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Treueprämie - Arbeitsrecht

Letzte Änderung Letzte Änderung 29.08.2024
Formate FormateWord und PDF
Größe Größe1 bis 2 Seiten
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Letzte ÄnderungLetzte Änderung: 29.08.2024

FormateVerfügbare Formate: Word und PDF

GrößeGröße: 1 bis 2 Seiten

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Mit dieser Vorlage kann ein/e Treuebonus bzw. -prämie für Arbeitnehmer erstellt werden. Unter einem Bonus bzw. einer Prämie versteht man eine zusätzlich zum Grundgehalt gewährte Leistung des Arbeitgebers, die in der Regel an die individuelle Leistung des einzelnen Arbeitnehmers und/oder an die Leistungen/Ergebnisse des Unternehmens oder einer Abteilung anknüpft. Diese Vorlage richtet sich nach einer zeitlichen Komponente, d.h. dass die Treueprämie nach einem Zeitraum ausgezahlt wird, in welcher der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber "treu" geblieben ist. Daher auch der Begriff Treueprämie.

Ein Arbeitgeber kann eine Treueprämie als freiwillige, zusätzliche Leistung erbringen. Der Arbeitgeber kann aber auch rechtlich zu einer Bonuszahlung verpflichtet sein.


WAS SOLLTE BEACHTET WERDEN?

Ein (notfalls einklagbarer) Anspruch auf eine Bonuszahlung bzw. auf Zahlung einer Prämie kann sich aus sämtlichen arbeitsrechtlichen Anspruchsgrundlagen ergeben, also aus

  • vertragliche Vereinbarung
  • Gesetz
  • Tarifvertrag
  • Betriebsvereinbarung
  • Betriebliche Übung
  • Gesamtzusage
  • arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz

Die Treueprämie hängt also nicht alleine davon ab, wie lange ein Arbeitnehmer bei einem Arbeitgeber angestellt ist. So kann z.B. vereinbart werden, dass ein Arbeitnehmer in Zeitabschnitten von 3, 4 oder 5 Jahren eine Treueprämie ausgezahlt bekommt.

Typisch für einen Bonusanspruch ist, dass dieser abhängig ist von verschiedenen Komponenten, wie z.B. dem Betriebsergebnis und/oder einer persönlichen Leistung des Arbeitnehmers. Die Höhe der Treueprämie schwankt deshalb in der Regel. Hier richtet sich die Prämie nach einer zeitlichen Komponente. Die Auszahlung hängt also von der "zeitlichen" Treue des Arbeitnehmers ab.

Zur Berechnung der Höhe der Treueprämie sind grundsätzlich die Kriterien heranzuziehen, die in der entsprechenden Anspruchsgrundlage (z.B. im Arbeitsvertrag) festgelegt worden sind. Die Höhe des Bonusanspruchs kann sich aber z.B. auch aus einer zusätzlich getroffenen Zielvereinbarung ergeben und sich nach dem Grad der Erreichung der festgelegten Ziele richten.

Treueprämien, die in manchen Betrieben an Arbeitnehmer nach jeweils 5 Jahren oder anderen gleichbleibenden Zeiträumen der Betriebszugehörigkeit gezahlt werden, sind steuerpflichtig. Die Besteuerung erfolgt als sonstiger Bezug. Zur Sozialversicherung sind Treueprämien als einmaliges Entgelt beitragspflichtig.


WIE WIRD DAS DOKUMENT VERWENDET?

Das Dokument sollte den Fragen entsprechend ausgefüllt und angepasst werden. Anschließend sollten beide Parteien das Dokument unterzeichnen. Mit der Unterzeichnung ist das Dokument dann rechtskräftig. Jede Partei erhält eine Abschrift des Dokuments. Als eine Vereinbarung gilt dieses Dokument als eine "Ergänzung" des ursprünglichen Arbeitsvertrages.


RELEVANTES RECHT

Relevantes Recht sind die:

  • § 19 EStG
  • § 14 SGB IV i. V. m. der Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV)
  • §§ 612 ff. BGB


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