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Ihr Dokument ist fertig! Sie erhalten es in den Formaten Word und PDF. Sie können es ändern.
Letzte Änderung: 23.09.2024
Verfügbare Formate: Word und PDF
Größe: 1 bis 2 Seiten
Die Vorlage ausfüllenDieses Dokument dient dazu, Nutzungsrechte am eigenem Bild/Fotografie/Video einem Dritten teilweise oder ganz einzuräumen. Mit Nutzungsrechten ist vorliegend das Recht zur Verbreitung, Veröffentlichung und Bearbeitung des Bildnisses gemeint. Inhaber des Nutzungsrechts ist derjenige, der auf dem Bild abgebildet ist und damit das "Recht am Bild" innehat. Das Recht am eigenen Bild beruht auf dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht und ist weiterhin gesetzlich geregelt. Hierbei handelt es sich um ein Recht, das den Abgebildeten vor ungewollter Darstellung, Veröffentlichung und Verbreitung seines Bildnisses schützen soll. Der Begriff "Verbreitung" ist sehr weit gefasst und betrifft auch die Verbreitung im privaten Kreis.
Dieser Vertrag kann auch als Einwilligung bzw. Zustimmung verstanden werden.
Unter Bildnissen versteht man die Abbildung einer Person, sodass man sie erkennen kann. Diese Bildnisse sind von der gesetzlich geforderten Einwilligungspflicht umfasst. Im Vertrag (wie hier) zur Einräumung gewisser Nutzungsrechte müssen die Bildnisse genau benannt werden.
Da es sich bei einem Vertrag oder auch allgemein bei einer Einwilligung um eine rechtsgeschäftliche Willenserklärung handelt, muss die minderjährige abgebildete Person durch ihre gesetzlichen Vertreter vertreten werden.
Weiterhin ist im Gesetz nicht geregelt, in welcher Form (z. B. schriftlich, notariell, mündlich) die Einwilligung zu erfolgen hat. Es kann jedoch eine etwaige Einwilligung bzw. Nutzungserlaubnis schriftlich festgehalten werden, um so etwaigen zukünftigen Rechtskonflikten aus dem Weg zu gehen.
Ausnahmen: Wann dürfen Fotos ohne Einwilligung veröffentlicht werden?
Unter bestimmten Bedingungen entfällt das Recht am eigenen Bild einer Person. Aufnahmen dürfen dann ohne deren Einverständnis veröffentlicht oder verbreitet werden.
Zu diesen Ausnahmen gehören:
Demnach ist es zulässig, Bilder ohne ein entsprechendes Einverständnis der Abgebildeten zu verbreiten oder zu veröffentlichen. Dies hebt jedoch nicht das grundsätzliche Recht am eigenen Bild auf, dies stellt nur einen gerechtfertigten Eingriff in das Grundrecht dar. Fühlt man sich trotzdem in seinen Rechten verletzt, kann trotzdem dagegen vorgegangen werden.
Nachdem die Vorlage den Fragen entsprechend ausgefüllt wurde, kann das Dokument in zweifacher Ausführung ausgedruckt werden. Anschließend werden beide Exemplare von den Vertragsparteien unterzeichnet. Jede Vertragspartei erhält ein Vertragsexemplar.
Sie füllen einen Vordruck aus. Das Dokument wird nach und nach vor Ihren Augen auf Grundlage Ihrer Antworten erstellt.
Am Ende erhalten Sie es in den Formaten Word und PDF. Sie können es ändern und es wiederverwenden.
Land: Deutschland