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Mit dieser Vorlage kann ein Widerspruch beim Bauamt gegen eine Baugenehmigung verfasst werden. Widersprüche gegen Bauvorhaben können eine Vielzahl von Gründen haben. Dieser Widerspruch ist aber nur für Widersprüche von Nachbarn geeignet.
Dieser kann also dann eingesetzt werden, wenn ein Nachbar ein größeres Bauprojekt plant, wodurch das Grundstück eines anderen Nachbarn beeinträchtigt wird (z. B. durch Bau einer Mauer, größeren Anlagen oder anderen Auswirkungen). Solche Auswirkungen müssen nicht geduldet werden, jeder Nachbar kann gegen die erteilte Baugenehmigung beim zuständigen Bauamt Widerspruch einlegen.
Eine Baugenehmigung ist mit bestimmten Auflagen und Bedingungen verbunden. Wenn ein Nachbar der Meinung ist, dass einige Bedingungen nicht erfüllt sind bzw. fühlt sich der Nachbar aufgrund besonderer Tatsachen durch das Vorhaben benachteiligt, dann kann dieser Widerspruch einlegen.
Eine Baugenehmigung ist nämlich nichts anderes, als ein Verwaltungsakt. Er ist sowohl für den Bauherrn (auch etwa hinsichtlich belastender Auflagen), als auch für einen unmittelbar betroffenen Nachbarn (ggf. wegen fehlender Auflagen) anfechtbar.
Jeder Nachbar hat also die Möglichkeit, gegen diesen Verwaltungsakt ein Widerspruchsverfahren einzuleiten. Notwendig ist aber, dass im Widerspruch klargemacht wird, dass durch das Bauvorhaben Rechte verletzt werden. Der Widerspruch muss innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der Baugenehmigung geltend gemacht werden. Gab es keine Kenntnis von der Baugenehmigung, können sich die Fristen aber verlängern.
Baugenehmigungen werden nur befristet erteilt. Es hängt von dem Bundesland ab, aber grundsätzlich werden von den Ämtern zwei bis drei Jahre als Zeitraum genannt. Dies bedeutet, dass innerhalb dieser Zeit mit dem Bauvorhaben begonnen werden muss. Ausreichend dafür ist bereits die Aushebung der Baugrube. Im Notfall kann die Baugenehmigung auf Antrag auch verlängert werden und sogar der Bauherr selber kann gegen die Baugenehmigung Widerspruch einlegen und klagen.
Es gibt bestimmte Angaben, die ein Widerspruch grundsätzlich beinhalten soll, diese sind z. B. persönliche Angaben zu den Parteien wie auch zur Baugenehmigung, Erklärung des Widerspruches und Angaben zu dem Bauvorhaben selbst.
Das Dokument sollte also den Fragen entsprechend ausgefüllt und angepasst werden. Besonders hervorzuheben ist die Beachtung aller notwendigen Fristen (s. o.). Mit der Unterzeichnung des Dokuments kann damit auch gegenüber der zuständigen Behörde Widerspruch eingelegt werden.
Sie füllen einen Vordruck aus. Das Dokument wird nach und nach vor Ihren Augen auf Grundlage Ihrer Antworten erstellt.
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Land: Deutschland