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Kündigungsschreiben im Todesfall eines Angehörigen

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Was ist ein Kündigungsschreiben im Todesfall eines Angehörigen?

Ein Kündigungsschreiben im Todesfall eines Angehörigen ist ein offizielles Schreiben, mit dem Hinterbliebene oder bevollmächtigte Personen die Verträge oder Mitgliedschaften der verstorbenen Person beenden.


Welche Verträge müssen beim Todesfall eines Angehörigen gekündigt werden?

Einige Verträge enden automatisch, etwa Vereinsmitgliedschaften und bestimmte Einzelversicherungen wie private Haftpflicht- oder Unfallversicherungen, doch auch in diesen Fällen sollten die jeweiligen Anbieter informiert werden, damit keine weitere Post verschickt wird.

  • Besteht ein Versicherungsvertrag, in dem Angehörige mitversichert sind – zum Beispiel bei einer privaten Haftpflichtversicherung –, muss die Versicherung unbedingt benachrichtigt und gegebenenfalls angepasst werden.
  • Die Krankenversicherung endet grundsätzlich zum Ende des Sterbemonats; bei einer Unfallversicherung sollte der Todesfall binnen 48 Stunden gemeldet werden, falls Hinterbliebene Leistungen beanspruchen möchten.
  • Weiterhin müssen alle laufenden Verträge wie Zeitschriftenabonnements, Fitnessstudiomitgliedschaften oder Telefon- und Internetverträge ausdrücklich gekündigt werden, da diese nicht automatisch erlöschen.
  • Stirbt ein Mieter, können dessen Erben entweder die Wohnung übernehmen oder binnen eines Monats nach Kenntniserlangung vom Tod außerordentlich kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt in diesem Fall drei Monate und endet mit Ablauf dieser Frist.
  • Auch bei den Versorgungsverträgen für Strom, Gas und Wasser entscheidet sich, je nach Übernahme der Wohnung, ob die bestehenden Verträge übernommen oder gekündigt werden.
  • Für die Auflösung eines Bankkontos wird in der Regel ein spezielles Formular der jeweiligen Bank benötigt.


Welchen Inhalt sollte ein Kündigungsschreiben im Todesfall eines Angehörigen haben?

Ein Kündigungsschreiben im Todesfall eines Angehörigen sollte stets alle relevanten Angaben enthalten, damit das betroffene Vertragsverhältnis rechtswirksam beendet werden kann. Hierzu gehören zunächst Name und Anschrift der verstorbenen Person sowie eine klare Bezugnahme auf den bestehenden Vertrag (etwa Mietvertrag, Mobilfunkvertrag oder Versicherungsvertrag).

Das Datum des Todes und, falls gefordert oder üblich, eine Kopie der Sterbeurkunde dienen als Nachweis für den Kündigungsgrund. Ferner sollte angegeben werden, zu welchem Datum – beispielsweise dem nächstmöglichen Kündigungstermin – das Vertragsverhältnis beendet werden soll


Was sind die Voraussetzung für eine Kündigung wegen Todesfall?

Im Gesetz gibt es leider nur ein Sonderkündigungsrecht für Mietverträge im Todesfall. In der Regel wird den Angehörigen jedoch in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt.


Wer kann ein Kündigungsschreiben wegen Todesfall übersenden?

Ein Kündigungsschreiben wegen eines Todesfalls kann grundsätzlich von Personen verschickt werden, die zum Handeln für den Verstorbenen oder dessen Nachlass berechtigt sind. Das können unter anderem folgende Personengruppen sein:

  • Erbe/Erben: Wer rechtmäßiger Erbe bzw. Miterbe ist, kann im Namen des Nachlasses aktiv werden und Verträge kündigen.
  • Vom Erblasser Bevollmächtigte: Falls der Verstorbene zu Lebzeiten eine Person mit einer entsprechenden Vollmacht (z. B. Vorsorgevollmacht) ausgestattet hat, kann diese Person weiterhin die Kündigung aussprechen. Allerdings ist zu beachten, dass manche Vollmachten mit dem Tod des Vollmachtgebers erlöschen.
  • Gerichtlich bestellter Nachlasspfleger oder Nachlassverwalter: Wenn ein Gericht eine Person offiziell damit beauftragt, den Nachlass zu regeln, ist diese Person berechtigt, alle notwendigen Kündigungen vorzunehmen.
  • Bevollmächtigter durch die Erbengemeinschaft: Wenn es mehrere Erben gibt (Erbengemeinschaft) und man sich auf eine Person als offiziellen Vertreter oder „Nachlassverwalter" geeinigt hat, kann diese Person die Kündigungen aussprechen – idealerweise in schriftlich dokumentierter Abstimmung mit den Miterben.


Was ist zu tun, wenn das Kündigungsschreiben fertig ist?

Das Kündigungsschreiben kann per Post, z.B. mittels Einschreiben, versendet werden. Gegebenenfalls sollte man aus Beweisgründen eine Kopie des Schreibens behalten. In der Regel sollte der Absender verschiedene Anhänge hinzufügen, wie etwa eine Kopie der Sterbeurkunde.


Welche Anlagen sollten dem Kündigungsschreiben beigefügt werden?

In der Regel wird eine Sterbeurkunde und - falls vorhanden - ein Erbschein gefordert. Diese beiden Dokumente können dann gleich mit dem Kündigungsschreiben versandt werden.


Was ist zu tun, wenn der Empfänger des Kündigungsschreibens nicht reagiert?

Wenn der Empfänger eines Kündigungsschreibens im Todesfall eines Angehörigen nicht innerhalb einer angemessenen Frist (etwa zwei bis drei Wochen) antwortet, sollte man zunächst eine Erinnerung verfassen oder telefonisch nachhaken, um den Bearbeitungsstand zu erfragen.

olgt weiterhin keine Reaktion, kann es sinnvoll sein, eine Frist von zum Beispiel 14 Tagen zu setzen und anzukündigen, dass man sich gegebenenfalls rechtlichen Rat einholen wird.


Welche gesetzlichen Vorschriften sind anwendbar?

Anwendbar sind die allgemeinen Regeln des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), insbesondere die §§ 580 ff. BGB.


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