Zahlungserinnerung/Mahnung Die Vorlage ausfüllen

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Zahlungserinnerung/Mahnung

Letzte Änderung Letzte Änderung 14.08.2024
Formate FormateWord und PDF
Größe Größe1 Seite
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Letzte ÄnderungLetzte Änderung: 14.08.2024

FormateVerfügbare Formate: Word und PDF

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Mit diesem Dokument kann eine Zahlungserinnerung oder Mahnung erstellt werden. Durch dieses Schreiben kann man als Gläubiger seinen Schuldner zur Zahlung des geschuldeten Betrags auffordern.

WAS IST ZU BEACHTEN?

Bei dieser Vorlage hat man die Möglichkeit, den Tonfall der Forderung zu wählen. Man kann wahlweise eine freundliche Zahlungserinnerung oder eine sachliche Mahnung erstellen. Welche Form man wählt, hängt ganz von den Beziehungen zum Gegenüber und der eigenen wirtschaftlichen Situation ab.

Kommt ein Schuldner trotz wirksamer Zahlungsaufforderung seiner Zahlungspflicht nicht nach, so gerät dieser in Schuldnerverzug. In der Praxis gibt der Gläubiger dem Schuldner meist mehrere Gelegenheiten, seiner Pflicht nachzukommen. Daher erfolgen in der Regel zwei oder drei Mahnungen. Der Schuldner befindet sich jedoch bereits nach der ersten Mahnung in Schuldnerverzug. Befindet sich der Schuldner in Verzug, so kann der Gläubiger von ihm daraufhin den Ersatz von Verzugsschaden verlangen.

WIE WIRD DAS DOKUMENT VERWENDET?

Nachdem die Vorlage ausgefüllt wurde, sollte das Dokument ausgedruckt, vom Absender unterschrieben und eine Kopie der Rechnung hinzugefügt werden. Anschließend sollte das Schreiben gemeinsam mit der Kopie der Rechnung an den Adressaten per Post versandt werden. Es kann aus Beweisgründen von Vorteil sein, den Brief als Einschreiben mit Rückschein zu versenden.

ANWENDBARES RECHT

Auf die Zahlungserinnerung oder Mahnung sind insbesondere die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches anwendbar, insbesondere § 286 BGB.


DIE VORLAGE ÄNDERN?

Sie füllen einen Vordruck aus. Das Dokument wird nach und nach vor Ihren Augen auf Grundlage Ihrer Antworten erstellt.

Am Ende erhalten Sie es in den Formaten Word und PDF. Sie können es ändern und es wiederverwenden.

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