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Praktikumszeugnis

Letzte Änderung Letzte Änderung 12.09.2024
Formate FormateWord und PDF
Größe Größe1 bis 2 Seiten
4,5 - 86 Rezensionen
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Letzte ÄnderungLetzte Änderung: 12.09.2024

FormateVerfügbare Formate: Word und PDF

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Was ist ein Praktikumszeugnis?

Ein Praktikumszeugnis bescheinigt das "Ob" und das "Wie" über das Absolvieren eines Praktikums und dient als Leistungsnachweis für die Praktikantin bzw. den Praktikanten. Dabei kann es sich um ein einfaches oder ein qualifiziertes Praktikumszeugnis handeln.


Was ist der Unterschied zwischen einem qualifizierten und einem einfachen Praktikumszeugnis?

Das einfache Praktikumszeugnis beinhaltet in der Regel lediglich die persönlichen Daten des Praktikanten, die Art und Dauer der ausgeübten Tätigkeit.

Im qualifizierten Praktikumszeugnis hingegen wird darüber hinaus eine wertende Beurteilung über die Leistungen und das Verhalten des Praktikanten getroffen. Grundsätzlich besteht ein Wahlrecht des Praktikanten ob er ein qualifiziertes oder einfaches Praktikumszeugnis erhalten möchte.

Bei Schülerpraktika reicht bereits eine einfache Praktikumsbescheinigung aus, sodass kein Zeugnis angefertigt werden muss. Jedoch werden in einer Bescheinigung keine Angaben zur Leistung bzw. Kompetenz des/der Praktikant/in gemacht. Einige Hochschulen oder auch Ausbildungsstätten erwarten möglicherweise weitere Informationen in dem Zeugnis - diese können selbstständig eingefügt werden.


Welche verschiedenen Arten von Praktika gibt es?

Es existieren verschiedene Praktikumsarten:

  • Pflichtpraktikum ("Studenten- bzw. Hochschulpraktikum"): ein Praktikum, das von der Studienordnung vorgeschrieben wird. Das Praktikum kann je nach Studienordnung vor (als Zulassungsvoraussetzung), während oder nach dem Studium stattfinden.
  • Freiwilliges Praktikum: ein Praktikum i.S.d. § 26 BBiG, das nicht vorgeschrieben ist und daher freiwillig durchgeführt wird. Diese Praktikanten gelten als Arbeitnehmer (z.B. gelten die Regelungen zum Mindeststundenlohn hier).
  • Schülerpraktikum: ein Praktikum im Rahmen der Schullaufzeit. Meist zwischen der 8. und 11. Klasse. Es dient dazu, Jugendlichen frühzeitig Einblicke in den Berufsalltag zu gewähren, um die Berufswahl zu erleichtern.

Bei der Einstellung eines Studenten ist die Unterscheidung zwischen einem Pflichtpraktikum und einem freiwilligen Praktikum sehr wichtig, da es zahlreiche gesetzliche Unterschiede gibt, u.A. hinsichtlich Lohnanspruch, Urlaubsanspruch und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.

Ähnliche Alternativen zum Praktikumsvertrag sind beispielsweise der Arbeitsvertrag über einen Minijob oder der Werkstudentenvertrag.

Zu beachten ist, dass der Praktikant hinsichtlich des Zeugnisses grundsätzlich in der Holpflicht ist. Erst auf ausdrückliches Verlangen ist der Arbeitgeber verpflichtet, dem Praktikanten ein Zeugnis auszustellen. Die Anforderung eines Praktikumszeugnisses kann schriftlich erfolgen.


Welche Angaben müssen in ein Praktikumszeugnis mit aufgenommen werden?

Folgende Pflichtangaben müssen in jedem Praktikumszeugnis enthalten sein:

  • Name, Anschrift des Unternehmens und des Praktikanten
  • Art und Dauer des Beschäftigungsverhältnisses
  • Tätigkeitsbeschreibung
  • Nur beim qualifizierten Prakitkumszeugnis: Bewertung von Leistung, Fähigkeiten und Verhalten des Arbeitnehmers
  • Ort, Datum, Unterschrift


Ist der Arbeitgeber verpflichtet, ein Praktikumszeugnis zu erteilen?

Grundsätzlich hat man als Praktikant Anspruch auf Ausstellung eines Arbeitszeugnisses.

Zu beachten ist aber, dass es verschiedene Zeitpunkte gibt, an denen der Arbeitnehmer ein Arbeitszeugnis verlangen kann, d.h. der Anspruch also fällig geworden ist. Dies ist grundsätzlich der Zeitpunkt des Abschlusses des Praktikums.

Bei der Erteilung eines Zwischenzeugnisses ist dies der Fall, wenn der Arbeitnehmer einen triftigen Grund vorweisen kann. Dies kann der Fall sein, wenn er die Abteilung im Betrieb wechselt oder sich auf eine andere Position bewirbt.


Wie lange hat der Arbeitgeber Zeit zur Ausstellung eines Arbeitszeugnisses?

Dem Arbeitgeber muss allerdings auch eine angemessene Frist eingeräumt werden, innerhalb der er das Arbeitszeugnis ausstellt. In der Regel ist eine Frist von 14 Tagen ausreichend.


Was ist darüber hinaus zu beachten?

Nach Ausfüllen und Ausdrucken des Zeugnisses wird es von der zuständigen, bei der Praktikumsstelle angestellten Person unterschrieben und anschließend im Original der Praktikantin bzw. dem Praktikanten überreicht oder zugesandt.


Welche gesetzlichen Vorschriften sind anwendbar?

Es gelten die Vorschriften des Mindestlohngesetzes, des Arbeitszeitgesetzes, des Berufsbildungsgesetzes, des Arbeitsschutzgesetzes, des Jugendarbeitsschutzgesetzes, sowie die allgemeinen Regeln des BGB.


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