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Leasingvertrag Kfz (inklusive AGB)

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Was ist ein Leasingvertrag für ein Kraftfahrzeug?

Bei dieser Vorlage handelt es sich um einen Leasingvertrag für ein Kraftfahrzeug (Kfz) und eine dazu passende Allgemeine Geschäftsbedingung (AGB). AGB sind für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierte, also nicht im Einzelnen ausgehandelte Vertragsklauseln, die eine Vertragspartei (Verwender) der anderen bei Vertragsschluss stellt.

In einem Leasingverhältnis überlässt der Leasinggeber dem Leasingnehmer einen Leasinggegenstand (hier das Kfz) zur Nutzung. Für die Nutzung hat der Leasingnehmer ein Entgelt, nämlich die (z. B. monatliche) Leasingrate, zu zahlen. In der Regel bleibt der Leasinggeber Eigentümer des Leasinggegenstandes. Nach Ablauf des Leasingvertrages geht der Gegenstand wieder an den Leasinggeber zurück oder kann vom Leasingnehmer oder einem Dritten käuflich erworben werden.

Leasinggeber ist meist der Eigentümer des Fahrzeuges und derjenige, der das Kfz einer anderen Person (Leasingnehmer) gegen ein Entgelt zur Nutzung zur Verfügung stellt. Leasingnehmer ist derjenige, dem das Fahrzeug zur Nutzung überlassen wird.


Was ist der Gegenstand eines Leasingvertrages?

Leasinggegenstand ist ein Kraftfahrzeug (Kfz). Unter einem Kfz versteht man ein durch einen Motor (Maschinenkraft) angetriebenes, nicht an Schienen gebundenes, Landfahrzeug. Das gängigste Kfz ist das Auto, ein sog. Kraftwagen. Motorräder bspw. sind sog. Krafträder. Flugzeuge, Boote, Züge, Straßenbahnen, Fahrräder und Anhänger sind hingegen keine Kraftfahrzeuge.


Was regeln AGB für einen Leasingvertrag?

AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen) für einen Leasingvertrag über ein Kfz sind vorformulierte Vertragsbedingungen, die der Leasinggeber für alle Verträge und Dienstleistungen verwendet. Sie regeln die rechtlichen Rahmenbedingungen und spezifischen Verpflichtungen, die sowohl Leasinggeber als auch Leasingnehmer eingehen.

Wichtige Inhalte der AGB für Kfz-Leasing:

  • Vertragsgegenstand: Die AGB definieren das Leasingobjekt, also das Fahrzeug, sowie die Details zur Nutzung und den Leasingumfang.
  • Leasingentgelt: Es wird festgelegt, wie hoch die monatlichen Raten sind, wann sie fällig werden, und wie die Zahlungen abgewickelt werden (z. B. per Lastschrift).
  • Vertragsdauer: Die AGB geben Auskunft über die Laufzeit des Leasingvertrags und die Bedingungen für eine Kündigung.
  • Pflichten der Vertragsparteien: Hier werden die Rechte und Pflichten von Leasinggeber und -nehmer geregelt, beispielsweise zur Wartung des Fahrzeugs oder zu Rückgabe- und Abrechnungsmodalitäten am Ende der Leasingzeit.
  • Haftung und Gewährleistung: Die AGB enthalten Informationen über Haftungsansprüche und mögliche Gewährleistungsrechte, die im Falle von Mängeln am Leasingobjekt relevant werden können.
  • Änderungen und Kündigungsbedingungen: Die AGB regeln, wie Änderungen des Vertrags durchgeführt werden können und unter welchen Umständen eine Kündigung des Leasingverhältnisses möglich ist.


Was ist der Unterschied zwischen einem Leasingvertrag und einem Mietvertrag?

Ein Mietvertrag und ein Leasingvertrag für ein KfZ unterscheiden sich hauptsächlich in der Art und Weise, wie das Fahrzeug genutzt und bezahlt wird.

Bei einem Mietvertrag zahlst man eine Mietgebühr, um das Fahrzeug für einen kürzeren Zeitraum (meist Tage oder Wochen) zu nutzen. Der Vermieter bleibt der Eigentümer des Fahrzeugs und ist für Versicherungen und Reparaturen verantwortlich. Das Fahrzeug wird nach Ablauf der Mietzeit einfach zurückgegeben.

Ein Leasingvertrag ist ähnlich, aber mit einigen Unterschieden. Beim Leasing zahlst man monatliche Raten, um das Fahrzeug für eine festgelegte Zeit zu nutzen, oft mehrere Jahre. Am Ende der Leasingdauer hat der Leasingnehmer manchmal die Möglichkeit, das Fahrzeug zu einem vorher festgelegten Preis zu kaufen. Während der Leasingzeit ist der Leasingnehmer oft für die Wartung und Versicherung des Fahrzeugs verantwortlich.

Zusammengefasst: Beim Mieten zahlst du nur für die Nutzung und gibst das Fahrzeug zurück, während du beim Leasing monatliche Raten zahlst und eventuell das Fahrzeug später kaufen kannst.


Warum sollte ein schriftlicher Leasingvertrag abgeschlossen werden?

Der Leasingvertrtag kann mündlich abgeschlossen werden. Allerdings stellt ein schriftlicher Vertrag sicher, dass alle Bedingungen klar festgehalten sind. Dies schützt beide Parteien vor Missverständnissen und rechtlichen Streitigkeiten.

Alle wichtigen Regelungen wie Ratenzahlungen, Laufzeit und Rückgabebedingungen werden dadurch schriftlich festgehalten. Dies schafft Klarheit und Planungssicherheit.
Kommt es zu Unstimmigkeiten oder Problemen kann der schriftliche Vertrag als Beweis bzw. Nachweis dienen, um die vereinbarten Bedingungen nachzuweisen. Dadurch wird sichergestellt, dass beide Parteien ihre Pflichten und Rechte kennen und einhalten.


Welchen Inhalt hat ein Leasingvertrag?

Ein Leasingvertrag sollte folgende Vertragsbestandteile zum Inhalt haben:

  • Vertragsparteien: Die Namen und Anschriften des Leasinggebers und des Leasingnehmers sollten klar angegeben werden.
  • Leasinggegenstand: Der Leasinggegenstand, also das Kraftfahrzeug an sich, sollte genau beschrieben werden (z. B. Größe, Modellnummer, Form).
  • Leasingbeginn und Leasingdauer: Leasingbeginn beschreibt das Datum, an dem das Leasingverhältnis beginnt. Leasingdauer ist die Laufzeit des Vertrages, also die Zeit, über welche das Leasingverhältnis besteht (befristeter oder unbefristeter Leasingvertrag).
  • Leasingpreis: Die Höhe der monatlichen Leasingrate sowie die Zahlungsmodalitäten.
  • Nebenkosten: Beim Leasingvertrag können neben der monatlichen Leasingrate auch Zusatzkosten für Service, Wartung, Reparaturen und Versicherungen anfallen. Diese Kosten sollten im Vertrag transparent aufgeführt werden.
  • Nutzung: Der Vertrag kann auch bestimmten, unter welchen Bedingungen die Gegenstände genutzt werden können und ob es bestimmte vertragliche Nutzungsrechte gibt (z. B. spezifische Nutzungsregeln, Verhaltensregeln mit dem Gegenstand).
  • Kündigung: Der Leasingvertrag kann regeln, unter welchen Voraussetzungen ein Leasingvertrag enden kann, sog. Kündigung. Hier wird eine außerordentliche, d. h. eine Kündigung aus wichtigem Grund von der ordentlichen, d. h. fristgerechten Kündigung, unterschieden.
  • Übergabe und Rückgabe: Vereinbarungen zur Übergabe bei Vertragsbeginn und Vertragsende.


Wie kann ein Leasingvertrag gekündigt werden?

Prinzipiell sind Leasingverträge während der vereinbarten Laufzeit nicht kündbar. Eine reguläre Kündigung vor Ablauf der Laufzeit ist in der Regel nicht möglich, außer es wurde eine spezielle Klausel im Vertrag vereinbart.

  • Eine außerordentliche oder fristlose Kündigung kann unter bestimmten Bedingungen erfolgen, z. B. bei schwerwiegenden Vertragsverletzungen oder unvorhersehbaren Ereignissen, die eine Fortsetzung des Vertrags unzumutbar machen.

Bei einem bevorstehenden Vertragsende sollte der Leasingnehmer den Leasinggeber fristgerecht informieren, da einige Leasingverträge Optionen zur Verlängerung oder Umwandlung in einen Kaufvertrag vorsehen können.


Welche Voraussetzungen hat der Abschluss eines Leasingvertrages?

Für den Abschluss eines Leasingvertrages müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, z. B.:

  • Berechtigung des Leasinggebers: Der Leasinggeber muss die Berechtigung haben, das Kraftfahrzeug zu leasen. Er muss also selbst Eigentümer der Leasinggegenstände sein.
  • Klare Vereinbarung: Alle Vereinbarung sollten klar und verständlich sein, dies gilt z. B. für Regelungen über Leasingbetrag, Nebenkosten, Mietdauer und Nutzung.
  • Form des Vertrags: Ein Mietvertrag kann mündlich, schriftlich oder durch stillschweigendes Verhalten (z. B. durch Handschlag) geschlossen werden. Für mehr Sicherheit und um spätere Streitigkeiten zu vermeiden, sollte ein Mietvertrag immer schriftlich abgeschlossen werden.


Was sind die nächsten Schritte, nachdem der Leasingvertrag ausgefüllt wurde?

Nachdem der Leasingvertrag ausgefüllt wurde, sollten die nächsten Schritte sein:

  • Unterschriften: Der Leasingvertrag sollte von allen Vertragsparteien unterzeichnet werden.
  • Kopien an alle Beteiligten: Jeder Vertragspartner sollte eine Kopie des vollständig unterzeichneten Leasingvertrages erhalten. Dies dient zur Information und als Nachweis über die getroffenen Vereinbarungen.
  • Kaution und erste Leasingrate: Falls eine Kaution vereinbart wurde, sollte diese vom Leasingnehmer geleistet werden. Die erste Leasingrate gemäß den vertraglichen Bedingungen sollte ebenfalls rechtzeitig gezahlt werden.
  • Übergabe: Leasinggeber und Leasingnehmer sollten einen Termin für die Übergabe vereinbaren, bei dem der Zustand des Kraftfahrzeugs dokumentiert wird. Ein Übergabeprotokoll kann helfen, eventuelle später auftretende Schäden festzuhalten.
  • Nutzung: Nach Abschluss aller Formalitäten kann der Leasingnehmer das Kraftfahrzeug nutzen und den vereinbarten Zeitraum gemäß dem Leasingvertrag beginnen.


Was sollte beachtet werden, wenn der Leasingvertrag übers Internet abgeschlossen wird?

Falls dieser Leasingvertrag über eine Internetseite abgeschlossen und angeboten wird, sollte eine separate Datenschutzerklärung erstellt und auf der Internetseite aufgeführt werden, um damit den Anforderungen der EU-Datenschutzverordnung (DSGVO) zu genügen.


Welche Dokumente sollten dem Leasingvertrag beigefügt werden?

Zu den Dokumenten, die als Anlage dem Leasingvertrag beigefügt werden können, sind z. B.:

  • Kopie der Personalausweise (zur Identitätsprüfung des Leasingnehmers).
  • Finanzielle Nachweise (z. B. SCHUFA-Auskunft, letzte Gehaltsnachweise, Selbstauskunft)
  • Kopie des Führerscheins (als Nachweis, dass der Leasingnehmer das Kraftfahrzeug auch führen kann).
  • Inventarliste (in der Inventarliste wird das gesamte Inventar des Kraftfahrzeugs aufgelistet, z. B. bestimmte Gegenstände, die zusammen mit dem Kraftfahrzeug übergeben werden).
  • Kontoauszüge (um die Bankverbindung des Leasingnehmers zu überprüfen).
  • Fahrzeugbrief oder Zulassungsbescheinigung Teil II (wenn das Fahrzeug bereits angemeldet ist).
  • Vollmacht (wenn eine Vertragspartei durch einen Vertreter vertreten wird).


Welche Vorschriften und​​ Gesetze sind auf einen Leasingvertrag anwendbar?

Die gesetzlichen Regelungen für Leasingverträge sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und im Handelsgesetzbuch (HGB) verankert.

Leasingverträge mit Verbrauchern (z. B. Privatpersonen) unterliegen grundsätzlich den Regelungen des BGB, insbesondere § 535 BGB (Mietvertrag).

Im gewerblichen Bereich gelten zusätzlich die Vorschriften des HGB, insbesondere § 453 HGB (Kaufvertrag).


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