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Kostenvoranschlag

Letzte Änderung Letzte Änderung 24.09.2024
Formate FormateWord und PDF
Größe Größe1 Seite
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Letzte ÄnderungLetzte Änderung: 24.09.2024

FormateVerfügbare Formate: Word und PDF

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Mit dieser Vorlage kann ein Kostenvoranschlag (auch sog. "Kostenanschlag") erstellt werden. Ein Kostenvoranschlag wird in der Regel in der Anbahnung eines Werkvertrages durch den Unternehmer angefertigt, um dem Besteller die voraussichtlichen Kosten des Werkes darzulegen. Ein Kostenvoranschlag ist nützlich, wenn man Bau-, Sanierungs- oder Reparaturarbeiten vornehmen lassen will und einen Handwerker benötigt.

Kostenvoranschläge sind für den Kunden (Besteller) hilfreich, da sie ihm die Möglichkeit geben, einen Preisvergleich zwischen verschiedenen Anbietern herzustellen und dadurch den günstigsten Anbieter zu finden.

Ein Kostenvoranschlag sollte Name und Adresse des Absenders sowie des Empfängers, das Ausstellungsdatum des Kostenvoranschlags, das Datum der Gültigkeit des Kostenvoranschlags, Preise, Kosten und Mengenangaben für alle einzelnen Arbeitsschritte und Materialien sowie ein Gesamtbetrag am Ende (ähnlich einer Rechnung), unter Umständen Angaben zum benötigten Zeitraum für die Erledigung des Auftrags sowie einen Hinweis auf die Unverbindlichkeit des Preisvorschlags enthalten.

WAS IST EIN KOSTENVORANSCHLAG?

Der Kostenvoranschlag ist vom Angebot zu unterscheiden.

  • Ein Angebot im Sinne des § 145 BGB ist eine konkret definierte, rechtlich verbindliche Offerte. Der im Angebot genannte Preis ist bindend und kann somit nicht rückwirkend verändert werden, auch wenn etwaige Kosten für die Erfüllung des Auftrages höher oder niedriger ausfallen sollten als erwartet. Der angebotene Preis stellt einen Vertragsbestandteil dar.
  • Ein Kostenvoranschlag wiederum bietet einen größeren Spielraum: der endgültige Preis darf von dem im Kostenvoranschlag genannten Preis zwischen 10 und 20 % abweichen. Eine solche wesentliche Kostenüberschreitung darf jedoch nicht willkürlich erfolgen: die Ursachen für etwaige Abweichungen müssen dem Kunden stets erklärt werden können. Ein Kostenvoranschlag bietet sich aber auch besonders dann an, wenn der Preis noch nicht genau definiert werden kann. Folglich ist ein Kostenvoranschlag im Unterschied zum Angebot unverbindlich und stellt lediglich Richtwerte dar. Er ist somit Geschäftsgrundlage, jedoch nicht Vertragsbestandteil.

WAS MUSS MAN BEACHTEN?

Die Erstellung eines Kostenvoranschlags kann entgeltlich oder unentgeltlich geschehen, d.h. dieser kann entweder zahlungspflichtig oder kostenlos sein. Die Vergütung muss jedoch bereits vor der Erstellung des Kostenvoranschlags zwischen dem Besteller und dem Unternehmer ausdrücklich vereinbart werden. Eine ausdrückliche Vereinbarung ist lediglich dann nicht erforderlich, wenn die Vergütung des Kostenvoranschlags branchenüblich ist: dies ist der Fall bei Reparaturen im Elektrobereich und Kfz-Wesen.

Der Kostenvoranschlag sollte schriftlich angenommen werden.

WIE WIRD DIESES DOKUMENT VERWENDET?

Nachdem die Vorlage ausgefüllt wurde, kann sie entweder online per E-Mail oder ausgedruckt per Post an den Empfänger versendet werden.

ANWENDBARES RECHT

Anwendbar sind die allgemeinen Regeln des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), insbesondere §§ 632 Abs. 3, 649 BGB.


DIE VORLAGE ÄNDERN?

Sie füllen einen Vordruck aus. Das Dokument wird nach und nach vor Ihren Augen auf Grundlage Ihrer Antworten erstellt.

Am Ende erhalten Sie es in den Formaten Word und PDF. Sie können es ändern und es wiederverwenden.

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