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Vereinsanmeldung Register

Letzte Änderung Letzte Änderung 12.09.2024
Formate FormateWord und PDF
Größe Größe1 Seite
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Letzte ÄnderungLetzte Änderung: 12.09.2024

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Diese Vorlage dient der Anmeldung eines Vereins bei einem Vereinsregister (Amtsgericht). Die Eintragung eines gemeinnützigen Vereins ist in vielen Fällen von Vorteil. Dies dient vor allem steuerrechtlichen Vorteilen. Voraussetzung ist, dass es sich um einen nicht-wirtschaftlichen Verein handelt. Weitere allgemeine Voraussetzungen für die Eintragung sind online einsehbar. Ein nicht-wirtschaftlicher Verein ist im deutschen Recht ein Verein, der vorwiegend ideelle Zwecke verfolgt.

Diese Vorlage ist eine Ergänzung zur Vereinssatzung, welches eine der Hauptvoraussetzungen für die Eintragung eines Vereins ist.


WAS SOLLTE BEACHTET WERDEN?

Der sogenannte „Idealverein" ist die typische und häufigste Form eines Vereins. Ein Idealverein ist nicht zwangsläufig gemeinnützig, darf aber nicht wirtschaftliche Interessen, also die Erzielung von Gewinn, als Hauptzweck haben.

Das Bürgerliche Gesetzbuch unterscheidet zwischen Vereinen ohne wirtschaftlichen Zweck (Idealvereinen) und Vereinen, deren Zweck auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb ausgerichtet ist (rechtsfähige wirtschaftliche Vereine). Ein Idealverein ist ein Verein, der

  • nicht primär die wirtschaftlichen Belange seiner Mitglieder fördert,
  • keine Leistungen und Waren auf dem Markt anbietet oder dies zumindest nicht als Hauptzweck ansieht,
  • seinen Mitgliedern keine unentgeltlichen Leistungen zukommen lässt oder seine Mitarbeiter nicht unangemessen hoch bezahlt.

Dabei kann ein Idealverein in gewissem Umfang in untergeordneter Funktion auch wirtschaftlich tätig werden (Nebenzweckprivileg). Das Nebenzweckprivileg hat sich durch die Rechtsprechung etabliert und setzt voraus, dass es sich um „eine untergeordnete, den idealen Hauptzwecken des Vereins dienende wirtschaftliche Betätigung" handelt, dass also die wirtschaftliche Tätigkeit ein den nicht-wirtschaftlichen Hauptzwecken zu- und untergeordnetes Hilfsmittel darstellt. Insoweit ein Idealverein sich wirtschaftlich betätigt und dadurch Einnahmen für seine satzungsgemäßen gemeinnützigen Ziele erreicht, agiert er als Zweckbetrieb. Ein nach Art und Umfang über einen Nebenzweck hinausgehender Geschäftsbetrieb kann zur Wahrung des Status als Idealverein an einen eigenständigen Zweckbetrieb (z. B. eine Tochter-GmbH) ausgelagert werden.

Idealvereine können als rechtsfähige oder nichtrechtsfähige Vereine bestehen. Idealvereine erhalten in Deutschland ihre Rechtsfähigkeit durch Eintragung ins Vereinsregister.

Die Vereinssatzung muss zusammen mit der Anmeldung an das zuständige Register weitergegeben werden. Es sollte notiert werden, dass die Anmeldung auch notariell beglaubigt werden muss!

Die Anmeldung muss dann zusammen mit folgenden Unterlagen an das zuständige Amtsgericht verschickt werden:

  • Urschrift und Kopie der Satzung
  • Urschrift und Kopie des Gründungsprotokolls
  • Anwesenheitsliste
  • Notarielle Beglaubigung des Vorstandes

Beachte: Weitere Voraussetzungen können beim zuständigen Amtsgericht angefragt werden. Das zuständige Amtsgericht ergibt sich aus dem Ort, wo die Anmeldung erfolgen soll. Dies hängt meist vom Sitz des Vereins ab.


WIE WIRD DAS DOKUMENT VERWENDET?

Das Dokument sollte den Fragen entsprechend ausgefüllt, angepasst und dann unterschrieben werden. Es muss dann anschließend notariell beurkundet werden und beim entsprechenden Amtsgericht eingesandt werden. Nur dann ist der Verein auch beim Register angemeldet.


RELEVANTES RECHT

Relevantes Recht sind die §§ 21 ff. BGB, wie auch die allgemeinen Vorschriften des BGBs.


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Sie füllen einen Vordruck aus. Das Dokument wird nach und nach vor Ihren Augen auf Grundlage Ihrer Antworten erstellt.

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