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Vollmacht

Letzte Änderung Letzte Änderung 28.10.2024
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Größe Größe1 Seite
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Letzte ÄnderungLetzte Änderung: 28.10.2024

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Was ist eine Vollmacht?

Eine Vollmacht ist ein Dokument, das einer Person (dem Vollmachtnehmer) die Erlaubnis gibt, im Namen einer anderen Person (dem Vollmachtgeber) zu handeln. Das bedeutet, dass der Vollmachtnehmer bestimmte Aufgaben oder Geschäfte für den Vollmachtgeber erledigen kann, wie zum Beispiel Verträge abschließen oder Bankgeschäfte tätigen.


Welche Vollmachten gibt es?

Bei einer einfachen Vollmacht geht es vorwiegend um die Ermächtigung zur Vornahme einzelner Handlungen oder Rechtsgeschäfte. Weitere Vollmachten sind z. B.:

  • Generalvollmacht: Durch eine Generalvollmacht wird eine Person (Vollmachtnehmer) dazu ermächtigt, eine andere Person (Vollmachtgeber), in allen Angelegenheiten zu vertreten.
  • Vorsorgevollmacht: Durch eine Vorsorgevollmacht wird der Vollmachtnehmer durch den Vollmachtgeber dazu ermächtigt, verschiedene Rechtsgeschäfte oder Angelegenheiten (meist mit medizinischem Bezug) vorzunehmen bzw. Entscheidungen zu treffen, falls der Vollmachtgeber geschäftsunfähig wird.
  • Postmortale Vollmacht: Die postmortale Vollmacht ist eine Vollmacht, die erst nach dem Tod des Vollmachtgebers zum Einsatz kommt. Sie wird zur Abwicklung bestimmter Rechtsgeschäfte, zur Verwaltung eines Bankkontos, zur Entgegennahme und Abholung von Postsendungen, zur Verwaltung des digitalen Nachlasses oder generell zur Vertretung in allen gesetzlich zulässigen Angelegenheiten eingesetzt.


Muss eine Vollmacht schriftlich erteilt werden?

Das Gesetz schreibt keine spezifische Form für die Erteilung einer Vollmacht vor, daher kann eine Vollmacht theoretisch mündlich erteilt werden. Allerdings bietet hier die schriftliche Vollmacht mehr Sicherheit. Sie garantiert, dass die Befugnisse des Vollmachtnehmers genau definiert sind und kann zudem als Nachweis verwendet werden.


Welchen Inhalt hat eine Vollmacht?

Eine Vollmacht sollte folgende Punkte beinhalten:

  • Vollmachtgeber: Name und Anschrift des Vollmachtgebers.
  • Vollmachtnehmer: Name und Anschrift des Vollmachtnehmers.
  • Umfang der Vollmacht: Klare Angabe aller Befugnisse und Verantwortlichkeiten, die der Vollmachtnehmer erhält.
  • Zeitliche Gültigkeit: Klare Angabe des genauen Zeitraums, für den die Vollmacht gilt.


Welchen Umfang kann eine Vollmacht haben?

Es gibt verschiedene Arten von Vollmachten, die auch einen unterschiedlichen Umfang haben, wie z. B.:

  • Einfache Vollmacht (Alltagsvollmacht): Durch eine einfache Vollmacht wird ein Vollmachtnehmer zur Vornahme bestimmter Rechtsgeschäfte ermächtigt. Sie ermöglicht es, dass der Vollmachtgeber sich bei einfachen Aufgaben oder Tätigkeiten durch einen Vollmachtnehmer vertreten lässt (z. B. für Abholung einer Bestellung in einem Geschäft oder beim Abgeben von Unterlagen). Der Vollmachtnehmer ist dadurch ermächtigt, diese Aufgaben oder Tätigkeiten für den Vollmachtgeber wahrzunehmen.
  • Kontovollmacht: Eine Kontovollmacht (oder einfache Bankvollmacht) ist eine Vollmacht, die einem Vollmachtnehmer das Recht einräumt, z. B. einen bestimmten Geldbetrag für den Vollmachtgeber abzuheben oder andere Bankgeschäfte zu tätigen.
  • Postvollmacht: Eine Postvollmacht ermächtigt zur Entgegennahme oder Abholung von Sendungen bei Logistikunternehmen und der Post (z. B. Briefe, Päckchen oder Pakete). Diese Vollmacht kann erweitert werden, um eigenhändige Sendungen und Sondersendungen zu umfassen.


Was sind die möglichen Folgen einer Vollmacht?

Eine Vollmacht kann verschiedene Folgen haben, z. B.:

  • Vertretung und Haftung: Vertretung bedeutet, dass der Volllmachtnehmer Entscheidungen treffen und Rechtsgeschäfte abschließen kann, als ob der Vollmachtgeber selbst handeln würde. Haftung bezieht sich darauf, wer für Schäden oder Verluste verantwortlich ist, die durch die Handlungen des Bevollmächtigten entstehen. Wenn der Bevollmächtigte innerhalb der ihm gegebenen Vollmacht handelt, haftet in der Regel der Vollmachtgeber für diese Handlungen. Handelt der Bevollmächtigte jedoch außerhalb seiner Vollmacht, kann er persönlich haftbar gemacht werden.
    Beispiel: Wenn jemandem eine Vollmacht erhält, um für eine andere Person ein Auto zu kaufen, dann kann diese Person das Auto im Namen des Vollmachtgebers kaufen. Wenn dabei alles korrekt abläuft, ist der Vollmachtgeber für den Kauf verantwortlich. Sollte der Vollmachtnehmer jedoch etwas tun, wozu er nicht berechtigt ist, wie z.B. das Auto im Namen des Vollmachtgebers zu verkaufen, könnte er persönlich für den Schaden haften.
  • Rechtsbindung: Rechtsbindung bedeutet in diesem Zusammenhang, dass die Person, der die Vollmacht erhält, rechtlich befugt ist, diese Handlungen auszuführen, als ob der Vollmachtgeber sie selbst gemacht hätte.
    Beispiel: Wird jemand zur Annahme von Paketen ermächtigt, dann darf er dieses Paket im Namen des Vollmachtgbers aholen und auch im Namen des Vollmachtgbers unterzeichnen. Die Vollmacht stellt sicher,m dass die Handlung rechtlich bindend ist und auch so anerkannt wird.
  • Nachweis: Die Nachweisfunktion einer Vollmacht bedeutet, dass die Vollmacht als Beweis dafür dient, dass eine Person (der Vollmachtnehmer) berechtigt ist, im Namen einer anderen Person (des Vollmachtgebers) zu handeln.
    Beispiel: Bei der Paketabholung kann es vorkommen, dass der Vollmachtnehmer seine schriftliche vorzeigen muss, um eben nachzuweisen dass er auch ermächtigt ist, das Paket abzuholen.
  • Widerruf: Der Vollmachtgeber kann seine Vollmacht jederzeit und ohne Grund widerrufen.


Was darf nicht in einer Vollmacht geregelt werden?

Es gibt bestimmte Angelegenheiten und Rechtsgeschäfte, die nicht durch eine Vollmacht geregelt werden können, z. B.:

  • Eheschließung: Der Vollmachtnehmer kann nicht im Namen des Vollmachtgebers heiraten. Die Eheschließung muss höchstpersönlich erfolgen.
  • Scheidung: Der Vollmachtnehmer kann nicht im Namen des Vollmachtgebers eine Scheidung einreichen oder zustimmen. Dies muss auch höchstpersönlich erfolgen (hier kann z. B. auch eine Scheidungsvereinbarung in Betracht gezogen werden).
  • Regelung der Erbfolge: Der Vollmachtnehmer kann nicht dazu ermächtigt werden, die Erbfolge eines Vollmachtgebers zu regeln.

Es gibt außerdem bestimmte Rechtsgeschäfte, bei denen eine besondere Vollmacht erforderlich ist, z. B.:

  • Unterzeichnung und Abschluss eines Gesellschaftsvertrages zur Gründung einer GmbH.
  • Eintragungen in das Grundbuch.
  • Die Vertretung bei Abschluss eines Verbraucherdarlehensvertrages (z. B. Kreditvertrag bei einer Bank).


Was sind die Voraussetzungen einer Vollmacht?

Bei der Erteilung einer Vollmacht sind einige Punkte zu beachten:

  • Vertrauensperson auswählen: Die Person, die der Vollmachtgeber als Vollmachtnehmer auswählt, sollte eine Vertrauensperson sein (z. B. ein Familienmitglied, ein Freund oder eine andere nahestehende Person).
  • Schriftliche Erteilung: Eine Generalvollmacht kann theoretisch mündlich erteilt werden. Allerdings bietet hier die schriftliche Vollmacht mehr Sicherheit. Sie garantiert, dass die Befugnisse des Vollmachtnehmers genau definiert sind und kann als Nachweis verwendet werden.


Wer kann eine Vollmacht erteilen?

Eine Vollmacht kann jede handlungsfähige Person erteilen. Dasselbe gilt für den Vollmachtnehmer, dieser muss auch eine handlungsfähige Person sein. Das bedeutet, dass diese Person volljährig ist (in den meisten Ländern ab 18 Jahren) und keine Einschränkungen in ihrer Geschäftsfähigkeit hat, wie z.B. durch eine geistige Behinderung oder eine gerichtliche Betreuung. Unternehmen und andere juristische Personen können also nicht eine einfache Vollmacht erteilen.


Für welche Dauer wird eine Vollmacht erteilt?

Die Dauer der Vollmacht richtet sich nach dem ihrer Erteilung zugrunde liegendem Rechtsverhältnis. Sie kann aus verschiedenen Gründen enden, wie z. B.:

  • Tod des Vollmachtebers,
  • durch Befristung der Vollmacht (wenn z. B. nur über einen bestimmten Zeitraum wirksam sein soll),
  • Erfüllung des Vertrages oder der Handlungen / Aufgaben (wenn die Vollmacht zur Erfüllung eines Vertrages oder zu einer bestimmten Handlung berechtigt hat),
  • Widerruf der Vollmacht (der Widerruf der Vollmacht ist außerdem jederzeit zu Lebzeiten möglich).


Was sind die nächsten Schritte, nachdem die Vollmacht unterzeichnet wurde?

Nachdem die Vollmacht den Fragen entsprechend beantwortet und ausgedruckt wurde, muss sie von dem Vollmachtgeber unterzeichnet werden. Eine Vollmacht ohne Unterschrift ist nicht rechtswirksam.

Die Gültigkeit der Vollmacht beginnt mit der Aushändigung des Dokumentes an den Vollmachtnehmer.


Muss eine Vollmacht notariell beurkundet werden?

Eine Vollmacht muss nicht notariell beurkundet werden, außer in bestimmten Fällen. Die notarielle Beurkundung ist z. B. dann notwendig, wenn dies vom Gesetz vorgeschrieben wird oder wenn der Vollmachtgeber durch die notarielle Beurkundung ein höheres Maß an Sicherheit garantieren möchte, z. B.:

  • Geschäfte mit Immobilien: z. B. beim Kauf oder Verkauf von Immobilien.
  • Gesellschaftsrechtliche Vorgänge: wie die Gründung einer GmbH, Kapitalerhöhungen oder die Übertragung von Geschäftsanteilen.
  • Notarielle Beurkundungen: wenn der Vollmachtnehmer im Namen des Vollmachtgebers einen Vertrag bei einem Notar unterschreiben soll.

In diesen Fällen wird die Unterschrift des Vollmachtgebers durch einen Notar beglaubigt, um die Echtheit zu bestätigen und sicherzustellen, dass die Person, die die Vollmacht erteilt, auch tatsächlich diejenige ist, die sie zu erteilen berechtigt ist.


Welche Kosten entstehen bei der Erteilung einer Vollmacht?

Bei der Erteilung einer Vollmacht entstehen grundsätzlich keine Kosten. Kosten können entstehen, wenn die Vollmacht notariell beurkundet werden soll bzw. wenn sie von einem Notar beurkundet werden muss (z. B. bei Vollmachten mit Bezug auf Immobilien). Wie hoch die Gebühren sind, hängt von der Höhe der Notarkosten ab.


Welche Vorschriften und​​ Gesetze sind auf eine Vollmacht anwendbar?

Die Vollmacht wird in verschiedenen Gesetzen geregelt, insbesondere sind folgende relevant:

  • Bürgerliches Gesetzbuch (BGB): die Vollmacht wird in §§ 164 ff., 167 ff. BGB geregelt.
  • Grundbuchordnung (GBO): bei Immobiliengeschäften kann das Grundbuchgesetz Anwendung finden.


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