Kurzarbeitsklausel - Zusatz zum Arbeitsvertrag Die Vorlage ausfüllen

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Kurzarbeitsklausel - Zusatz zum Arbeitsvertrag

Letzte Änderung Letzte Änderung 04.08.2024
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Letzte ÄnderungLetzte Änderung: 04.08.2024

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Mit dieser Vorlage kann eine Kurzarbeitsklausel für Arbeitsverträge erstellt werden. Ist ein Betrieb durch einen erheblichen Arbeitsausfall betroffen, bedeutet dies die vorübergehende Verringerung der regelmäßigen Arbeitszeit für Arbeitnehmer. Dabei handelt es sich um eine sogenannte Kurzarbeit, von der alle oder nur ein Teil der Arbeitnehmer betroffen sein können. Um alle insgesamt zu schützen, kann der Arbeitgeber entsprechend handeln und Kurzarbeit einführen.


WAS SOLLTE BEACHTET WERDEN?

Sind Arbeitnehmer von Kurzarbeit betroffen, arbeiten Arbeitnehmer weniger oder ggf. auch gar nicht. Grundsätzlich muss sich der Arbeitgeber bei der Kurzarbeit an die gesetzliche Regelung halten und darf diese nicht einfach einführen, ohne die gesetzlichen Vorschriften zu beachten.

Unternehmen bekommen in dieser besonderen Situation Unterstützung, damit Entlassungen vermieden werden und die Beschäftigten nach einer Krise unmittelbar wieder durchstarten können. Voraussetzungen für die Beantragung von Kurzarbeitergeld sind z.B.:

  • Erheblicher Arbeitsausfall mit Entgeltausfall
  • Erfüllung der betrieblichen Voraussetzungen
  • Erfüllung der persönlichen Voraussetzungen (d.h. Voraussetzungen bei den Beschäftigten)
  • Anzeige des Arbeitsausfalles bei der Arbeitsagentur am Betriebssitz


Was bedeutet erheblicher Arbeitsausfall?

Ein erheblicher Arbeitsausfall ist gegeben, wenn z.B. ein unabwendbares Ereignis (z. B. behördlich veranlasste Maßnahmen wegen Corona-Virus, außergewöhnliche Witterungsverhältnisse, Unglücksfall) vorliegt, oder wenn wirtschaftliche Ursachen (z. B. Auftragsmangel, -stornierung, fehlendes Material) die Ursache sind. Der Arbeitsausfall muss zudem vorübergehend und unvermeidbar sein.


Betriebliche Voraussetzungen

Im Betrieb oder der Betriebsabteilung muss mindestens eine Arbeitnehmerin/ein Arbeitnehmer beschäftigt sein.


Persönliche Voraussetzungen

Ziel der Kurzarbeit muss es sein, die Fortsetzung einer versicherungspflichtigen (ungekündigten/ohne Aufhebungsvertrag aufgelösten) Beschäftigung zu garantieren. Daneben gilt auch die Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung aus zwingenden Gründen oder im Anschluss an eine Ausbildung.


WIE WIRD DAS DOKUMENT VERWENDET?

Nachdem die Vorlage den Fragen entsprechend ausgefüllt wurde, kann sie ausgedruckt und vom Arbeitnehmer/Absender unterschrieben werden. Anschließend sollte das unterschriebene Schreiben dem Arbeitgeber bestenfalls postalisch und elektronisch zugestellt werden. Der Antrag auf Kurzarbeit sollte dann entsprechend bei den Arbeitsämtern gestellt werden.


RELEVANTES RECHT?

Das relevante Recht sind die:

  • § 95 SGB III
  • 101 Abs. 1 Nr. 1 SGB III
  • §§ 611 ff. BGB
  • KSchG


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Sie füllen einen Vordruck aus. Das Dokument wird nach und nach vor Ihren Augen auf Grundlage Ihrer Antworten erstellt.

Am Ende erhalten Sie es in den Formaten Word und PDF. Sie können es ändern und es wiederverwenden.

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