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Mit einem Kündigungsschreiben können im Todesfall eines Angehrigen betroffene Stellen von dem Todesfall informiert und Verträge gekündigt oder abgeändert werden. Dies sollten Angehörige alsbald nach dem Tod tun, um sich Ärger und zusätzliche Kosten zu ersparen.
Ist ein Angehöriger verstorben, so sind in der Regel folgende Verträge und Mitgliedschaften zu kündigen:
Die Mitgliedschaft in einem Verein ist nicht vererblich und endet mit dem Tode, weshalb diese nicht gekündigt werden muss. Man kann den Verein jedoch vom Ableben informieren, um bspw. sicherzugehen, dass man keine weitere Post erhält.
Sofern der Tote eine Rente bezogen hat, muss diese abgemeldet werden. In diesem Fall muss die Sterbeurkunde unbedingt mitversandt werden. Hinterlässt der Verstorbene einen Ehepartner, so erhält der überlebende Ehepartner in den ersten drei Monaten, dem sogenannten Sterbevierteljahr, die Rente des verstorbenen Ehepartners in Höhe von dessen Altersrente.
Besteht eine private Rentenversicherung, so muss der Versicherung der Todesfall unverzüglich mitgeteilt werden. Die Versicherung wird dann mit sofortiger Wirkung aufgehoben. Sofern dies im Voraus vereinbart wurde, können die Hinterbliebenen u.U. die Auszahlung der Todesfallsumme oder die Rückzahlung der eingezahlten Beiträge beantragen.
Nebst der Sterbeurkunde sollte auch eine Kopie der Police der jeweiligen Versicherungsgesellschaft an die private Rentenversicherung gesendet werden.
Nach dem Tod des Mieters können die Erben dessen Mietwohnung entweder übernehmen oder aber den Mietvertrag kündigen. Den Erben steht bis einen Monat nach Kenntnisnahme vom Todesfall ein Sonderkündigungsrecht zu: dieses erlaubt den Erben ein außerordentliches Kündigungsrecht mit der gesetzlichen Frist von drei Monaten. Das bedeutet, dass Erben nur innerhalb eines Monats nach Kenntnisnahme vom Tod den Mietvertrag außerordentlich kündigen dürfen. Eine außerordentliche Kündigung führt dazu, dass der Mietvertrag erst mit Ablauf von drei Monaten endet.
Machen die Erben von ihrem Sonderkündigungsrecht keinen Gebrauch, so steht ihnen lediglich ein ordentliches Kündigungsrecht zu.
Wird die Wohnung des Verstorbenen gekündigt bzw. die Immobilie verkauft, sollten die Hinterbliebenen zeitgleich die Verträge über den Bezug von Strom, Gas und Wasser kündigen. Übernehmen die Erben die Immobilie, so sollten die Verträge entsprechend abgeändert werden.
Hat der Verstorbene über Bankkonten verfügt, so sollte für deren Auflösung die Vorlage zur Schließung eines Bankkontos verwendet werden.
Die Abmeldung des Rundfunkbeitrags erfolgt durch die Abmeldung der Wohnung bzw. durch das Ausfüllen des entsprechenden Formulars auf der Internetseite der Gebühreneinzugszentrale.
Weiterhin enden auch sonstige Verträge wie beispielsweise Mitgliedschaften (z. B. in Fitnessstudios), Abonnements über Zeitschriften oder Telefon- und Internetverträge nicht automatisch mit dem Tod, sodass auch diese gekündigt werden müssen. Anderenfalls treten die Hinterbliebenen an die Stelle des Erblassers als Vertragspartner. Sofern ein Mitgliedschaftsvertrag gekündigt werden soll, kann die Vorlage zur Kündigung eines Mitgliedschaftsvertrages verwendet werden.
Im Gesetz gibt es leider nur ein Sonderkündigungsrecht für Mietverträge im Todesfall. In der Regel wird den Angehörigen jedoch in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt.
Das Kündigungsschreiben kann per Post, z.B. mittels Einschreiben, versendet werden. Gegebenenfalls sollte man aus Beweisgründen eine Kopie des Schreibens behalten. In der Regel sollte der Absender verschiedene Anhänge hinzufügen, wie etwa eine Kopie der Sterbeurkunde.
In der Regel wird eine Sterbeurkunde und - falls vorhanden - ein Erbschein gefordert. Diese beiden Dokumente können dann gleich mit dem Kündigungsschreiben versandt werden.
Anwendbar sind die allgemeinen Regeln des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), insbesondere die §§ 580 ff. BGB.
Sie füllen einen Vordruck aus. Das Dokument wird nach und nach vor Ihren Augen auf Grundlage Ihrer Antworten erstellt.
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Ein Guide, um Ihnen zu helfen: Rechtliche Schritte nach einem Todesfall
Land: Deutschland