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Verwahrungsvertrag

Letzte Änderung Letzte Änderung 19.09.2024
Formate FormateWord und PDF
Größe Größe1 bis 2 Seiten
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Letzte ÄnderungLetzte Änderung: 19.09.2024

FormateVerfügbare Formate: Word und PDF

GrößeGröße: 1 bis 2 Seiten

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Mit dieser Vorlage kann ein entgeltlicher Verwahrungsvertrag erstellt werden. In diesem wird geregelt, dass in dem Lager/in den Räumlichkeiten eines Verwahrers, gekennzeichnete Gegenstände von anderen Gegenständen getrennt eingelagert werden.

Bei einem Verwahrungsvertrag einigen sich der Verwahrer (hier: Auftragnehmer) und der Hinterleger (hier: Auftraggeber) darauf, dass eine bewegliche Sache bei dem Verwahrer aufbewahrt wird. In dieser Vorlage können ein oder mehrere Gegenstände als Vertragsgegenstand bzw. -gegenstände aufgenommen werden.


WAS IST ZU BEACHTEN?

Der Verwahrungsvertrag hat die Überlassung von beweglichen Sachen zur Aufbewahrung zum Inhalt. Hierdurch erschöpft sich die Verwahrung nicht in einem punktuellen Leistungsgeschehen, sondern begründet ein Dauerschuldverhältnis. Die Aufbewahrung kann entgeltlich oder unentgeltlich erfolgen. Dabei bezeichnet das Gesetz denjenigen, der den Gegenstand zur Verwahrung übergibt, als Hinterleger und seinen Vertragspartner als Verwahrer.

Hauptpflicht ist zudem die Aufbewahrung einer beweglichen Sache. Die Aufbewahrung begründet eine Obhutspflicht, z. B. hinterlegte Sachen vor Beschädigung oder Zerstörung zu schützen.

Beachte: Der Verwahrer ist sowohl zur Hinterlegung bei Dritten als auch zur Änderung der Aufbewahrungsart nicht ohne weiteres berechtigt.

Der Verwahrer hat kein Recht zur Benutzung der Sache. Bei Sachübergabe zur Sachnutzung liegt Leihe (unentgeltlich) oder Miete (entgeltlich) vor.


Abgrenzung Verwahrung / Gefälligkeit

Eine Vergütung für die Aufbewahrung gilt als stillschweigend vereinbart, wenn die Aufbewahrung den Umständen nach nur gegen eine Vergütung zu erwarten ist. Daher kann die Verwahrung kann auch unentgeltlich erfolgen. Diese Vorlage ist allerdings für entgeltliche Vereinbarungen geeignet.

Bei einer unentgeltlichen Verwahrung bereitet die Abgrenzung zur Gefälligkeit oft Schwierigkeiten. In diesem Fall kommt es auf die Interessenlage der Parteien an. So stellt sich die Frage, ob derjenige, der seinen Gästen unentgeltlich eine Garderobe zum Ablegen oder Aufhängen von Kleidungsstücken bereithält, zugleich einen Rechtsbindungswillen zum Abschluss eines Verwahrungsvertrags hat.


WIE WIRD DIESES DOKUMENT VERWENDET?

Das Dokument ist auszufüllen, zweifach auszudrucken und daraufhin von beiden Vertragsparteien zu unterschreiben. Jede Vertragspartei hat eine Vertragsausfertigung zu verwahren.


ANWENDBARES RECHT:

§§ 688 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), § 467 Handelsgesetzbuch (HGB), Verwahrung von Wertpapieren nach dem Depotgesetz (DepotG)


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