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Letzte Änderung: 12.08.2024
Verfügbare Formate: Word und PDF
Größe: 2 bis 3 Seiten
Die Vorlage ausfüllenArbeitnehmer und Arbeitgeber haben die Möglichkeit, eine Home-Office-Vereinbarung oder eine Vereinbarung zum mobilen Arbeiten als Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag erstellen. Der Arbeitnehmer kann mit einem Antrag auf Home-Office/mobiles Arbeiten den Arbeitgeber um eine entsprechende Zusatzvereinbarung bitten.
Home-Office unterscheidet sich von der mobilen Arbeit dadurch, dass der Arbeitnehmer außerhalb des Betriebs (überwiegend) an einem fest eingerichteten Ort arbeitet. Typischerweise wird dann von zuhause aus gearbeitet. Beim mobilen Arbeiten erhält der Arbeitnehmer entsprechende Arbeitsmittel um örtlich ungebunden arbeiten zu können, wobei allerdings gewährleistet sein muss, dass er - falls erforderlich - während der Arbeitszeit erreichbar ist.
Grundsätzlich arbeiten immer mehr Arbeitnehmer vom Heimarbeitsplatz aus, denn diese Art zu arbeiten bietet diverse Vorteile für Arbeitgeber sowie Arbeitnehmer:
Die Vereinbarung ist ein Zusatz zu einem bereits bestehenden Arbeitsvertrag. Sollte noch kein Arbeitsvertrag geschlossen sein, so kann dafür eine entsprechende Vorlage verwendet werden (z.B. Arbeitsvertrag Vollzeit/Teilzeit, Arbeitsvertrag Minijob).
Die Arbeit im Home-Office kann über den privaten Computer bzw. Laptop des Arbeitnehmers geschehen oder aber auch über einen Dienstcomputer bzw. -laptop, der vom Arbeitgeber bereitgestellt wird.
Es ist zu beachten, dass ein Arbeitnehmer grundsätzlich keinen Anspruch auf die Arbeit im Home-Office hat. Folglich basiert die Vereinbarung zur Arbeit im Home-Office auf einer freiwilligen Entscheidung des Arbeitgebers, wenn dieser der Meinung ist, dass diese sich mit dem konkreten Arbeitsinhalt vereinbaren lassen. Andererseits kann ein Arbeitgeber seinen Arbeitnehmer grundsätzlich nicht zur Arbeit im Home-Office zwingen. Des Weiteren kann ein Arbeitgeber keineswegs die Arbeit im Home-Office verlangen, wenn der Arbeitnehmer aufgrund einer Krankheit als arbeitsunfähig gemeldet ist.
Nachdem die Verinbarung ausgefüllt wurde, sollte sie zweifach ausgedruckt und diese jeweils vom Arbeitgeber und vom Arbeitnehmer unterschrieben werden. Jede Vertragspartei behält anschließend jeweils eine Fassung zur Verwahrung.
Nein, die Vereinbarung muss grundsätzlich nicht schriftlich abgeschlossen werden. Im Fall eines Rechtsstreits kann die schriftliche Niederlegung der Vereinbarung allerdings als Beweismittel herangezogen werden.
Der Arbeitnehmer kann nur eine natürliche Person sein. Im Namen des Arbeitgebers handeln kann z.B. der jeweilige Geschäftsführer, Prokurist oder eine speziell dafür bevollmächtigte Person.
Arbeitnehmer und Arbeitgeber haben grundsätzlich die Möglichkeit, den die Vereinbarung übereinstimmend zu ändern und zwar in Form eines sog. Änderungsvertrages.
Anwendbar sind die allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) sowie des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG).
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Land: Deutschland