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Ein Kündigungsschreiben im Todesfall eines Angehörigen ist ein offizielles Schreiben, mit dem Hinterbliebene oder bevollmächtigte Personen die Verträge oder Mitgliedschaften der verstorbenen Person beenden.
Einige Verträge enden automatisch, etwa Vereinsmitgliedschaften und bestimmte Einzelversicherungen wie private Haftpflicht- oder Unfallversicherungen, doch auch in diesen Fällen sollten die jeweiligen Anbieter informiert werden, damit keine weitere Post verschickt wird.
Ein Kündigungsschreiben im Todesfall eines Angehörigen sollte stets alle relevanten Angaben enthalten, damit das betroffene Vertragsverhältnis rechtswirksam beendet werden kann. Hierzu gehören zunächst Name und Anschrift der verstorbenen Person sowie eine klare Bezugnahme auf den bestehenden Vertrag (etwa Mietvertrag, Mobilfunkvertrag oder Versicherungsvertrag).
Das Datum des Todes und, falls gefordert oder üblich, eine Kopie der Sterbeurkunde dienen als Nachweis für den Kündigungsgrund. Ferner sollte angegeben werden, zu welchem Datum – beispielsweise dem nächstmöglichen Kündigungstermin – das Vertragsverhältnis beendet werden soll
Im Gesetz gibt es leider nur ein Sonderkündigungsrecht für Mietverträge im Todesfall. In der Regel wird den Angehörigen jedoch in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt.
Ein Kündigungsschreiben wegen eines Todesfalls kann grundsätzlich von Personen verschickt werden, die zum Handeln für den Verstorbenen oder dessen Nachlass berechtigt sind. Das können unter anderem folgende Personengruppen sein:
Das Kündigungsschreiben kann per Post, z.B. mittels Einschreiben, versendet werden. Gegebenenfalls sollte man aus Beweisgründen eine Kopie des Schreibens behalten. In der Regel sollte der Absender verschiedene Anhänge hinzufügen, wie etwa eine Kopie der Sterbeurkunde.
In der Regel wird eine Sterbeurkunde und - falls vorhanden - ein Erbschein gefordert. Diese beiden Dokumente können dann gleich mit dem Kündigungsschreiben versandt werden.
Wenn der Empfänger eines Kündigungsschreibens im Todesfall eines Angehörigen nicht innerhalb einer angemessenen Frist (etwa zwei bis drei Wochen) antwortet, sollte man zunächst eine Erinnerung verfassen oder telefonisch nachhaken, um den Bearbeitungsstand zu erfragen.
olgt weiterhin keine Reaktion, kann es sinnvoll sein, eine Frist von zum Beispiel 14 Tagen zu setzen und anzukündigen, dass man sich gegebenenfalls rechtlichen Rat einholen wird.
Anwendbar sind die allgemeinen Regeln des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), insbesondere die §§ 580 ff. BGB.
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Ein Guide, um Ihnen zu helfen: Rechtliche Schritte nach einem Todesfall
Land: Deutschland