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Ein Reklamationsschreiben ist ein Schreiben, das ein Käufer an den Verkäufer sendet, um einen Mangel an der gekauften Ware zu beanstanden. Dies kann sowohl für Käufe im Laden als auch für Käufe im Onlineshop gelten.
Die Folgen einer wirksamen Reklamation sind, dass der Verkäufer die mangelhafte Ware reparieren oder ersetzen muss. Dies wird als Nacherfüllung bezeichnet. Der Käufer hat in diesem Fall einen Anspruch auf Nacherfüllung.
Um eine Ware reklamieren zu können, muss ein Reklamationsgrund vorliegen. Ein Reklamationsgrund liegt vor, wenn die Kaufsache mangelhaft ist.
Ein Mangel liegt vor, wenn der tatsächliche Zustand der Kaufsache bzw. der Ware von dem abweicht, was Verkäufer und Käufer bei Abschluss des Kaufvertrages vereinbart haben.
Liegt ein Mangel vor, so hat jeder Käufer grundsätzlich ein Reklamationsrecht. Wurde ein Verbrauchsgüterkauf abgeschlossen, das heißt ein Kaufvertrag zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmer, so liegt stets ein Reklamationsrecht vor. Liegt jedoch ein Privatverkauf vor, das heißt ein Kaufvertrag zwischen zwei Privatpersonen, so kann der Verkäufer unter Umständen ein solches Reklamationsrecht vertraglich ausgeschlossen haben (z. B. durch „Ausschluss jeglicher Gewährleistung"). Ob der Ausschluss rechtens ist, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Wurden beispielsweise Schäden verschwiegen, so ist ein solcher Gewährleistungsausschluss unwirksam.
Der Käufer muss beweisen können, dass ein Kauf tatsächlich stattgefunden hat, sowie wann und wo dieser stattgefunden hat. Dafür muss in der Regel der Kassenbon bzw. die Quittung vorgelegt werden. Falls diese nicht mehr auffindbar sind, genügt ein Kontoauszug oder jeglicher anderer Nachweis, der das Zustandekommen des Kaufvertrags beweist.
Das Gesetz schreibt keine bestimmte Form für eine Reklamation, also für das Nacherfüllungsverlangen beziehungsweise die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen, für den Käufer vor. Die Reklamation kann also auch mündlich erfolgen und ist trotzdem wirksam. Demnach kann ein Reklamationsschreiben selbstverständlich auch per E-Mail, Fax, SMS, Chatdienst oder sonstigen Kommunikationswegen versendet werden.
Eine schriftliche Reklamation ist also nicht zwingend erforderlich, sollte aber trotzdem schriftlich verschickt werden. Eine schriftliche Reklamation bietet den Vorteil, dass man einen Nachweis über die Beanstandung hat, was im Falle eines Rechtsstreits hilfreich sein kann.
Ein Reklamationsschreiben sollte formal und präzise verfasst werden. Hier sind die wesentlichen Bestandteile, die enthalten sein sollten:
Die rechtlichen Voraussetzungen einer Reklamation sind z. B. folgende Punkte:
Es ist sinnvoll, die Reklamationen schriftlich und nachweisbar einzureichen, um im Falle eines Rechtsstreits abgesichert zu sein.
Voraussetzung für die Geltendmachung des Mangels ist, dass dieser auch tatsächlich vorliegt und dass dieser nicht selbstständig vom Käufer verursacht wurde. Wer zeigen bzw. beweisen muss, dass ein Mangel besteht, hängt ganz vom Zeitpunkt der Geltendmachung des Mangels ab. Beim Verbrauchsgüterkauf gilt Folgendes:
Nachdem das Schreiben ausgefüllt und das Dokument ausgedruckt wurde, sollte dieses vom Absender unterschrieben werden. Das Schreiben kann anschließend entweder per Post an den Verkäufer geschickt oder, sofern dessen E-Mail-Adresse bekannt ist, eingescannt per E-Mail versendet werden.
Anwendbar sind die allgemeinen Regeln des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), insbesondere §§ 269, 433, 434, 437, 439 BGB.
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Reklamationsschreiben - Muster, Vorlage - Word und PDF
Land: Deutschland