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Kommissionsvertrag

Letzte Änderung Letzte Änderung 29.09.2024
Formate FormateWord und PDF
Größe Größe3 bis 4 Seiten
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Letzte ÄnderungLetzte Änderung: 29.09.2024

FormateVerfügbare Formate: Word und PDF

GrößeGröße: 3 bis 4 Seiten

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Mit dieser Vorlage kann ein Kommissionsvertrag erstellt werden. Bei einem Kommissionsvertrag schließt ein Auftragnehmer, der sogenannte Kommittent, mit einem Auftraggeber, der sogenannte Kommissionär, einen Vertrag ab, in welchem der Kommittent durch den Kommissionär bestimme Waren, auf Kommissionsbasis, verkauft.

Der Kommissionär verkauft also gewerbsmäßig Waren oder Wertpapiere für Rechnung eines anderen (dem Kommittenten) in eigenem Namen. Kommittent ist daher, wer die Waren an den Kommissionär zum Verkauf im eignen Namen übergibt.

Kommissionsverträge können allein von Kaufleuten im Rahmen ihres Handelsgewerbes geschlossen werden. Umgangssprachlich wird gemeinhin jeder als Kaufmann bezeichnet, der ein Geschäft betreibt, sich also mit dem Kauf und Verkauf von Waren beschäftigt.


WAS SOLLTE BEACHTET WERDEN?

Im Kommissionsvertrag sollten vor allem Regelungen über die Pflichten des Kommissionärs, zu einem eventuellen Selbsteintrittsrecht des Kommissionärs, der Provision und woran sie sich orientiert, die Folgen bei Mangelhaftigkeit und auch die Haftung im Fall des Verlusts oder der Beschädigung der Waren aufgenommen werden.

Beachte: Einen Kommissionsvertrag kann jeder anbieten und abschließen, der oder die ein Gewerbe betreibt bzw. betreiben. Ein Gewerbe ist juristisch definiert als wirtschaftliche Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht. Ausgenommen sind hierbei die landwirtschaftliche Tätigkeit als auch freiberufliche Tätigkeit.


Pflichten des Kommissionärs

Nach dem Gesetz trifft den Kommissionär die Pflicht, das Geschäft mit dem Dritten mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns im Sinne des Kommittenten auszuführen. Dies bedeutet insbesondere, dass er sich um einen für den Kommittenten möglichst vorteilhaften Abschluss bemühen muss. Unter Umständen treffen ihn auch Beratungs- und Aufklärungspflichten. Das Gesetz verpflichtet den Kommissionär, den Kommittenten über den Stand des Geschäfts mit dem Dritten zu informieren. Außerdem muss er nach Durchführung des Geschäfts dasjenige an den Kommittenten herausgeben, was er aus der Geschäftsbesorgung erlangt hat.

Beachte: Der Kommissionär ist an den Weisungen des Kommittenten gebunden. Handelt er unbefugt und schuldhaft weisungswidrig, ist er dem Kommittenten zum Schadensersatz verpflichtet.


Pflichten des Kommittenten

Dem Kommittenten obliegt primär die Pflicht, den Kaufpreis für das Kommissionsgut und die Provision zu bezahlen und das Kommissionsgut abzunehmen. Bis zur vollständigen Bezahlung besteht ein gesetzliches Pfandrecht des Kommissionärs am Kommissionsgut.


WIE WIRD DAS DOKUMENT VERWENDET?

Die Vorlage sollte den Fragen entsprechend ausgefüllt und anschließend mehrfach ausgedruckt werden. Anschließend wird jedes Vertragsexemplar von dem Kommissionär und Kommittent unterschrieben. Jede Partei erhält abschließend ein unterschriebenes Original-Exemplar. Werden bestimmte Dokumente, als Anlage zu diesem Vertrag beigefügt, erhält jede Partei auch eine Kopie dieser Anlagedokumente.


RELEVANTES RECHT

  • § 383 ff. Handelsgesetzbuch (HGB)


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Sie füllen einen Vordruck aus. Das Dokument wird nach und nach vor Ihren Augen auf Grundlage Ihrer Antworten erstellt.

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