Sorgeerklärung Die Vorlage ausfüllen

Wie funktioniert das?

1. Diese Vorlage auswählen

Beginnen Sie mit dem Anklicken von "Die Vorlage ausfüllen"

1 / Diese Vorlage auswählen

2. Das Dokument ausfüllen

Beantworten Sie einige Fragen und Ihr Standarddokument wird automatisch erstellt.

2 / Das Dokument ausfüllen

3. Speichern - Drucken

Ihr Dokument ist fertig! Sie erhalten es in den Formaten Word und PDF. Sie können es ändern.

3 / Speichern - Drucken

Sorgeerklärung

Letzte Änderung Letzte Änderung 04.08.2024
Formate FormateWord und PDF
Größe Größe1 Seite
Die Vorlage ausfüllen

Letzte ÄnderungLetzte Änderung: 04.08.2024

FormateVerfügbare Formate: Word und PDF

GrößeGröße: 1 Seite

Die Vorlage ausfüllen


Was ist eine Sorgeerklärung?

Bei der Sorgeerklärung handelt es sich um eine Erklärung von nicht miteinander verheirateten Eltern hinsichtlich der elterlichen Sorge über ihr minderjähriges gemeinsames Kind. Durch die Sorgeerklärung können die Eltern vereinbaren, dass sie ein gemeinsames Sorgerecht über das Kind ausüben oder dass das Sorgerecht bei der Mutter bleibt.

Die Eltern können außerdem die einzelnen Bestandteile der elterlichen Sorge genauer bestimmen. Wird keine Sorgeerklärung abgegeben, so liegt das alleinige Sorgerecht stets bei der Mutter. Weigert sich die Mutter gegen die Abgabe einer gemeinsamen Sorgerechtserklärung, so besteht für den Vater nur die Möglichkeit, einen Antrag beim Familiengericht zu stellen, um das gemeinsame Sorgerecht zu erhalten.

Sofern die unverheirateten Eltern zum Zeitpunkt der Abgabe der Sorgeerklärung in einer Beziehung sind, besteht die Möglichkeit, eine Vereinbarung in der Sorgeerklärung für den Fall einer Trennung abzuschließen. Darin kann unter anderem geklärt werden, wo der Lebensmittelpunkt des Kindes sein soll.

WAS WIRD UNTER ELTERLICHER SORGE VERSTANDEN?

Unter elterlicher Sorge versteht man ein dem minderjährigen Kind dienendes Schutzverhältnis. Inhalt der elterlichen Sorge ist die Fürsorge für die Person und das Vermögen des Kindes. Die Personensorge umfasst die Pflege, Erziehung und Beaufsichtigung des Kindes und das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Die Vermögenssorge führt dazu, dass der sorgeberechtigte Elternteil (oder die sorgeberechtigten Eltern) das Recht zum Besitz am Vermögen des Kindes hat und dadurch auch jegliche vermögensrechtlichen Entscheidungen mit dem Kindsvermögen trifft. Die elterliche Sorge umfasst auch die rechtliche Vertretung des Kindes, d.h. die Prozessmacht sowie die Vertretung zur Wahrung der Rechte des Kindes.

WAS IST ZU BEACHTEN?

Voraussetzung für die Sorgeerklärung ist, dass die Eltern des Kindes nicht miteinander verheiratet sind und dass die Vaterschaft des Vaters anerkannt oder durch Gerichtsbeschluss festgestellt wurde. Außerdem muss die Mutter mit der Sorgerechtserklärung stets einverstanden sein und es darf keine gerichtliche Entscheidung über die elterliche Sorge vorliegen.

Erforderliche Unterlagen:

  • Geburtsurkunde des Kindes bzw. Mutterpass (sofern die Sorgeerklärung vor der Geburt abgegeben wird)
  • Vaterschaftsanerkennung oder Gerichtsbeschluss über die Feststellung der Vaterschaft
  • Geburtsurkunden beider Elternteile
  • Personalausweise bzw. Reisepässe beider Elternteile

Fristen:

Eine Sorgeerklärung kann vor oder nach der Geburt des Kindes abgegeben werden.

Kosten:

Die öffentliche Beurkundung einer Sorgeerklärung durch ein Jugendamt ist kostenlos, durch einen Notar ist sie jedoch gebührenpflichtig.

Widerruf bzw. Änderung des Inhalts einer Sorgeerklärung:

Nach Abgabe der Sorgeerklärung kann diese nicht widerrufen werden! Eine Änderung des Inhalts der Sorgeerklärung bedarf eines Antrags beim Familiengericht. Dieses muss dann über die Änderung hinsichtlich der gemeinsamen elterlichen Sorge entscheiden.

WIE WIRD DIESES DOKUMENT VERWENDET?

Nachdem diese Vorlage ausgefüllt wurde, sollte sie ausgedruckt und von beiden Elternteilen unterschrieben werden. Daraufhin sollte das Dokument einem Notar oder dem zuständigen Jugendamt vorgelegt werden, denn die Sorgeerklärung bedarf einer öffentlichen Beurkundung. Nach Abgabe der Sorgeerklärung beim Jugendamt wird die Sorgeerklärung dort in einem offiziellen Register geführt.

ANWENDBARES RECHT

Anwendbar sind die allgemeinen Regeln des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), insbesondere §§ 1626, 1626a, ff., 1671, 1696 BGB sowie Art. 6 Abs. 2 Grundgesetz (GG).


Die Vorlage ändern?

Sie füllen einen Vordruck aus. Das Dokument wird nach und nach vor Ihren Augen auf Grundlage Ihrer Antworten erstellt.

Am Ende erhalten Sie es in den Formaten Word und PDF. Sie können es ändern und es wiederverwenden.

Die Vorlage ausfüllen