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Letzte Änderung: 08.09.2024
Verfügbare Formate: Word und PDF
Größe: 2 Seiten
Bewertung: 4,5 - 66 Rezensionen
Die Vorlage ausfüllenEine Scheidungsvereinbarung ist ein Vertrag zwischen zwei Ehepartnern, in dem vereinbart wird, wie das Ehepaar in Zukunft mit den Familienpflichten (z. B. das Sorgerecht der gemeinsamen Kinder), den gemeinschaftlichen Vermögensgegenständen und Verbindlichkeiten, nach einer Scheidung umgeht.
Eine Trennungsvereinbarung regelt ähnliches. Einziger Unterschied hierbei ist, dass die Eheleute sich nicht formell juristisch scheiden lassen, sondern lediglich getrennt leben.
In dem Vertrag können die scheidungswilligen Eheleute daher alle zu regelnden Scheidungsfolgesachen aufführen und eine einvernehmliche Regelung dafür treffen. Zu den zu regelnden Scheidungsfolgesachen gehören beispielsweise:
Die Folgen einer Trennung können Ehegatten jederzeit mit einer Trennungsvereinbarung regeln. Die vereinbarten Regelungen werden dann in einer Trennungsvereinbarung festgehalten. Eine solche Trennungsvereinbarung ist schon vor der Eheschließung möglich und kann jederzeit bis zur Scheidung und auch noch danach (für die Scheidungsfolgen) abgeschlossen werden.
Eine Trennungsvereinbarung kann also dann sinnvoll sein, wenn die Eheleute sich zwar trennen, jedoch nicht scheiden lassen möchten. Eheleute können auch nur getrennt voneinander leben. Ziel ist es hier, zu vermeiden, dass ein Familiengericht eine Regelung hinsichtlich der Trennung treffen muss.
Wird nach der Trennung beabsichtigt, sich scheiden zu lassen, können beide Ehegatten eine Scheidungsvereinbarung vereinbaren. Auch damit wird vermieden, dass ein Familiengericht auf Antrag eines Ehegatten eine Regelung hinsichtlich einer Scheidungsfolge treffen muss. Der Regelungsinhalt ist mit einer Trennungsvereinbarung identisch. Statt dem Trennungsunterhalt wird z. B. in der Scheidungsvereinbarung der nacheheliche Unterhalt vereinbart (bzw. Vereinbarung über den Versorgungsausgleich).
Die Trennungs- oder Scheidungsvereinbarung ist selbst ein Sondervertrag. Es gibt aber auch den Ehevertrag, wo ähnlich Aspekte einer Ehe geregelt werde.
Im Prinzip regelt der Ehevertrag dieselben Scheidungsfolgesachen wie die Scheidungsfolgenvereinbarung. Der Ehevertrag kann jedoch weitaus umfangreicher ausfallen, da die Eheleute hier auch Inhalte aufführen können, die die Ehe selbst betreffen. Soll ein Ehevertrag abgeschlossen werden, kann der entsprechende Vertrag abgeschlossen werden.
Grundsätzlich gilt: nach einer Trennung bzw. Scheidung muss jeder Ehepartner seinen eigenen Unterhalt finanzieren. Sollte ein Ehepartner jedoch nicht in der Lage sein, sich selbst nach der Scheidung zu versorgen, kann dieser möglicherweise vom anderen Ehepartner nachehelichen Unterhalt verlangen.
Ob ein Anspruch auf nachehelichen Unterhalt besteht, hängt von folgenden Unterhaltstatbeständen ab:
Der fordernde Ehepartner kann also nur Unterhalt verlangen, wenn er bedürftig ist und einen besonderen Grund dafür hat, warum er finanziell nicht auf eigenen Beinen stehen kann.
Die sich trennenden Eltern können Vereinbarungen, die das Sorge- und Umgangsrecht für gemeinsame Kinder betreffen, festlegen. Leitprinzip ist jedoch stets das Kindeswohl. Es gilt zu berücksichtigen, dass ein Kind grundsätzlich das Recht hat, mit beiden Elternteilen Zeit zu verbringen.
Im Scheidungstermin wird das Gericht die Vereinbarung nach dem Kindeswohl prüfen. Ohne Anerkennung des Familiengerichts ist diese Absprache nicht gültig.
Eine Trennungs- oder Scheidungsvereinbarung sollte folgende Inhalte bzw. Vertragsbestandteile umfassen:
Für den Abschluss einer Trennungs- oder Scheidungsvereinbarung gibt es bestimmte Voraussetzungen:
Beachte: Die Wirksamkeit einer Trennungs- oder Scheidungsvereinbarung hängt von dem jeweiligen Gericht ab. Dieses kann Vereinbarungen und Klauseln für unwirksam erklären. Hier ist besondere Sorgfalt geboten, besonders wenn es um die nacheheliche Situation (vor allem mit Kindern) geht.
Mithilfe einer Trennungs- oder Scheidungsvereinbarung können Ehepartner im gegenseitigen Einverständnis Regelungen zum Zusammenleben treffen. Dies gilt sowohl für gleichgeschlechtliche Ehen als auch Ehen zwischen Mann und Frau.
Eine Trennungs- oder Scheidungsvereinbarung hat grundsätzlich keine bestimmte Gültigkeit. Sie gilt also während der Ehe als auch darüber hinaus bzw. solange das Paar getrennt lebt oder geschieden ist.
Nachdem die Trennungs- oder Scheidungsvereinbarung verfasst wurde, müssen folgende Schritte beachtet werden:
Grundsätzlich ist die Trennungs- oder Scheidungsvereinbarung ein eigenständiger Vertrag, der ohne bestimmte Anlagen wirksam ist. Allerdings können die Eheleute wahlweise bestimmte Dokumente als Anlage beifügen, die die finanzielle oder persönliche Situation erläutern (z. B. berufliche Informationen, Vermögensaufstellungen, Eheplan).
Grundsätzlich bedarf eine Trennungs- oder Scheidungsvereinbarung neben der Unterzeichnung beider Ehepaare, keiner notariellen Beurkundung. Die notarielle Beurkundung kann aber, abhängig vom Regelungsinhalt, vom Gesetz verlangt werden.
Das Gesetz schreibt nämlich vor, dass bestimmte Vereinbarungen einer bestimmten Form bedürfen. Die dafür vom Gesetz vorgesehene Form ist die notarielle Beurkundung. Das Gesetz will damit den schwächeren Partner vor übereilten und unüberlegten Entscheidungen schützen. Mit der notariellen Vereinbarung soll der Notar als neutrale Person die Ehegatten beraten und auf die Bedeutung und Konsequenzen einer von ihnen beabsichtigten Scheidungsvereinbarung informieren.
Soweit das Gesetz die notarielle Beurkundung vorschreibt, kann jedoch auch alternativ anlässlich der Scheidung die Scheidungsvereinbarung vor dem Familiengericht als gerichtlichen Vergleich protokollieren lassen werden. Folgende Scheidungssachen müssen zwingend vom Notar beurkundet werden:
Erfolgt hier keine notarielle Beurkundung, können die entsprechenden Regelungen unwirksam sein. So ist die Aufhebung eines gemeinsamen Testaments z. B. nur notariell möglich. Damit sollen beide Parteien, durch die Aufklärung eines Notars, geschützt werden.
Die Kosten für die Trennungs- oder Scheidungsvereinbarung richtet sich stets nach dem Geschäftswert der Vereinbarung. Dieser richtet sich maßgeblich nach dem zu ermittelnden und sodann zusammengerechneten Vermögen beider Ehegatten. Schulden werden hiervor zwar abgezogen, jedoch lediglich höchstens bis zur Hälfte des jeweiligen Aktivvermögens. Die nach dieser Rechnung sich ergebende Summe gilt als Reinvermögen des Ehepaars, welches außerdem den Geschäftswert bildet.
Eine Trennungs- oder Scheidungsvereinbarung in Deutschland unterliegt verschiedenen Gesetzen und Vorschriften. Hier sind einige davon:
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Ein Guide, um Ihnen zu helfen: Beglaubigung und Beurkundung: Was ist der Unterschied?
Trennungs- und Scheidungsvereinbarung - Muster Word PDF
Land: Deutschland