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Hausverwaltungsvertrag

Letzte Änderung Letzte Änderung 18.09.2024
Formate FormateWord und PDF
Größe Größe3 bis 5 Seiten
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Letzte ÄnderungLetzte Änderung: 18.09.2024

FormateVerfügbare Formate: Word und PDF

GrößeGröße: 3 bis 5 Seiten

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Mit dieser Vorlage kann ein Hausverwaltungsvertrag erstellt werden. Durch einen Hausverwaltungsvertrag wird eine Hausverwaltung damit beauftragt, jegliche administrative Verwaltung einer Immobilie zu leisten. Dies kann sowohl für eine gewerbliche, als auch private Immobilie erfolgen. Neben weiteren Bestimmungen wird dieser Vertrag u.a. die Aufgaben und Verantwortungen des Auftragnehmers, der Hausverwaltung, und die Vergütung dergleichen regeln.


WAS IST ZU BEACHTEN?

Dieser Vertrag richtet sich sowohl an

  • Wohnungseigentümergesellschaften (WEG),
  • Unternehmen als auch
  • einzelne, private Eigentümer

als Auftraggeber und

  • Hausverwaltungen (Unternehmen)

als Auftragnehmer.

Falls es sich bei dem Auftraggeber um eine WEG handelt, sollten folgende zwei Punkte beachtet werden:

1. Wer unterschreibt für die WEG?
Der Vertrag wird zwischen der Hausverwaltung und der Gesamtheit der Wohnungseigentümer (unabhängig vom jeweiligen Mitgliederbestand) geschlossen. Dementsprechend müssen grundsätzlich alle Wohnungseigentümer den Vertrag unterschreiben. Eine Ausnahme hiervon kann es dann geben, wenn die WEG vorab per Beschluss einzelne Mitglieder zum Vertragsschluss berechtigt und/oder eine einfache Mehrheit der WEG für den Vertragsabschluss genügt. Dies ist jedoch intern und vor Abschluss des Hausverwaltungsvertrages in einem Beschluss der WEG zu bestimmen.

2. Gesetzliche Verwaltungspflicht
Zu beachten ist, dass nach dem Gesetz für WEGs eine gesetzliche Verwaltungspflicht besteht. Dies bedeutet, dass eine Person oder Organisation/Unternehmen die Rolle der Hausverwaltung einzunehmen hat. Dies kann sowohl einer der Wohnungseigentümer oder ein hierfür separat eingesetzter Hausverwalter oder Hausverwaltung sein. Der Hausverwalter bzw. die Hausverwaltung gehören meist nicht zur Wohnungseigentümergesellschaft, da es durchaus zu Interessenkonflikten führen kann, wenn der Hausverwalter bzw. die Hausverwaltung selbst Wohnungseigentümer ist.

Diese Vorlage dient lediglich zu dem Zweck, dass eine separate Hausverwaltung (nicht ein Wohnungseigentümer) als Verwalter eingesetzt wird.

Bei gewerblich vermieteten Mietshäusern bzw. Immobilien existiert keine gesetzliche Pflicht, einen Hausverwalter (Unternehmen oder Person) zu bestimmen. Dennoch eignet sich diese Vorlage auch für derartige gewerblich vermietete Immobilien. Für die Eigentümer der Immobilien hat das den Vorteil, dass sie sich um die Verwaltungsaufgaben nicht kümmern müssen und immer einen erfahrenen Verwalter vor Ort haben. Oft handelt es sich bei den Besitzern gewerblich vermieteter Immobilien auch um Kapitalanleger, die sich zunächst in die Verwaltungsarbeit einarbeiten müssten und dies lieber einem Verwalter überlassen.


WIE WIRD DAS DOKUMENT VERWENDET?

Das Dokument sollte den Fragen entsprechend ausgefüllt und angepasst werden. Anschließend sollte es von beiden Parteien unterzeichnet werden. Nur mit der Unterzeichnung ist der Vertrag auch wirksam. Jede Partei erhält abschließend ein signiertes Exemplar des Vertrages.


RELEVANTES RECHT:

Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches und des Wohneigentumsgesetzes.


DIE VORLAGE ÄNDERN?

Sie füllen einen Vordruck aus. Das Dokument wird nach und nach vor Ihren Augen auf Grundlage Ihrer Antworten erstellt.

Am Ende erhalten Sie es in den Formaten Word und PDF. Sie können es ändern und es wiederverwenden.

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