Strafbewehrte Unterlassungserklärung bei Persönlichkeitsrechtsverletzung Die Vorlage ausfüllen

Wie funktioniert das?

1. Diese Vorlage auswählen

Beginnen Sie mit dem Anklicken von "Die Vorlage ausfüllen"

1 / Diese Vorlage auswählen

2. Das Dokument ausfüllen

Beantworten Sie einige Fragen und Ihr Standarddokument wird automatisch erstellt.

2 / Das Dokument ausfüllen

3. Speichern - Drucken

Ihr Dokument ist fertig! Sie erhalten es in den Formaten Word und PDF. Sie können es ändern.

3 / Speichern - Drucken

Strafbewehrte Unterlassungserklärung bei Persönlichkeitsrechtsverletzung

Letzte Änderung Letzte Änderung 13.09.2024
Formate FormateWord und PDF
Größe Größe2 Seiten
Die Vorlage ausfüllen

Letzte ÄnderungLetzte Änderung: 13.09.2024

FormateVerfügbare Formate: Word und PDF

GrößeGröße: 2 Seiten

Die Vorlage ausfüllen

Mit dieser Vorlage kann eine Abmahnung mit Unterlassungserklärung zur Abwehr von Persönlichkeitsrechtsverletzungen erstellt werden.

Unter diesen Begriff fallen alle Eingriffe, die den Betroffenen in der freien Entfaltung seiner Persönlichkeit beeinträchtigen. Hierunter fallen z.B. das Recht auf persönliche Ehre, das Recht auf Schutz der Intim- und Privatssphäre, auf informationelle Selbstbestimmung sowie das Recht am eigenen Bild.

Bei einer Unterlassungserklärung handelt es sich um eine Erklärung, bei der jemand verpflichtet wird, ein rechtswidriges Verhalten künftig zu unterlassen. Hierdurch soll einerseits die Rechtsgutsverletzung beseitigt und andererseits die Wiederholungsgefahr ausgeräumt werden.

Die Person, die die Unterlassung des rechtswidrigen Verhaltens fordert, wird als Unterlassungsgläubiger bezeichnet, die andere Person als Unterlassungsschuldner bzw. Störer.


WAS IST ZU BEACHTEN?

Bei der Erstellung einer Unterlassungserklärung müssen einige Punkte berücksichtigt werden:

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, eine Unterlassungserklärung zu gestalten. Ein Anspruch auf Unterlassung besteht etwa, wenn der Tatbestand der üblen Nachrede, der Verleumdung oder der Beleidigung erfüllt ist. Mit dieser Vorlage kann gefordert werden, dass bestimmte Äußerungen bzw. Behauptungen vom Unterlassungsschuldner künftig unterlassen werden.

  • Verleumdung bezeichnet das bewusste Behaupten bzw. die Verbreitung unwahrer Tatsachen über eine andere Person, z. B., wenn ein Nachbar über den anderen behauptet, dieser würde seine Frau schlagen, obwohl dies gar nicht den Tatsachen entspricht.
  • Bei der üblen Nachrede hingegen ist dem Störer die Unwahrheit der Tatsachen nicht unbedingt bewusst ist. Üble Nachrede kann beispielsweise vorliegen, wenn ein Händler über einen Geschäftspartner behauptet, dieser würde Waren von minderwertiger Qualität anbieten, obwohl er dies gar nicht näher nachprüfen konnte.
  • Bei Beleidigung handelt es sich um die die Kundgabe von Missachtung, Geringschätzung oder auch die Nichtachtung einer anderen Person.

Rechtlich handelt es sich bei der Unterlassungserklärung um ein sog. (abstraktes) Schuldanerkenntnis. Unbedingt zu beachten ist auch, dass die Unterlassungserklärung eine lebenslänglich rechtsverbindliche Erklärung darstellt. Unterzeichnet der Störer also die Erklärung, ist er in der Regel sein Leben lang daran gebunden. Die Abgabe einer Unterlassungserklärung hat also weitreichende Folgen.


Wiederholungsgefahr

Vorausstzung für jede Unterlassungserklärung ist eine Wiederholungsgefahr des rechtswidrigen Verhaltens. Wenn es bereits zu einer Verletzung des Persönlichkeitsrechts des Betroffenen kam, so wird die Wiederholungsgefahr grundsätzlich vermutet.

Ansonsten sind die Voraussetzungen für eine Unterlassungserklärung erfüllt, wenn das rechtswidrige Verhalten zwar noch nicht begangen wurde, deren Begehung aber konkret bevorsteht.


Strafbewehrte Unterlassungserklärung

Im Regefall wird eine Vertragsstrafe in Form einer Geldstrafe festgelegt. Die Unterlassungserklärung wird dann zur "strafbewehrten" Unterlassungserklärung. Verstößt der Störer gegen die von ihm unterzeichnete Unterlassungserklärung, so wird die vereinbarte Vertragsstrafe fällig. In dieser Vorlage wird die Höhe der Vertragsstrafe nicht konkret festgelegt, sondern bestimmt, dass die Vertragsstrafe vom Unterlassungsgläubiger nach billigem Ermessen festgelegt und im Streitfall vom Gericht überprüft werden (sog. "Hamburger Brauch") kann.

Die Vertragsstrafe sollte in einem angemessenen Verhältnis zu der Schwere der Persönlichkeitsrechtsverletzung stehen. Starre Vorgaben gibt es hierbei nicht, da es auf den jeweiligen Einzelfall ankommt.


WIE WIRD DAS DOKUMENT VERWENDET?

Mit der Vorlage wird ein Anschreiben an den Unterlassungsschuldner erstellt. Danach wird die eigentliche Unterlassungserklärung ausgefüllt und dem Anschreiben beigefügt. Anschließend kann das gesamte Dokument an den Anspruchsgegner mit einer Frist von zwei Wochen übersandt werden.

Es kann passieren, dass der Unterlassungsschuldner die Unterlassungserklärung verändert oder angepasst zurückschickt, man spricht dann von einer sog. modifizierten Unterlassungserklärung. Wenn der Unterlassungsgläubiger mit diesen Änderungen nicht einverstanden ist, muss er diese nicht akzeptieren.

Verweigert der Unterlassungsschuldner sein Einverständnis mit der Unterlassungserklärung, steht dem Unterlassungsgläubiger der Weg zu den Gerichten offen. Bei besonderer Dringlichkeit kann eine Entscheidung des Gerichtes im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes beantragt werden. Im Zweifel sollte hierzu ein Anwalt aufgesucht werden.


ANWENDBARES RECHT

  • § 1004 Abs. 1 S. 2 BGB analog i. V. m. § 823 Abs. 2 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch)
  • Art. 2 I GG i.V.m. Art. 1 I GG (Grundgesetz) - Allgemeines Persönlichkeitsrecht
  • §§ 780, 781 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch)
  • §§ 175 ff. StGB (Strafgesetzbuch)


DIE VORLAGE ÄNDERN?

Sie füllen einen Vordruck aus. Das Dokument wird nach und nach vor Ihren Augen auf Grundlage Ihrer Antworten erstellt.

Am Ende erhalten Sie es in den Formaten Word und PDF. Sie können es ändern und es wiederverwenden.

Die Vorlage ausfüllen