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Eine Wohnungsgeberbestätigung bzw. Vermieterbescheinigung dient dem Nachweis des Wohnsitzes und kann damit zur Anmeldung bei der zuständigen Meldebehörde nach dem Bundesmeldegesetz (BMG) verwendet werden.
Seit dem 1. November 2015 ist das Melderecht für die gesamte Bundesrepublik Deutschland vereinheitlicht. Die wichtigste bundesweite Einführung betrifft dabei die Meldepflicht des Mieters. Dieser hat sich zwei Wochen nach Einzug bei der jeweiligen Meldebehörde schriftlich zu melden. Um dies zu tun, muss der Mieter ein Nachweis in Form einer "Wohnungsgeberbestätigung" (amtlicher Name) vorlegen. Zudem wird der Vermieter dazu verpflichtet, diese dem Mieter auszustellen.
Es gibt einige Punkte, die eine Wohnungsgeberbestätigung unbedingt enthalten sollte:
Der Bezieher einer Wohnung hat sich innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde zu melden. Diesen Nachweis kann er durch Abgabe einer Wonungsgeberbestätigung an die Meldebehörde erfüllen.
Meldet man seinen Wohnsitz nicht rechtzeitig um, so kann dies als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.
Eine Wohnungsgeberbestätigung sollte stets schriftlich erfolgen.
Die Vorlage sollte den Fragen entsprechend ausgefüllt, ausgedruckt und anschließend vom Vermieter unterschrieben und bei der Meldebehörde persönlich hinterlegt werden. Der Vermieter ist dazu verpflichtet, dem Mieter die Vermietung zu bescheinigen. Der Vermieter füllt die Bescheinigung aus, die der Mieter dann beim Einwohnermeldeamt abgeben kann.
Anwendbar ist das Bundesmeldegesetz (BMG).
Sie füllen einen Vordruck aus. Das Dokument wird nach und nach vor Ihren Augen auf Grundlage Ihrer Antworten erstellt.
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Land: Deutschland