Home-Office-Vereinbarung - Zusatz zum Arbeitsvertrag Die Vorlage ausfüllen

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Home-Office-Vereinbarung - Zusatz zum Arbeitsvertrag

Letzte Änderung Letzte Änderung 12.08.2024
Formate FormateWord und PDF
Größe Größe2 bis 3 Seiten
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Letzte ÄnderungLetzte Änderung: 12.08.2024

FormateVerfügbare Formate: Word und PDF

GrößeGröße: 2 bis 3 Seiten

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Was ist eine Home-Office-Vereinbarung?

Arbeitnehmer und Arbeitgeber haben die Möglichkeit, eine Home-Office-Vereinbarung oder eine Vereinbarung zum mobilen Arbeiten als Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag erstellen. Der Arbeitnehmer kann mit einem Antrag auf Home-Office/mobiles Arbeiten den Arbeitgeber um eine entsprechende Zusatzvereinbarung bitten.


Was ist der Unterschied zwischen Home-Office und mobilem Arbeiten?

Home-Office unterscheidet sich von der mobilen Arbeit dadurch, dass der Arbeitnehmer außerhalb des Betriebs (überwiegend) an einem fest eingerichteten Ort arbeitet. Typischerweise wird dann von zuhause aus gearbeitet. Beim mobilen Arbeiten erhält der Arbeitnehmer entsprechende Arbeitsmittel um örtlich ungebunden arbeiten zu können, wobei allerdings gewährleistet sein muss, dass er - falls erforderlich - während der Arbeitszeit erreichbar ist.

Grundsätzlich arbeiten immer mehr Arbeitnehmer vom Heimarbeitsplatz aus, denn diese Art zu arbeiten bietet diverse Vorteile für Arbeitgeber sowie Arbeitnehmer:

  • kein Arbeitsweg: dadurch, dass der Arbeitnehmer keinen langen Arbeitsweg auf sich nehmen muss, spart er Zeit und Energie.
  • spart Kosten: Arbeitgeber und Arbeitnehmer können durch das Home-Office-Modell Kosten sparen, denn der Arbeitnehmer kann Geld sparen beim Mittagessen sowie den Kaffeepausen. Außerdem kann der Arbeitnehmer Kosten für die Arbeitswege (Auto oder öffentlicher Verkehr) sparen. Der Arbeitgeber kann wiederum Kosten sparen bei der Miete und Ausstattung von Büros und Arbeitsplätzen.
  • weniger Ablenkung: der Arbeitnehmer wird im Home-Office weniger durch Kollegen gestört, die diesen bei der Arbeit unterbrechen, oder durch Lärm (insbesondere in Großraumbüros oder Coworking-Spaces, aber auch kleineren Büros der Fall, wenn man sich dieses mit Kollegen teilt).


Welche Voraussetzungen sind bei einer Home-Office-Vereinbarung zu beachten?

Die Vereinbarung ist ein Zusatz zu einem bereits bestehenden Arbeitsvertrag. Sollte noch kein Arbeitsvertrag geschlossen sein, so kann dafür eine entsprechende Vorlage verwendet werden (z.B. Arbeitsvertrag Vollzeit/Teilzeit, Arbeitsvertrag Minijob).

Die Arbeit im Home-Office kann über den privaten Computer bzw. Laptop des Arbeitnehmers geschehen oder aber auch über einen Dienstcomputer bzw. -laptop, der vom Arbeitgeber bereitgestellt wird.

Es ist zu beachten, dass ein Arbeitnehmer grundsätzlich keinen Anspruch auf die Arbeit im Home-Office hat. Folglich basiert die Vereinbarung zur Arbeit im Home-Office auf einer freiwilligen Entscheidung des Arbeitgebers, wenn dieser der Meinung ist, dass diese sich mit dem konkreten Arbeitsinhalt vereinbaren lassen. Andererseits kann ein Arbeitgeber seinen Arbeitnehmer grundsätzlich nicht zur Arbeit im Home-Office zwingen. Des Weiteren kann ein Arbeitgeber keineswegs die Arbeit im Home-Office verlangen, wenn der Arbeitnehmer aufgrund einer Krankheit als arbeitsunfähig gemeldet ist.


Wie wird eine Home-Office-Vereinbarung verwendet?

Nachdem die Verinbarung ausgefüllt wurde, sollte sie zweifach ausgedruckt und diese jeweils vom Arbeitgeber und vom Arbeitnehmer unterschrieben werden. Jede Vertragspartei behält anschließend jeweils eine Fassung zur Verwahrung.


Muss eine Home-Office-Vereinbarung schriftlich abgeschlossen werden?

Nein, die Vereinbarung muss grundsätzlich nicht schriftlich abgeschlossen werden. Im Fall eines Rechtsstreits kann die schriftliche Niederlegung der Vereinbarung allerdings als Beweismittel herangezogen werden.


Wer sind die Parteien bei einer Home-Office-Vereinbarung?

Der Arbeitnehmer kann nur eine natürliche Person sein. Im Namen des Arbeitgebers handeln kann z.B. der jeweilige Geschäftsführer, Prokurist oder eine speziell dafür bevollmächtigte Person.


Kann eine Home-Office-Vereinbarung? später noch geändert werden?

Arbeitnehmer und Arbeitgeber haben grundsätzlich die Möglichkeit, den die Vereinbarung übereinstimmend zu ändern und zwar in Form eines sog. Änderungsvertrages.


Welche gesetzlichen Vorschriften sind anwendbar?

Anwendbar sind die allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) sowie des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG).


Die Vorlage ändern?

Sie füllen einen Vordruck aus. Das Dokument wird nach und nach vor Ihren Augen auf Grundlage Ihrer Antworten erstellt.

Am Ende erhalten Sie es in den Formaten Word und PDF. Sie können es ändern und es wiederverwenden.

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