer und Arbeitgeber einen wirksamen Arbeitsvertrag vereinbart haben.


WAS SOLLTE BEACHTET WERDEN?

In Deutschland ist das Trinkgeld im Gesetz genaue definiert. Dort heißt es:

"Trinkgeld ist ein Geldbetrag, den ein Dritter ohne rechtliche Verpflichtung dem Arbeitnehmer zusätzlich zu einer dem Arbeitgeber geschuldeten Leistung zahlt."

Daraus ergibt sich: Trinkgeld hat nichts mit der im Arbeitsvertrag vereinbarten regulären Vergütung vom Arbeitgeber zu tun, sondern wird zusätzlich gezahlt. Es darf also nicht auf das Gehalt oder gar den Anspruch auf Mindestlohn angerechnet werden. Darüber hinaus entscheidet jeder Gast selbst über die Zahlung von Trinkgeld. Ein Recht darauf haben Servicekräfte demzufolge im Regelfall nicht. Selbst wenn ein Gast keinen Cent Trinkgeld gibt, muss er darüber also keine Rechenschaft ablegen.

Grundsätzlich sollte exakt der Mitarbeiter von dem Trinkgeld profitieren, welches er aufgrund seiner Leistung von den Gästen erhalten hat. Arbeitgebern steht es nicht zu, den Betrag von ihren Beschäftigten einzufordern. Genau aus dem Grund ist eine entsprechend klare Regelung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer wichtig. Im Folgenden einige Beispiele:

  • Jeder Mitarbeiter behält das Trinkgeld, welches er während seiner Arbeitszeit erhalten hat.
  • Das Trinkgeld wird in einen Topf geworfen und bei Schichtende zwischen allen Beschäftigten aufgeteilt, die in dieser Schicht gearbeitet haben. So profitieren auch Servicekräfte in der Küche davon.
  • Einen Monat lang wird das erwirtschaftete Trinkgeld gesammelt und zum Monatsende zwischen allen Angestellten gleichmäßig verteilt.


Ist Trinkgeld steuerpflichtig?

Gemäß dem Gesetz ist Trinkgeld zunächst einmal steuerfrei. Dazu müssen jedoch zwei Bedingungen erfüllt sein:

  • Das Trinkgeld wird freiwillig von einer dritten Person zusätzlich zu der regulären Vergütung für die entsprechende Arbeitsleistung gezahlt.
  • Es besteht kein rechtlicher Anspruch auf die Zahlung eines Trinkgeldes.


WIE WIRD DAS DOKUMENT VERWENDET?

Das Dokument sollte den Fragen entsprechend ausgefüllt und angepasst werden. Anschließend muss das Dokument vom Arbeitgeber und vom Arbeitnehmer unterschrieben werden. Arbeitnehmer sowie Arbeitgeber haben das Anrecht auf eine Kopie der Vereinbarung.


RELEVANTES RECHT

  • § 3 Nummer 51 des Einkommensteuergesetzes (EStG)


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Sie füllen einen Vordruck aus. Das Dokument wird nach und nach vor Ihren Augen auf Grundlage Ihrer Antworten erstellt.

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