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Die Anpassung von Arbeitszeiten ist eine Zusatzvereinbarung (Änderungsvertrag) zum Arbeitsvertrag. Diese ändert nur die darin enthaltenen Vereinbarungen und hat keinen weiteren Einfluss auf den Vertrag.
Es sollte beachtet werden, dass bei der Anpassung von Arbeitszeiten der Mindestlohn nicht unterschritten wird. Seit der Einführung im Jahr 2015 gilt der gesetzliche Mindestlohn für nahezu alle Arbeitnehmer in Deutschland. Zum 1. Januar 2024 wurde der Mindestlohn angehoben und beträgt nun 14,22 Euro pro Stunde.
Wer bisher unter 12,41 Euro pro Stunde und nicht viel weniger als 538Euro monatlich verdient hat, läuft Gefahr, die 538 Euro-Grenze zu überschreiten und in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis zu gleiten. Dies kann sowohl für den Arbeitnehmer - er bekommt möglicherweise unterm Strich weniger ausgezahlt als zuvor - als auch für den Arbeitgeber, der Vorteile wie Rechtssicherheit und Flexibilität einbüßt, unangenehme Konsequenzen haben.
Wird ein mindestlohnpflichtiges Gehalt nicht gezahlt, drohen dem Arbeitgeber zudem Bußgelder und der Ausschluss von der Vergabe öffentlicher Aufträge. Bei Zahlung zu geringer Gehälter werden Nachzahlungen aufgrund der rückwirkenden Sozialversicherungspflicht fällig.
Mit einer Zusatzvereinbarung kann Kontrolle über geringfügige Arbeitsverhältnisse erzeugt werden. So kann entschieden werden, wie die Anzahl der Stunden reduziert werden soll, sodass 538 Euro nicht überschritten werden. Die Anpassung der Arbeitszeit ist natürlich auch für alle anderen Arbeitsverhältnisse möglich. Wird es erwünscht, kann auch ein Minijob-Vertrag, wie auch normale Arbeitsverträge erstellt werden.
Eine Vereinbarung zur Anpassung der Arbeitszeit ermöglicht die Reduzierung der Arbeitszeit, um eine Überschreitung der 538 Euro-Grenze zu vermeiden. Auf Wunsch kann in diesem Zuge ebenfalls eine Erhöhung der Vergütung vorgesehen werden. Sollte die 450 Euro-Grenze überschritten werden, verändert sich das Verhältnis sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Arbeitnehmer.
Nachdem die Vorlage erfolgreich ausgefüllt wurde, sollte diese von beiden Parteien unterschrieben werden. Jede Partei sollte eine Kopie des Vertrages erhalten. Die Vereinbarung wird dabei nicht "Teil" des Hauptvertrages, sondern ist als Zusatz wirksam.
Das relevante Recht sind die allgemeinen Angaben zum Arbeitsrecht und sekundär das Mindestlohngesetz.
Sie füllen einen Vordruck aus. Das Dokument wird nach und nach vor Ihren Augen auf Grundlage Ihrer Antworten erstellt.
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Vereinbarung zur Anpassung der Arbeitszeit - Muster
Land: Deutschland