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Vereinbarung über die Nutzung eines Internetzugangs

Letzte Änderung Letzte Änderung 07.08.2024
Formate FormateWord und PDF
Größe Größe5 bis 7 Seiten
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Letzte ÄnderungLetzte Änderung: 07.08.2024

FormateVerfügbare Formate: Word und PDF

GrößeGröße: 5 bis 7 Seiten

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Mit dieser Vorlage kann eine Vereinbarung über die Nutzung eines Internetzugangs erstellt werden. Eine solche Vereinbarung kommt zustande zwischen einem Zugangsinhaber einer Internetverbindung und jemandem, der diesen Internetzugang nutzt. Der Zugangsinhaber der Internetverbindung ist folglich derjenige, der den Internetvertrag mit dem Internetanbieter abgeschlossen hat, d.h. in dessen Namen der Vertrag läuft.

Eine solche Vereinbarung kommt vor allem in folgenden Fällen in Betracht:

  • Hotels, Ferienwohnungen, Gaststätten, Pensionen
  • Wohngemeinschaften, Untervermietungen
  • Nachbarschaftsverhältnis (einige Nachbarn teilen einen gemeinsamen Internetanschluss)
  • Vereine (im Vereinshaus)

Eine Vereinbarung über die Nutzung eines Internetzugangs bietet beiden Parteien Rechtssicherheit. Für den Zugangsinhaber des Internets ist es wichtig, sich abzusichern aufgrund der Störerhaftung. Dabei handelt es sich um die Haftung einer Person, die selbst nicht Täter einer Rechtsverletzung ist, diese Rechtsverletzung jedoch ermöglicht hat. Folglich haftet der Zugangsinhaber für Rechtsverletzungen, die auf seiner Internetverbindung stattfinden, sofern dieser nicht nachweisen kann, dass ein Dritter dafür verantwortlich ist. Als Rechtsverletzung durch die Nutzung eines Internetzugangs kommt vor allem die illegale Vervielfältigung urheberrechtlich geschützten Materials ("Filesharing") in Betracht.

Dem Nutzer des Internetzugangs gewährt diese Vereinbarung einen Rechtsanspruch auf die Nutzung eines Internetzugangs.

WAS IST ZU BEACHTEN?

Diese Vorlage wendet sich an private Zugangsinhaber einer Internetverbindung. Seit dem WLAN-Gesetz von 2017 ist nämlich die Haftung der Anbieter von öffentlichen, frei zugänglichen WLAN-Verbindungen (d.h. Betreiber öffentlicher Hotspots, die von jedermann genutzt werden können, z.B. in Cafés, Restaurants, Flughäfen) wegen Rechtsverletzungen auf ihrer Internetverbindung ausgeschlossen.

Der Zugangsinhaber sollte bestimmte personenbezogene Daten des Zugangsnutzers aufzeichnen und archivieren (z.B. Name, Kontaktdaten, IP-Adresse, MAC-Adresse, aufgerufene Websites, Datum und Dauer der Nutzung, etc.), um später nachweisen zu können, welcher Nutzer wann das WLAN genutzt hat.

WIE WIRD DIESES DOKUMENT VERWENDET?

Nachdem diese Vorlage ausgefüllt wurde, sollte sie zweifach ausgedruckt und diese von beiden Vertragsparteien unterschrieben werden. Jede Vertragspartei behält anschließend jeweils eine Fassung zur Verwahrung.

ANWENDBARES RECHT

Anwendbar sind die allgemeinen Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), insbesondere § 1004 BGB.


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Sie füllen einen Vordruck aus. Das Dokument wird nach und nach vor Ihren Augen auf Grundlage Ihrer Antworten erstellt.

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