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Job-Sharing Vertrag

Letzte Änderung Letzte Änderung 30.09.2024
Formate FormateWord und PDF
Größe Größe7 bis 10 Seiten
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Letzte ÄnderungLetzte Änderung: 30.09.2024

FormateVerfügbare Formate: Word und PDF

GrößeGröße: 7 bis 10 Seiten

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Mit dieser Vorlag kann ein Job-Sharing Vertrag erstellt werden. Job-Sharing (Arbeitsplatzteilung) ist ein Arbeitszeitmodell für Teilzeitarbeitnehmer, bei dem sich zwei oder mehrere Teilzeitarbeitnehmer einen Arbeitsplatz teilen. Hierbei ist typisch für Job-Sharing, dass die Job-Sharing-Arbeitnehmer die Lage ihrer Arbeitszeit eigenverantwortlich untereinander abstimmen können. Beispielsweise können zwei Arbeitnehmer, die aufgrund familiärer Planung nur in Teilzeit (max. 20 Stunden die Woche) arbeiten können, eine Vollzeit-Stelle (40 Stunden die Woche) teilen, z.B. die Betreuung eines Projekts. Dies hat den Vorteil für beide Arbeitnehmer, dass sie weiterhin arbeiten können und für den Arbeitgeber, dass eine Stelle vollbesetzt ist.


WAS IST ZU BEACHTEN?

Zu beachten und zu bedenken ist, dass sich beim Job-Sharing Teilzeitarbeitnehmer einen Arbeitsplatz teilen. Teilzeitbeschäftigt ist ein Arbeitnehmer, dessen regelmäßige Wochenarbeitszeit kürzer ist, als die eines vergleichbaren Vollzeitarbeitnehmers in dem jeweiligen Unternehmen.

Diese Information ist entscheidend, um zu bestimmen, wie viel Urlaub pro Jahr dem Arbeitnehmer nach dem Gesetz zusteht. Es sollte der Durchschnitt der Arbeitstage pro Woche ermittelt werden. Hierbei werden halbe Tage aufgerundet. D.h. für einen halben Tag wird in diesem Fall nicht "0,5", sondern "1" angegeben. Falls ein Arbeitnehmer zudem von Voll- auf Teilzeit innerhalb eines Jahres wechselt, darf sein Urlaubsanspruch nicht verkürzt werden.

Der Vertrag wird vorsehen, dass sich die Job-Sharing Partner so abstimmen müssen, dass alle ihre arbeitsvertraglich vorgegebenen Wochenarbeitszeiten innerhalb einer Kalenderwoche erreichen. Zu beachten ist weiterhin, dass der Job-Sharing Vertrag nicht für eine Tätigkeit mit Sonn- und Feiertagsarbeit geeignet ist, da diese gesetzlich nur ausnahmsweise zulässig ist und nicht der Disposition der Job-Sharing Partners überlassen werden darf.


WIE WIRD DAS DOKUMENT VERWENDET?

Das Dokument sollte den Fragen entsprechend ausgefüllt und angepasst werden. Anschließend sollte es von allen Vertragsparteien unterzeichnet werden. Nur mit der Unterzeichnung ist der Vertrag auch wirksam.


ANWENDBARES RECHT:

Bürgerliches Gesetzbuch, Bundesurlaubsgesetz, Entgeltfortzahlungsgesetz, Mindestlohngesetz, Teilzeit- und Befristungsgesetz, Handelsgesetzbuch, Gewerbeordnung, Arbeitnehmererfindungsgesetz, Urheberrechtsgesetz, Nachweisgesetz.


DIE VORLAGE ÄNDERN?

Sie füllen einen Vordruck aus. Das Dokument wird nach und nach vor Ihren Augen auf Grundlage Ihrer Antworten erstellt.

Am Ende erhalten Sie es in den Formaten Word und PDF. Sie können es ändern und es wiederverwenden.

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