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Schenkungsvertrag

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Was ist ein Schenkungsvertrag?

Einem Schenkungsvertrag liegt eine Schenkung zugrunde. Die Schenkung ist eine unentgeltliche dauerhafte Zuwendung eines Vermögenswertes (z. B. Gegenstände, Geld, Immobilien) eines Schenkers an den Beschenkten.

Der Schenkungsvertrag ist also ein Vertrag zwischen zwei Personen, dem Schenker und dem Beschenkten, in dem der Schenker dazu verpflichtet wird, dem Beschenkten einen Vermögenswert (Schenkungsgegenstand) zu übertragen.


Wann ist ein schriftlicher Vertrag sinnvoll?

Bei kleineren Geschenken, die sofort übergeben werden, ist eine Form nicht vorgeschrieben und zumeist nicht notwendig.

Ein schriftlicher Vertrag ist jedoch sinnvoll, wenn es sich um wertvollere Zuwendungen handelt. Der Schenkungsvertrag schützt sowohl den Schenker als auch den Beschenkten. Er dient als Beweismittel und kann verhindern, dass spätere Rechtsstreitigkeiten vorkommen. Darüber hinaus kann der Schenker gewisse Möglichkeiten vertraglich festhalten, wie z. B. eine Auflage oder ähnliches.


Welchen Inhalt hat ein Schenkungsvertrag?

Ein Schenkungsvertrag sollte folgende Bestandteile zum Inhalt haben:

  • Persönliche Angaben: Die Namen und Anschriften des Schenkers und des Beschenkten sollten klar angegeben werden.
  • Schenkungsgegenstand: Der Schenkungsgegenstand sollte genau beschrieben werden (z. B. Art, Maße etc.).
  • Rechtswirksamkeit: Es sollte klargestellt werden, dass die Schenkung freiwillig und ohne Gegenleistung erfolgt. Eine Schenkung mit Gegenleistung ist keine Schenkung.
  • Bedingungen und Auflagen: Die Schenkung kann an bestimmte Bedingungen oder Auflagen gebunden werden (z. B. Schenkung zum Kauf einer Immobilie). Erfolgt die Schenkung aus einem bestimmten Grund, sollte dies angegeben werden.
  • Übergabe und Annahme: Der Vertrag muss klar regeln, wie und wann die Übergabe der Schenkung erfolgt.


Was ist eine Schenkung mit Auflagen?

Möglich ist auch eine Schenkung unter einer Auflage. Eine Auflage ist eine Art Bedingung für die Schenkung, sie stellt keine Gegenleistung dar. Zur Erfüllung der Auflage muss der Beschenkte nämlich kein eigenes Vermögen nutzen, sondern soll dafür gerade das Schenkungsvermögen verwendet.

Beispiel: Herr A schenkt seinem Sohn B 50.000 Euro. Die Schenkung erfolgt mit der Auflage, dass sich B damit ein PKW kauft.

Erfüllt der Beschenkte die Auflage nicht, so hat der Schenker sowohl einen Anspruch auf Erfüllung der Auflage als auch einen Anspruch auf Rückforderung der Schenkung.


Sind Schenkungen von Geldbeträgen (Geldgeschenk) steuerpflichtig?

Schenkungen sind nicht steuerpflichtig, solange sie den gesetzlichen Freibetrag nicht überschreiten. Die Höhe des gesetzlichen Freibetrags bei Schenkungen hängt davon ab, in welchem (verwandtschaftlichen) Verhältnis der Schenker und Beschenkte zueinander stehen.

Die Höhe des Freibetrags richtet sich also danach, wem der Schenkende die Geldsumme zukommen lässt bzw. von wem der Beschenkte das Geldgeschenk erhält. Aktuell gelten nach dem Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) folgende Freibeträge (Stand Juni 2024):

  • Geldgeschenke von Eltern an ihre Kinder: Freibetrag in Höhe von 400.000 Euro. Bei Geldgeschenken von bis zu 400.000 Euro fallen also keine Steuern an. Allerdings darf diese Summe nur einmal alle zehn Jahre verschenkt werden, ohne dass dabei Steuern anfallen.
  • Geldgeschenke von Großeltern an ihre Enkelkinder: Freibetrag in Höhe von 200.000 Euro.
  • Geldgeschenke an den eigenen Ehepartner: Freibetrag in Höhe von 500.000 Euro. (Bei Geldschenken zwischen unverheirateten Lebenspartnern liegt der Freibetrag bei lediglich 20.000.)
  • Geldgeschenke an einen Neffen oder eine Nichte: Freibetrag in Höhe von 20.000 Euro.
  • Geldgeschenke an Dritte (z. B. Geschwister, Freunde): Freibetrag in Höhe von 20.000 Euro.


Was sind die Voraussetzungen einer Schenkung?

Die Voraussetzungen einer Schenkung sind:

  • Freiwilligkeit: Jede Schenkung muss freiwillig erfolgen, ohne Zwang oder Druck.
  • Wirksame Willenserklärung: Der Schenker muss den klaren Willen haben, das Eigentum an dem Schenkungsgegenstand zu übertragen.
  • Erfüllung der Formvorschriften: Je nach Art des Schenkungsgegenstands können bestimmte Formvorschriften für die Schenkung gelten (bei Schenkung von Immobilien ist z. B. eine notarielle Beurkundung notwendig).
  • Annahme durch den Beschenkten: Der Beschenkte muss die Annahme des Schenkungsgegenstands ausdrücklich erklären.
  • Unentgeltlichkeit: Eine Schenkung erfolgt ohne Gegenleistung. Es darf keine Pflicht zur Gegenleistung seitens des Beschenkten bestehen.
  • Besitzübergabe: Bei Sachgeschenken (d. h. Schenkung von beweglichen Gegenständen) muss die Sache auch übergeben werden (Besitzübertragung), um die Schenkung abzuschließen.

Die Einhaltung dieser Voraussetzungen ist entscheidend für die rechtliche Gültigkeit einer Schenkung.


Was sind die nächsten Schritte, nachdem der Schenkungsvertrag ausgefüllt wurde?

Nachdem der Schenkungsvertrag ausgefüllt und angepasst wurde, sollte dieser ausgedruckt und vom Schenker als auch dem Beschenkten unterschrieben werden. Jede Partei hat Anspruch auf eine entsprechende Kopie (als Aufzeichnung der Vereinbarung). Diese Kopie sollte an einem sicheren Ort aufbewahrt werden.

Zum Schluss sollte die Übergabe erfolgen (nach den im Vertrag vereinbarten Bedingungen).


Welche Dokumente sollten einem Schenkungsvertrag beigefügt werden?

Der Schenkungsvertrag beinhaltet in der Regel alle relevanten Informationen, um als eigenständiges Dokument rechtswirksam zu sein. Neben dem Schenkungsvertrag können aber z. B. folgende Dokumente als Anlagen beigefügt werden:

  • Inventarliste: Eine detaillierte Liste aller Schenkungsgegenstände, die im Vertrag erwähnt werden, um den genauen Umfang der Schenkung festzuhalten.
  • Foto- oder Videoaufnahmen: Bilder oder Videos von den geschenkten Gegenständen können als zusätzliche Beweismittel dienen und den Zustand der Gegenstände dokumentieren (damit können nachträgliche Streitigkeiten über den Zustand einer Sache gemieden werden).
  • Identitätsnachweise: Kopien der Ausweise des Schenkers und Beschenkten können beigefügt werden, um die Identität der Vertragspartner zu bestätigen.

Durch das Hinzufügen der angegebenen Dokumente als Anlagen zum Schenkungsvertrag kann die Transparenz und Rechtsgültigkeit der Schenkung erhöht werden.


Muss der Schenkungsvertrag notariell beurkundet werden?

Ein Schenkungsvertrag bedarf grundsätzlich einer notariellen Beurkundung. Allerdings kann dieser Formmangel durch die Bewirkung der versprochenen Leistung geheilt werden. Die notarielle Beurkundung wird durch Bewirkung der Leistung, d. h. durch Übergabe des geschenkten Gegenstandes, nicht mehr notwendig.

Beachte: Wird eine Immobilie verschenkt, dann muss die Überlassung notariell beurkundet werden. Nur durch eine Umschreibung im Grundbuch durch den Notar wird die Überlassung wirksam. Dies gilt sowohl für den Kauf von Immobilien als auch für das Verschenken von Immobilien.


Welche Kosten entstehen bei einem Schenkungsvertrag?

Beim Abschluss des Schenkungsvertrages entstehen grundsätzlich keine weiteren Kosten. Kosten können jedoch entstehen, wenn der Vertrag z. B. notariell beurkundet werden muss (bei hohem Wert der Gegenstände oder Schenkung von Immobilien) oder wenn auf die Schenkung Steuern anfallen.


Welche Vorschriften und​​ Gesetze sind auf einen Schenkungsvertrag anwendbar?

Allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) aus §§ 516 ff. und, entsprechend dem Zweck des Vertrages, auch Vorschriften des Erbsteuergesetzes und Schenkungssteuergesetzes (ErbStG).


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