Testament für digitalen Nachlass Die Vorlage ausfüllen

Wie funktioniert das?

1. Diese Vorlage auswählen

Beginnen Sie mit dem Anklicken von "Die Vorlage ausfüllen"

1 / Diese Vorlage auswählen

2. Das Dokument ausfüllen

Beantworten Sie einige Fragen und Ihr Standarddokument wird automatisch erstellt.

2 / Das Dokument ausfüllen

3. Speichern - Drucken

Ihr Dokument ist fertig! Sie erhalten es in den Formaten Word und PDF. Sie können es ändern.

3 / Speichern - Drucken

Testament für digitalen Nachlass

Letzte Änderung Letzte Änderung 28.09.2024
Formate FormateWord und PDF
Größe Größe1 Seite
Die Vorlage ausfüllen

Letzte ÄnderungLetzte Änderung: 28.09.2024

FormateVerfügbare Formate: Word und PDF

GrößeGröße: 1 Seite

Die Vorlage ausfüllen

Mit dieser Vorlage kann ein Testament für den digitalen Nachlass erstellt werden. Mithilfe dieses Dokuments kann ein Erblasser bestimmen, wer nach seinem Ableben seinen digitalen Nachlass verwalten soll, den Erben Zugang zu seinen verschiedenen Onlinekonten gewähren, indem man ihnen die erforderlichen Zugangsdaten überlässt, und bestimmen, was mit dem digitalen Nachlass nach dem eigenen Tod passieren soll.

Werden die Zugangsdaten nicht mitgeteilt, so ist den Angehörigen des Verstorbenen der Zugang zu den Konten in manchen Fällen unmöglich oder nur möglich in Verbindung mit einem bürokratischen Aufwand, der viel Ärger bereiten kann. Den Angehörigen ist es auch oft bereits nicht möglich, den gesamten digitalen Nachlass zu überblicken. Deshalb ist es wichtig, den digitalen Nachlass im Voraus zu klären.

Dieses Dokument umfasst Angaben zu folgenden Konten:

  • E-Mail-Konten
  • Social-Media-Konten
  • Messenger-Konten
  • Online-Banking-Konten
  • Online-Shopping-Konten
  • Cloud-Konten
  • Streaming-Konten
  • weitere verschiedene Konten

WAS VERSTEHT MAN UNTER "DIGITALER NACHLASS"?

Beim digitalen Nachlass (auch genannt "digitales Erbe") handelt es sich um die Daten und die Rechtspositionen eines verstorbenen Internetnutzers. Zu diesen Rechtspositionen zählen alle Rechte und Pflichten des Nutzers bspw. durch Vertragsbeziehungen zu E-Mail-Providern, Anbietern sozialer Netzwerke oder virtueller Konten, Anbietern von Filmen oder Musik, abgeschlossene Kaufverträge (sowie Onlineversteigerungen), sowie Eigentumsrechte des Verstorbenen an Hardware, Nutzungsrechte an Software, Urheberrechte und Rechte an Bildern, veröffentlichten Foreneinträgen, Blogs oder Kommentaren.

Unter den digitalen Nachlass fallen auch Passwörter und Zugangsdaten zu Computern, Handys, Tablets, etc.

WAS IST ZU BEACHTEN?

Es sollte darauf geachtet werden, dass das Testament über den digitalen Nachlass den Formvorschriften eines üblichen Testaments genügen und demnach handschriftlich verfasst werden muss. Anderenfalls kann der Erblasser dieses Testament auch beim Notar einreichen.

Der Erblasser sollte beachten, dass man Passwörter oder Benutzernamen unter Umständen im Laufe der Zeit wechselt bzw. ändert. Folglich muss die Liste der Zugangsdaten kontinuierlich aktualisiert werden. Geänderte Passwörter oder Benutzernamen können beispielsweise einfach handschriftlich auf dem Dokument oder auf einer getrennten Liste hinzugefügt werden. Alternativ kann auch ein neues Testament aufgesetzt werden. Wichtig ist, dass der Erbe Zugriff auf die richtigen Passwörter und Benutzernamen hat.

Der Erbe hat sich im weiteren Verlauf um den digitalen Nachlass zu kümmern. Dazu zählt beispielsweise:

  • Erfüllung von Vertragspflichten (z. B. aus Onlineshopping)
  • Kündigung von Verträgen
  • Auszahlung von Geld auf Bezahldiensten und Internetkonten (Onlinebanking)
  • Verwaltung der E-Mail-Postfächer
  • Betreuung der sozialen Netzwerke

WIE WIRD DIESES DOKUMENT VERWENDET?

Dieses Formular sollte vom Erblasser ausgefüllt werden und daraufhin persönlich handschriftlich zu Papier gebracht werden. Das Dokument sollte unterschrieben und mit Ort und Datum der Unterschrift versehen werden. Daraufhin sollte das Dokument an einem sicheren Ort verstaut werden, der für Angehörige leicht zugänglich ist, wie z. B. mit weiteren wichtigen Unterlagen in einer Mappe oder in einem Safe. Anderenfalls kann das Dokument auch einem Notar übergeben und notariell beurkundet werden.

ANWENDBARES RECHT

Anwendbar sind die allgemeinen Regeln des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), insbesondere §§ 2229 ff. BGB.


DIE VORLAGE ÄNDERN?

Sie füllen einen Vordruck aus. Das Dokument wird nach und nach vor Ihren Augen auf Grundlage Ihrer Antworten erstellt.

Am Ende erhalten Sie es in den Formaten Word und PDF. Sie können es ändern und es wiederverwenden.

Die Vorlage ausfüllen