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Eine Zahlungserinnerung oder Mahnung ist ein Schreiben, das an einen Schuldner gesendet wird, um ihn an eine offene Rechnung und die fällige Zahlung zu erinnern.
Oftmals werden Rechnungen schlichtweg übersehen oder vergessen. Eine Zahlungserinnerung dient als freundliche Erinnerung und soll den Schuldner auf die offene Forderung aufmerksam machen. Ziel ist es, den Schuldner zur Zahlung zu bewegen und somit den offenen Rechnungsbetrag einzuziehen. Durch rechtzeitige Erinnerungen und Mahnungen kann ein Zahlungsverzug des Schuldners vermieden werden.
Eine Zahlungserinnerung dient als freundliche Erinnerung an eine offene Rechnung. Sie wird in der Regel versendet, bevor die Zahlungsfrist abgelaufen ist oder kurz danach. Eine Mahnung hingegen ist eine formelle Aufforderung zur Zahlung einer überfälligen Rechnung. Sie kann auch weitere Schritte wie Mahngebühren oder ein Inkassoverfahren ankündigen.
Nein, es gibt keine gesetzliche Pflicht dazu. Es ist jedoch ratsam, säumige Zahler zunächst freundlich an die offene Rechnung zu erinnern, bevor man weitere Schritte einleitet.
Es gibt keine feste Anzahl. In der Regel werden zwei bis drei Mahnungen verschickt, bevor ein Inkassoverfahren oder ein gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet wird.
Eine Zahlungserinnerung/Mahnung sollte zumindest folgende Angaben enthalten:
Mahngebühren dürfen verlangt werden, wenn diese vertraglich vereinbart (z. B. in AGB) wurden oder gesetzlich zulässig sind. Die Höhe der Mahngebühren muss angemessen sein.
Verzugszinsen dürfen verlangt werden, wenn der Schuldner sich in Zahlungsverzug befindet. Die Höhe der Verzugszinsen richtet sich nach dem gesetzlichen Zinssatz.
Zahlt der Schuldner trotz Mahnung nicht, kann ein Inkassoverfahren eingeleitet oder ein gerichtliches Mahnverfahren beantragt werden.
Eine Zahlungserinnerung/Mahnung kann per E-Mail verschickt werden, wenn der Schuldner dem zugestimmt hat.
Es gibt bestimmte Formulierungen, die beachtet werden müssen, damit dass die Erinnerung bzw. Mahnung ihre Wirkung entfalten kann:
Nachdem das Schreiben ausgefüllt wurde, sollte es ausgedruckt, vom Absender unterschrieben und eine Kopie der Rechnung hinzugefügt werden. Anschließend sollte das Schreiben gemeinsam mit der Kopie der Rechnung an den Adressaten per Post oder elektronisch versandt werden. Es kann aus Beweisgründen von Vorteil sein, den Brief als Einschreiben mit Rückschein zu versenden.
Auf die Zahlungserinnerung oder Mahnung sind insbesondere die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches anwendbar, insbesondere § 286 BGB.
Sie füllen einen Vordruck aus. Das Dokument wird nach und nach vor Ihren Augen auf Grundlage Ihrer Antworten erstellt.
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Zahlungserinnerung/Mahnung - Muster, Vorlage Word PDF
Land: Deutschland