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Letzte Änderung: Vor 9 Tagen
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Die Vorlage ausfüllenMit einer Vollmacht räumt ein Vollmachtgeber einem Vollmachtnehmer das Recht ein, in seinem Namen zu handeln (Vertretungsmacht, z. B. zum Abschluss eines Vertrages, Vornahme bestimmter Handlungen).
Unter einer Untervollmacht versteht man wiederum die Vertretungsmacht in Rechtsgeschäften, die dann vorliegt, wenn ein bereits von einem Vollmachtgeber Bevollmächtigter seinerseits eine Vollmacht erteilt.
Dabei kann der Unterbevollmächtigte entweder direkt als Vertreter für den Geschäftsherrn oder als Vertreter des Vertreters eingesetzt werden. Im letzteren Fall der Unterbevollmächtigung soll die Haftung des Untervertreters auf den Bestand der Untervollmacht beschränkt werden.
Untervollmachten sind nur dann wirksam, wenn der ursprüngliche Vollmachtgeber seinen Vertreter dazu bevollmächtigt hat, eine solche zu erteilen. Dies geschieht im Normalfall etwa in einer Generalvollmacht auch ohne ausdrückliche Erklärung. Sofern Untervollmachten nicht ausdrücklich ausgeschlossen werden, ist die Untervollmacht wirksam und muss nicht nochmals vom ursprünglichen Vollmachtgeber bestätigt werden.
Eine Untervollmacht kann in verschiedenen Situationen zum Einsatz kommen. Im Berufsalltag kann es z. B. immer wieder vorkommen, dass eine Vollmacht – zumindest für einen bestimmten Zeitraum – übertragen werden muss. Klassische Beispiele sind Urlaub oder im Krankheitsfall des ursprünglich Bevollmächtigten.
Damit in dieser Zeit die Geschäfte fortgeführt werden können, sollten Untervollmachten erteilt werden. Untervollmachten kommen auch in Rechtsanwaltskanzleien (z. B. die Untervollmacht für einen Anwalt bzw. die Prozessvollmacht) zum Einsatz. Sie werden auch in Generalvollmachten und Vorsorgevollmachten eingesetzt.
Das Gesetz schreibt keine spezifische Form für die Erteilung einer Untervollmacht vor, daher kann eine Untervollmacht theoretisch mündlich erteilt werden. Allerdings bietet hier die schriftliche Untervollmacht mehr Sicherheit. Sie garantiert, dass die Befugnisse des Vollmachtnehmers genau definiert sind und kann zudem als Nachweis verwendet werden.
Eine Untervollmacht sollte folgende Punkte beinhalten:
Der Umfang einer Untervollmacht hängt grundsätzlich von der Vertretungsmacht der ursprünglichen Vollmacht ab. Sie kann nur so weit gehen, wie die (Haupt-)Vollmacht selbst.
Eine Untervollmacht ist, wenn jemand, der bereits eine Vollmacht hat, diese an eine andere Person weitergibt. Diese neue Person kann dann Entscheidungen im Namen der ersten Person treffen.
Die Untervollmacht kann viele Dinge regeln, aber sie kann nicht mehr Rechte geben, als die ursprüngliche Vollmacht hat. Wenn die Untervollmacht verwendet wird, gibt es bestimmte mögliche Folgen, diese sind z. B.:
Es gibt bestimmte Angelegenheiten und Rechtsgeschäfte, die nicht durch eine Vollmacht als auch eine Vollmacht bzw. Untervollmacht geregelt werden können, z. B.:
Es gibt außerdem bestimmte Rechtsgeschäfte, bei denen eine besondere Vollmacht erforderlich ist, z. B.:
Bei der Erteilung einer Untervollmacht sind einige Punkte zu beachten:
Beruht die Untervollmacht auf einer Berechtigung, ist die Untervollmacht mit Unterzeichnung rechtswirksam und kann im Rechtsverkehr entsprechend eingesetzt werden.
Eine Untervollmacht kann jede handlungsfähige Person erteilen. Unternehmen und andere juristische Personen können als nicht eine einfache Untervollmacht erteilen.
Eine Person ist handlungsfähig, sobald sie das 18. Lebensjahr vollendet hat. Handlungsfähigkeit beschreibt die Fähigkeit, durch Handlungen Rechte und Pflichten zu begründen. In anderen Worten: eine handlungsfähige Person ist in der Lage, z. B. Verträge wirksam abzuschließen und so am Rechtsverkehr teilzunehmen.
Eine Untervollmacht kann nicht von einer Person erteilt werden, die selbst nicht handlungsfähig ist, wie z. B.:
Die Dauer der Untervollmacht richtet sich nach dem ihrer Erteilung zugrunde liegendem Rechtsverhältnis bzw. der Hauptvollmacht. Sie kann aus verschiedenen Gründen enden, wie z. B.:
Nachdem die Untervollmacht den Fragen entsprechend beantwortet und ausgedruckt wurde, muss sie von dem Vollmachtgeber unterzeichnet werden. Eine Untervollmacht ohne Unterschrift ist nicht rechtswirksam.
Die Gültigkeit der Untervollmacht beginnt mit der Aushändigung des Dokumentes an den Vollmachtnehmer.
Die Untervollmacht sollte schriftlich erteilt und ist mit der Unterschrift des Vollmachtgebers gültig. Weitere Dokumente und Unterlagen sind nicht zwingend notwendig.
Dies ist allerdings nicht der Fall, wenn die Untervollmacht notariell beglaubigt werden soll. Wird die Untervollmacht notariell beglaubigt, müssen alle Parteien ihre amtlichen Lichtbildausweise mitbringen und vorlegen (sowie Kopien).
Eine Untervollmacht muss nicht notariell beurkundet werden, außer in bestimmten Fällen.
Die notarielle Beurkundung ist z. B. dann notwendig, wenn dies vom Gesetz vorgeschrieben wird oder wenn der Vollmachtgeber durch die notarielle Beurkundung ein höheres Maß an Sicherheit garantieren möchte, z. B.:
In diesen Fällen wird die Unterschrift des Vollmachtgebers durch einen Notar beglaubigt, um die Echtheit zu bestätigen und sicherzustellen, dass die Person, die die Vollmacht erteilt, auch tatsächlich diejenige ist, die sie zu erteilen berechtigt ist.
Bei der Erteilung einer Untervollmacht entstehen grundsätzlich keine Kosten. Kosten können entstehen, wenn die Untervollmacht notariell beurkundet werden soll bzw. wenn sie von einem Notar beurkundet werden muss (z. B. bei Untervollmacht mit Bezug auf Immobilien). Wie hoch die Gebühren sind, hängt von der Höhe der Notarkosten ab.
Die Untervollmacht wird in verschiedenen Gesetzen geregelt, insbesondere sind folgende relevant:
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Untervollmacht - Muster, Vorlage online - Word und PDF
Land: Deutschland