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Nachweis eines Arbeitsverhältnisses

Letzte Änderung Letzte Änderung 05.09.2024
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Letzte ÄnderungLetzte Änderung: 05.09.2024

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Was ist ein Nachweis eines Arbeitsverhältnisses?

Der Nachweis eines Arbeitsverhältnisses ist ein Formular, mit dem der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer gegenüber bestimmte Inhalte eines Arbeitsvertrages bestätigt. Er wird vor allem dann relevant, wenn ein Arbeitsvertrag nur mündlich abgeschlossen wurde. Ein solcher Arbeitsvertrag kann auch dann wirksam sein, wenn kein schriftlicher Vertrag besteht.

In einem solchen Fall verpflichtet das Gesetz den Arbeitgeber dazu, dem Arbeitnehmer einen Nachweis über das bestehende Arbeitsverhältnis auszustellen.


Welche weiteren Arten von Nachweisen gibt es im Arbeitsrecht?

Der Nachweis eines Arbeitsverhältnisses ist zu unterscheiden von der Arbeitsbescheinigung. Die Arbeitsbescheinigung ist ein Formular, mit dem der Arbeitgeber gegenüber der Agentur für Arbeit alle Tatsachen über ein Arbeitsverhältnis bescheinigt, die für die Entscheidung über den Anspruch auf Arbeitslosengeld erheblich sein könnten.

Es handelt sich dabei nicht um eine Wiedergabe der Inhalte des Arbeitsvertrages, sondern dient ediglich als Beweis, dass der Arbeitnehmer aktuell beim Arbeitgeber beschäftigt ist

Der Arbeitgeber ist zur Erstellung einer solchen Arbeitsbescheinigung verpflichtet, sofern der bisherige Arbeitnehmer nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei der Bundesagentur für Arbeit Arbeitslosengeld beantragen muss.


Was ist der Unterschied zwischen Arbeitsbescheinigung und Nachweis eines Arbeitsverhältnisses?

Die beiden Bescheinigungen unterscheiden sich maßgeblich in ihrem Zweck, wofür sie benötigt werden. Die Arbeitsbescheinigung benötigt man vornehmlich gegenüber der Agentur für Arbeit, wenn es um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geht.

Der Nachweis eines Arbeitsverhältnisses kann in vielen Situationen gefragt sein. Ein solcher Nachweis ist beispielsweise nötig, um den Betreuungsbedarf in einer Kindertageseinrichtung oder in einer Tagespflegestelle nachzuweisen. Weiterhin kann ein Arbeitsnachweis auch dann erforderlich sein, wenn ein Studierender oder ein Studienbewerber einen Ortsantrag stellen möchte.

Der Nachweis eines Arbeitsverhältnisses kann außerdem benötigt werden, wenn bei einer Bank ein Kredit beantragt oder eine Immobilie gemietet wird.


Welche Angaben müssen in einem Nachweis für ein Arbeitsverhältnis mit aufgenommen werden?

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, folgende Mindestangaben im Nachweis zu machen:

  • Name und Anschrift von Arbeitgeber und Arbeitnehmer
  • Zeitpunkt und Beginn (sowie Ende bei befristetem Vertrag) des Arbeitsverhältnisses
  • Arbeitsort
  • Tätigkeitsbeschreibung (z.B. "Mechatroniker")
  • Probezeit (maximal 6 Monate zulässig)
  • Höhe des Arbeitsentgelts und sonstiger Vergütungen (z.B. Zuschläge oder Prämien, etc.)
  • Arbeitszeit und Ruhepausen
  • Angaben zu Arbeit auf Abruf (d.h. der Arbeitgeber kann die Arbeitsleistung je nach Arbeitsanfall verlangen)
  • Überstunden (z.B. Regelungen zu Freizeitausgleich bzw. Vergütung der Überstunden)
  • Urlaubsanspruch (Gesetzliches Minimum bei einer 5-Tages-Woche sind 20 Tage)
  • Fortbildungen
  • Angaben zu Betriebliche Altersversorgung
  • Kündigung
  • Hinweis zu Tarifverträgen, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen, etc.


Ist der Arbeitgeber verpflichtet, einen Nachweis über ein Arbeitsverhältnis zu erteilen?

Ja, der Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, die wesentlichen Vertragsbedingungen des Arbeitsverhältnisses schriftlich niederzulegen, zu unterzeichnen und dem Arbeitnehmer auszuhändigen. Der Nachweis darf nicht in elektronischer Form erfolgen.

Für die verschiedenen Mindestangaben gelten verschiedene Fristen:

  • Name und Anschrift der Vertragsparteien, Angaben zum Arbeitsentgelt sowie die Arbeitszeiten und Ruhepausen sind spätestens am ersten Tag der Arbeitsleistung auszuhändigen.
  • Zeitpunkt, Beginn (und ggf. Ende) des Arbeitsverhältnisses, Arbeitsort, Tätigkeitsbeschreibung, Probezeit, ggf. Angaben zur Arbeit auf Abruf und Überstunden sind spätestens am siebten Kalendertag nach dem Beginn des Arbeitsverhältnisses auszuhändigen.
  • Die übrigen Pflichtangaben sind spätestens einen Monat nach Beginn des Arbeitsverhältnisses auszuhändigen.


Ist ein mündlicher Arbeitsvertrag ohne Arbeitsnachweis wirksam?

Grundsätzlich ist ein rein mündlich geschlossener Arbeitsvertrag auch dann wirksam, wenn der Arbeitgeber keinen Nachweis über das Arbeitsverhältnis erteilt hat. Die darin getroffenen Vereinbarungen sind damit auch bindend.

Allerdings können sich bei Meinungsverschiedenheiten über die Auslegung des Arbeitsvertrages in der Praxis Beweisschwierigkeiten ergeben.


Was ist zu tun, wenn der Nachweis über ein Arbeitsverhältnis fertig ist?

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den Nachweis über das Arbeitsverhältnis zu unterschreiben und dem Arbeitnehmer auszuhändigen. Anschließend kann der Arbeitnehmer den Nachweis im Rechtsverkehr zu seiner freien Verfügung einsetzen. Eine Kopie des Arbeitsvertrages kann z.B. bei der Wohnungssuche oder Aufnahme eines Kredits benötigt werden.

Ein Rücktritt oder ein Widerruf des Arbeitsvertrages sind danach nicht mehr ohne Weiteres möglich.


Welche gesetzlichen Vorschriften sind anwendbar?


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