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Unternehmertestament

Letzte Änderung Letzte Änderung 06.08.2024
Formate FormateWord und PDF
Größe Größe2 Seiten
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Letzte ÄnderungLetzte Änderung: 06.08.2024

FormateVerfügbare Formate: Word und PDF

GrößeGröße: 2 Seiten

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Mit dieser Vorlage kann ein Unternehmertestament erstellt werden. Das Unternehmertestament sichert die Unternehmensnachfolge und Versorgung der Familie, bewahrt den Familienfrieden und schafft klare Verhältnisse. Anders als bei Kapital- und Immobilienvermögen, das die Erben nur verwalten müssen, bedarf ein ererbtes Unternehmen der Führung.

Hinterlässt ein Unternehmer weder Testament noch Erbvertrag, tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Jeder Erbe ist entsprechend seiner Erbquote auch an einem zum Nachlass gehörenden Unternehmen beteiligt. Es ist deshalb sinnvoll, dass der Unternehmer möglichst frühzeitig bestimmt, welcher der Erben das Unternehmen übernehmen soll.

Grundsätzlich sollte also die Unternehmensnachfolge zu Lebzeiten regelt werden. So kann die Übergabe des Unternehmens auch in Teilschritten erfolgen, indem z. B. zunächst nur ein Teil der Gesellschaftsanteile übertragen werden und die Geschäftsführung vorübergehend gemeinsam mit einem Nachfolger ausgeübt wird.


WAS SOLLTE BEACHTET WERDEN

Testamentsvollstrecker

Bei Vorhandensein mehrerer Erben oder Vermächtnisnehmer und in komplexen Nachlässen, kann zudem die Anordnung einer Testamentsvollstreckung von Interesse sein. Ist eine Testamentsvollstreckung angeordnet, so steht dem Testamentsvollstrecker die alleinige Verfügungsmacht über den Nachlass zu. Der Testamentsvollstrecker hat die Aufgabe, die Anordnungen des Erblassers umzusetzen, Nachlassverbindlichkeiten zu begleichen, Steuererklärungen abzugeben und den Nachlass nach den Vorgaben des Erblassers auseinanderzusetzen.

Der Testamentsvollstrecker gewährleistet so eine präzise und schnelle Umsetzung der Wünsche des Erblassers und trägt zur Streitvermeidung unter den Erben und Vermächtnisnehmern bei.


Auswahl des Erben, Vermächtnisnehmer und Bestimmungsperson

Durch ein Unternehmertestament kann festgelegt werden, soweit erwünscht, wer der Nachfolger im Unternehmen sein soll. Wenn der Unternehmensnachfolger bereits feststeht, sollte dieser als Alleinerbe eingesetzt werden. Nur so ist das Unternehmen direkt nach einem Todesfall weiterhin handlungsfähig.

Steht der Unternehmensnachfolger hingegen noch nicht fest, kann dieser durch ein sogenanntes Auswahlvermächtnis durch einen Dritten bestimmt werden. Ist es unklar, ob der Gesellschaftsvertrag die gewünschte Regelung zulässt, sollte dies nachgeprüft werden.

Sollten die Nachfolger noch zu jung sein oder sollten diese zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abgesehen werden können, wer für die Übernahme des Unternehmens geeignet ist, so sollte unbedingt für den Fall des plötzlichen Ausfalls durch eine passende Gesellschaftsstruktur eine Fremdgeschäftsführung durch einen geeigneten Mitarbeiter oder Berater ermöglicht werden. Einzelunternehmen sind dabei grundsätzlich keine geeignete Organisationsform für eine Fremdgeschäftsführung und ohnehin für die Nachfolge denkbar ungeeignet.


Wichtige Angaben

Daneben sollte auch beachtet werden, wer als Erbe eingesetzt wird, ob Vermächtnisnehmer bestimmt werden sollen und wie das nicht-unternehmerische Erbe aufgeteilt wird. Hierfür sollten alle persönlichen Angaben zu den Personen bereits vorhanden sein, um keine Probleme später zu verursachen.


WIE WIRD DIESES DOKUMENT VERWENDET

Wie bei allen Testamenten, muss auch dieses Testament handschriftlich verfasst werden, um seine Wirksamkeit zu behalten. Nur so kann ein Testament auch gerichtlich eingesetzt werden und rechtskräftig sein. Um sicherzustellen, dass das Testament im Erbfall zeitnah gefunden wird, kann das Testament gegen eine Gebühr beim Nachlassgericht am Amtsgericht hinterlegt werden.


RELEVANTES RECHT

Relevant sind:

  • Die Vorschriften des Erbrechtes in §§ 1931 ff. BGB.


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