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Mit dieser Vorlage kann eine Mitteilung über eine Namensänderung verfasst werden. Nach der Ehe oder einer Scheidung ist es recht einfach, seinen Nachnamen zu ändern. Es gibt aber weitere Gründe, neben der Ehe oder Scheidung, für eine Namensänderung, die allesamt im deutschen Recht im sogenannten Namensänderungsgesetz geregelt sind.
Änderung von Nachnamen
Die Gründe für eine Namensänderung können bei vielen Menschen sehr unterschiedlich sein. Nachnamen lassen sich laut Namensänderungsgesetz jedenfalls nur dann ändern, wenn auch ein wichtiger Grund dafür vorliegt.
Das ist laut einer Verwaltungsvorschrift vor allem dann der Fall, wenn der Name anstößig ist, lächerlich klingt, er Anlass zu Wortspielen gibt oder er sich nur schwer schreiben oder aussprechen lässt. Hier geht es vor allem um eine Namensänderung der Schreibweise eines Nachnamens, obwohl der Name danach in der Aussprache noch gleich klingt.
Etwas schwieriger ist es, wenn es eine andere Ursache hat, dass der bisherige Name abgelegt werden soll. Denn in diesem Fall ist ein wichtiger, guter Grund für die Namensänderung notwendig.
Auch Familiennamen (z.B. Müller oder Schmidt), die so häufig sind, dass sie leicht verwechselt werden können, dürfen geändert werden. Die Letztentscheidung, ob der Namensänderung stattgegeben wird, trifft aber immer die zuständige Behörde. Die Gründe für die Namensänderung können auch psychischer Natur sein. Wenn ein Kind z. B. sexuell missbraucht wurden und deshalb den Namen der Eltern als Erwachsener nicht mehr tragen möchten, kann ebenfalls ein Antrag auf Namensänderung gestellt werden.
Änderung von Vornamen
Änderungen von Vornamen sind wie die Änderung des Nachnamens nur möglich, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Das Recht der Eltern für die Vornamensgebung, das bei der Beurkundung der Geburt eines Kindes ausgeübt wird, endet grundsätzlich mit der Eintragung der gewählten Vornamen beim Standesamt. Folgende nachträgliche Änderungen sind jedoch denkbar:
Beachte: Wer in Deutschland, egal ob beispielsweise in Bremen, Kiel oder Berlin, seinen Nachnamen ändern möchte, muss sich dafür an die Namensänderungsbehörde seiner Stadt beziehungsweise seiner Gemeinde wenden. Die ist in den meisten Fällen im Einwohneramt oder im Standesamt angesiedelt. Die Namensänderung muss bei der zuständigen Behörde schriftlich beantragt werden.
Die Vorlage sollte den Fragen entsprechend ausgefüllt und angepasst werden. Anschließend muss der Verfasser die Mitteilung unterschreiben und an die zuständige Stelle/Vertragspartner postalisch zusenden.
Sie füllen einen Vordruck aus. Das Dokument wird nach und nach vor Ihren Augen auf Grundlage Ihrer Antworten erstellt.
Am Ende erhalten Sie es in den Formaten Word und PDF. Sie können es ändern und es wiederverwenden.
Mitteilung über Namensänderung - Muster - Word und PDF
Land: Deutschland