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Sponsoringvertrag

Letzte Änderung Letzte Änderung 03.08.2024
Formate FormateWord und PDF
Größe Größe4 bis 6 Seiten
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Letzte ÄnderungLetzte Änderung: 03.08.2024

FormateVerfügbare Formate: Word und PDF

GrößeGröße: 4 bis 6 Seiten

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Mit dieser Vorlage kann ein Sponsoringvertrag erstellt werden. Unter Sponsoring wird das Gewähren von Geld oder geldwerten Vorteilen durch Unternehmen zur Förderung von gemeinnützigen Zwecken verstanden, mit der regelmäßig auch eigene unternehmensbezogene Ziele der Werbung oder Öffentlichkeitsarbeit verfolgt werden. Der Abschluss eines Sponsoringvertrages ist das übergeordnete Ziel einer jeden Sponsoren-Akquise. Mit ihm besiegeln Sponsor und Gesponserter ihre Partnerschaft.


WAS SOLLTE BEACHTET WERDEN?

Vereine nutzen zunehmend Einnahmen aus Sponsorenverhältnissen zur Finanzierung ihrer Vereinsaktivitäten. Leistungen eines Sponsors beruhen regelmäßig auf einer vertraglichen Vereinbarung zwischen dem Sponsor und dem Empfänger der Leistungen (sogenannter Sponsoringvertrag), in der Art und Umfang der Leistungen des Sponsors und des Empfängers geregelt sind.

Zu beachten ist, dass bei entsprechender Ausgestaltung des Sponsoringvertrages der gesponserte Verein die Sponsoreneinnahmen steuerfrei vereinnahmen darf, während das sponsernde Unternehmen seine Aufwendungen als Betriebsausgaben abziehen darf.

Beide Beteiligten benötigen den schriftlichen Sponsoringvertrag, um jeweils gegenüber dem eigenen Finanzamt die entsprechende steuerliche Einordnung dokumentieren zu können und darüber hinaus eine klare Festlegung der gegenseitigen Rechte und Pflichte aus dem Sponsorenverhältnis festzuhalten.


Was sollte ein Sponsoringvertrag beinhalten?

Es sollte genau geregelt werden, welche Maßnahmen vom Sponsor in welcher Art und Weise unterstützt werden. D. h. also zu welchen Leistungen sich der Veranstalter/Sponsor verpflichtet. Daneben sollte festgelegt werden, welche Vorteile der Sponsor aus der Vereinbarung erzielt (durch Werbemaßnahmen usw.).

Geregelt werden sollte auch, welche Folgen ein Ausfallen der Maßnahme hat. Hier wird oft eine Teilrückzahlung bzw. Vertragsstrafe vereinbart, um dadurch beide Parteien abzusichern. Schließlich sollte regelmäßig ein Haftungsausschluss zugunsten des gesponserten Vereins vereinbart werden.


Sponsoring und Steuern

Besonders beim Sponsoring von Vereinen können, solange es sich um einen steuerbegünstigten Verein handelt, die Leistungen des Sponsors steuerfreie Einnahmen darstellen. Beim wirtschaftlichen Unternehmen kann das Sponsoring auch einen Steuervorteil haben.

Soll der Verein also lediglich Leistungen der Öffentlichkeitsarbeit für den Sponsor erbringen, bezieht der Verein steuerfreie Leistungen; die erhaltenen Sponsoreneinnahmen unterliegen weder der Körperschaft- und Gewerbesteuer noch der Umsatzsteuer.

Soll der Verein aktiv für den Sponsor werben (z. B. in Form von Banden- oder Trikotwerbung, aktiver anderer Werbung oder in sonstiger Weise), sind die Sponsoringverträge der Umsatzsteuer mit 19 % zu unterwerfen; Gewinne aus dem Sponsoring unterliegen der Körperschaft- und Gewerbesteuer.


WIE WIRD DAS DOKUMENT VERWENDET?

Das Dokument sollten den Fragen entsprechend ausgefüllt und angepasst werden. Um Steuervorteile zu erwirtschaften, sollten auch die entsprechenden Vorschriften und Angaben des Finanzamts berücksichtigt werden. Mit der Unterschrift beider Parteien ist das Dokument dann auch rechtskräftig.


RELEVANTES RECHT

Der Sponsoringvertrag lässt sich keinem der in Gesetzen (insbesondere der im Bürgerlichen Gesetzbuch) geregelten Schuldvertragstypen (z.B. Miet- oder Kaufvertrag) zuordnen. Grundlage für die Gestaltung von Sponsoringverträgen ist das im BGB geregelte Allgemeine Schuldrecht.


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Sie füllen einen Vordruck aus. Das Dokument wird nach und nach vor Ihren Augen auf Grundlage Ihrer Antworten erstellt.

Am Ende erhalten Sie es in den Formaten Word und PDF. Sie können es ändern und es wiederverwenden.

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