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Social Media Richtlinie

Letzte Änderung Letzte Änderung 12.09.2024
Formate FormateWord und PDF
Größe Größe2 bis 3 Seiten
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Letzte ÄnderungLetzte Änderung: 12.09.2024

FormateVerfügbare Formate: Word und PDF

GrößeGröße: 2 bis 3 Seiten

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Was ist eine Social Media Richtlinie?

Arbeitgeber können eine Social-Media-Richtlinie für Ihre Arbeitnehmer erlassen, in denen verbindliche Regelungen zum Umgang mit Social Media getroffen werden können.

Das Internet spielt sowohl im geschäftlichen als auch im privaten Bereich eine herausragende Rolle. Insbesondere haben Social-Media-Netzwerke, wie z. B. Facebook, Instagram, YouTube, LinkedIn, XING, Twitter oder Blogs, eine hohe Bedeutung in der alltäglichen Kommunikation eingenommen.

Allerdings birgt die Nutzung von sozialen Netzwerken durch die Mitarbeiter für Unternehmen und Organisationen besondere Risiken, etwa wenn die Kommunikation der Mitarbeiter dem Ansehen des Unternehmens schadet oder geltende Gesetze verletzt werden.


Welchen Inhalt sollte eine Social Media Richtlinie haben?

Der richtige Umgang mit der geschäftlichen Social-Media-Aktivität von Mitarbeiter wird in der heutigen Zeit daher immer wichtiger. Oftmals ist es schwer, richtige Grenzen zwischen privaten und geschäftlichen Inhalten von sozialen Netzwerken zu ziehen. Da die verschiedenen Social-Media-Netzwerke sich auch weiterhin steigender Beliebtheit erfreuen, sollten Arbeitgeber ihre Mitarbeiter in diesem Bereich schulen, um damit gleichzeitig die unternehmerische Tätigkeit zu schützen.

Diese Richtlinie stellt eine interne Richtlinie dar, mit der Mitarbeiter zu ihrer Kommunikation in Social-Media-Netzwerken in dienstlichem und privatem Zusammenhang hingewiesen werden bzw. dazu hingewiesen werden, welche geltenden gesetzlichen Grenzen bestehen.

Bestimmte Aktivitäten in Social-Media-Plattformen können sogar gravierende Konsequenzen auf das Arbeitsverhältnis haben (Bruch der Verschwiegenheitspflicht, Vertrauensbruch, Beschädigung des "Images" eines Unternehmens) und sollten daher genau beachtet werden. Viele Unternehmen und Organisationen arbeiten immer enger mit Social-Media-Plattformen zusammen (PR-Agenturen, Kommunikationsagenturen, Produktion usw.) und werden dadurch spezifische Anforderungen haben.

Allerdings ist zu beachten, dass diese Richtlinie auch für betriebsratslose Betriebe geeignet ist; besteht ein Betriebsrat, sind dessen Mitbestimmungsrechte zu dem Thema zu beachten.

Die Social-Media-Richtlinie beschränkt sich aber auf Inhalte, die vom Arbeitgeber einseitig den Mitarbeitern vorgegeben werden kann (die im Rahmen des Weisungsrechts stehen). Daher sollte dies auch entsprechend den Arbeitsbereichen und Arbeitsverträgen angepasst werden.


Was ist zu tun, wenn die Social Media Richtlinie fertig ist?

Die Richtlinie kann direkt, nachdem sie ausgedruckt wurde, auch verwendet werden. Eine Unterzeichnung ist nicht notwendig, um die Richtlinie wirksam zu machen. Anschließend kann eine Bekanntgabe gegenüber den Arbeitnehmern erfolgen, beispielsweise durch Rundmail, Einstellung in das Intranet, Aushang am Schwarzen Brett usw.


Muss eine Social Media Richtlinie schriftlich verfasst werden?

Grundsätzlich gibt es für Arbeitgeber keine Verpflichtung zum Verfassen einer Social Media Richtlinie. Dementsprechend muss eine solche Richtlinie auch nicht schriftlich erlassen werden.


Welche gesetzlichen Vorschriften sind anwendbar?

Relevantes Recht sind die allgemeinen Vorschriften des BGB, das Arbeitsrecht.


Die Vorlage ändern?

Sie füllen einen Vordruck aus. Das Dokument wird nach und nach vor Ihren Augen auf Grundlage Ihrer Antworten erstellt.

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