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Grafikdesign Vertrag

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Was ist ein Grafikdesignvertrag?

Ein Grafikdesignvertrag ist ein Vertrag zwischen einem Kunden (Auftraggeber) und einem Grafikdesigner (Auftragnehmer). In dem Vertrag werden alle notwendigen Details im Zusammenhang mit dem Grafikdesign-Projekt festgelegt, einschließlich des Arbeitsumfangs, des Zeitplans, der Zahlungsbedingungen, der Vertraulichkeitsklauseln, der Eigentumsrechte und der Kündigungsbedingungen.

Ein Grafikdesigner ist eine Fachperson, die visuelle Inhalte erstellt, um spezifische Kundenanforderungen zu erfüllen. Grafikdesigner verwenden eine Kombination aus Typografie, bildenden Künsten und Seitenlayouttechniken, um Logos, Anzeigen, Broschüren, Websites und andere Arten von visuellen Medien zu erstellen. Sie sind geschickt darin, visuell zu kommunizieren, indem sie verschiedene Werkzeuge wie Computersoftware, Stifte, Marker und digitale Grafiktabletts verwenden.


Warum ein Grafikdesignvertrag?

Der Zweck eines solchen Vertrags ist es, sowohl den Grafikdesigner als auch den Kunden vor Missverständnissen oder Streitigkeiten zu schützen, die während oder nach Abschluss des Projekts auftreten können. Unter Grafikdesign können viele verschiedene Bereiche verstanden werden, wie auch unterschiedliche Medien. Folgende Leistungen werden beispielsweise umfasst:

  • Logos,
  • Briefpapiere,
  • Werbemittel,
  • Produktgestaltungen,
  • Visitenkarten oder aber auch die gesamte Unternehmenserscheinung, das Corporate Design.

 

Welche Arten von Grafikdesignverträgen gibt es?

Der Grafikdesignvertrag ist selbst eine Unterform des Werkvertrages (bzw. Dienstvertrag), der sich spezifisch für die Erstellung von Grafiken eignet. Soll z. B. eine Webseite designt werden oder ein allgemeiner Werkvertrag vereinbart werden, sollte der entsprechende Vertrag verwendet werden. Soll nicht ein Werk, sondern eine Dienstleistung geleistet werden, muss ein Dienstvertrag vereinbart werden.

 

Ist ein schriftlicher Grafikdesignvertrag zwingend erforderlich?

Der Grafikdesignvertrag muss nicht schriftlich abgeschlossen werden. Ein schriftlicher Grafikdesignvertrag ist aber sinnvoll und in vielen Fällen auch erforderlich, um die Vereinbarungen zwischen einem Designer und einem Kunden abzusichern. Der Vertrag sollte alle wesentlichen Punkte wie Leistungsbeschreibungen, Zeitrahmen, Vergütung, Rechte und Pflichten sowie Regelungen zur Haftung klar und verbindlich festhalten.


Was muss ein Grafikdesignvertrag enthalten?

Ein gut ausgearbeiteter Grafikdesignvertrag ist für beide Parteien – Designer und Kundeunerlässlich. Er schafft Klarheit über die Leistungen, Kosten, Rechte und Pflichten und vermeidet spätere Missverständnisse. Ein typischer Grafikdesignvertrag sollte folgende Punkte enthalten:

  • Parteien des Vertrages (Auftraggeber und Designer)
  • Projektbeschreibung: Eine präzise Beschreibung des Projekts, inklusive aller gewünschten Elemente (Logo, Flyer, Website usw.) und Stilrichtung oder Beispiele, sowie Angabe der Zielgruppe, für die das Design erstellt wird.
  • Leistungen: Eine genaue Auflistung aller Aufgaben, die der Designer zu erledigen hat (z. B. Entwurf, Überarbeitung, Endabgabe), sowie Anzahl der zu erstellenden Entwürfe und auch die Formate, in denen die Endprodukte geliefert werden (z. B. Abspeicherung auf Datenträger, Cloud).
  • Zeitplan: d. h. die Festlegung der Projektlaufzeit, wie Zwischenfristen für die einzelnen Arbeitsschritte und Regelungen für den Fall von Verzögerungen.
  • Vergütung: d. h. der Gesamtpreis und Zahlweise für das Projekt (Anzahlung, Ratenzahlung, Fälligkeitstermine), sowie Kosten für zusätzliche Leistungen (z. B. Änderungen, Sonderwünsche).
  • Urheberrecht: Urheberrecht schützt die kreative Arbeit des Designers. Der Vertrag regelt, welche Rechte der Kunde an dem Design erhält und wie er es nutzen darf.
  • Kündigung: Kündigung bedeutet, dass der Grafikdesignvertrag vorzeitig beendet wird. Der Vertrag regelt aber genau, wann und wie gekündigt werden kann und welche Folgen die Kündigung hat.
  • Haftung: Haftung bedeutet, dass der Designer für Fehler und Schäden verantwortlich gemacht werden kann, die er bei seiner Arbeit verursacht. Der Vertrag regelt aber genau, in welchen Fällen er haftet.

Zusätzliche Punkte, die je nach Projekt relevant sein können:

  • Geheimhaltung: Geheimhaltung bedeutet, dass beide Seiten versprechen, vertrauliche Informationen nicht an Dritte weiterzugeben. Das schützt die Interessen beider Seiten und ist wichtig für eine erfolgreiche Zusammenarbeit.
  • Lieferung und Abnahme: Lieferung und Abnahme beschreibt, wie der Designer seine Arbeit an den Kunden übergibt und was dann passiert (z. B. wie die Designs übergeben werden, wann und wo die Übergabe stattfindet).
  • Rücktritt: Rücktritt bedeutet, dass der Vertrag rückgängig gemacht wird, als hätte es ihn nie gegeben. Das ist so, als würde man die Zeit zurückdrehen (im Gegensatz zur Kündigung, wo der Vertrag für die Zukunft beendet wird, wirkt der Rücktritt so, also hätte es den Vertrag nie gegeben).


Was sind die Leistungsphasen eines Grafikdesignvertrags?

Je nach Umfang werden regelmäßig verschiedene Leistungsphasen vereinbart. Grundsätzlich sind die nachfolgenden drei Leistungsphasen in der Regel ausreichend:

  • Konzeptphase: Die Konzeptphase ist der Arbeitsschritt, in dem so viele relevante Informationen wie nötig gesammelt werden, um eine Designentscheidung zu treffen.
  • Entwurfsphase: Das Entwerfen ist eine zielgerichtete, geistige und schöpferische Leistung, nämlich die Grafikdesign-Leistung. In der Regel wird unter dem Begriff Entwurf weiter eine Darstellung und Präsentation in Form von Texten, Zeichnungen, Grafiken, Modellen, Storytelling und Berechnungen verstanden. Die Entwurfsphase soll die Ideen sichtbar und überprüfbar machen, sodass Kunden und Designer darüber reden können.
  • Fertigstellungsphase: In der Fertigstellungsphase eines Grafikdesignvertrags werden alle Design-Assets finalisiert und zusammengefügt, um das endgültige Produkt zu erstellen. Diese Phase umfasst auch die Präsentation der Entwürfe an den Kunden zur Überprüfung, wobei gegebenenfalls Teilabnahmen stattfinden, um Feedback zu sammeln und Anpassungen vorzunehmen. Ziel dieser Phase ist es sicherzustellen, dass das Design den Erwartungen des Kunden entspricht und alle notwendigen Änderungen implementiert werden, bevor das Projekt abgeschlossen wird.

Hinweis: Je präziser und detaillierter in der Konzeptphase die Anforderungen ausgearbeitet wurden, die die Webseiten erfüllen sollen, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass das Projekt erfolgreich und im gesteckten Zeitfenster fertiggestellt wird.


Was muss beim Grafikdesign in Bezug aufs Urheberrecht beachtet werden?

Beim Grafikdesign gibt es mehrere wichtige Aspekte, die in Bezug auf das Urheberrecht beachtet werden sollten:

  • Urheberrechtsschutz: Nur kreative Werke, die eine gewisse Schöpfungshöhe erreichen, sind nach dem Urheberrecht geschützt. Dazu gehören in der Regel Grafiken, Illustrationen und komplexe Designs. Einfache Piktogramme oder Designs ohne individuelle Gestaltung sind oft nicht geschützt.
  • Rechte des Designers: Der Designer behält das Urheberrecht an seinen Arbeiten; dieses kann nicht verkauft, sondern nur die Nutzungsrechte an den Designs übertragen werden. Das bedeutet, dass der Designer auch nach der Übertragung von Nutzungsrechten weiterhin als Urheber anerkannt wird.
  • Nutzungsrechte: Im Vertrag sollten klar definierte Nutzungsrechte enthalten sein, die festlegen, in welchem Umfang der Kunde die Designs verwenden darf (z. B. exklusiv oder nicht-exklusiv) und ob diese Rechte an Dritte weitergegeben werden können.
  • Vertragliche Regelungen: Es ist sinnvoll, die Bedingungen bezüglich des Urheberrechts und der Nutzung im Grafikdesignvertrag klar zu formulieren, um Missverständnisse und rechtliche Probleme zu vermeiden.


Was muss getan werden, wenn der Grafikdesignvertrag fertig ist?

Nach dem Ausfüllen des Vertrags sollte das Dokument in zweifacher Ausführung ausgedruckt und von den Vertragsparteien unterschrieben werden. Anschließend erhält jede Vertragspartei eine unterzeichnete Ausführung des Vertrags. Eine Abschrift des Vertrags sollte stets sorgfältig aufbewahrt werden, falls es zu Meinungsverschiedenheiten über die Umsetzung des Vertrags kommt.


Welche Dokumente sollen an einen Grafikdesignvertrag angehängt werden?

Für einen Grafikdesignvertrag können verschiedene Dokumente angehängt werden, um die Vereinbarungen und Bedingungen detaillierter zu regeln und abzusichern. Typischerweise können folgende Dokumente an einen Grafikdesignvertrag angehängt werden:

  • Anforderungsdokument: Dieses Dokument enthält eine detaillierte Beschreibung der Anforderungen und Funktionen, die die Website enthalten soll.
  • Projektplan: Ein Zeitplan für die Phasen und Meilensteine des Grafikdesign-Projekts.
  • Design-Richtlinien: Bestimmungen zu Farben, Schriften, Logos und anderen Design-Elementen der Grafik.
  • Visuelle Referenzen: Beispiele oder Inspirationen, die dem Designer helfen können, die Erwartungen des Kunden besser zu verstehen.
  • Nutzungsbedingungen: Regeln zur Nutzung der Website sowie Haftungs- und Gewährleistungsbestimmungen.
  • Zahlungsplan: Eine detaillierte Auflistung der Zahlungen und Ratenzahlungen im Verlauf des Projekts.

Hinweis: Die Anhänge können je nach Bedarf und spezifischen Anforderungen des Projekts angepasst werden, um sicherzustellen, dass alle relevanten Aspekte des Grafikdesignvertrags abgedeckt sind.


Welche Gesetze sind auf einen Grafikdesignvertrag anwendbar?

Die rechtlichen Rahmenbedingungen für Grafikdesignverträge sind komplex und vielschichtig. In Deutschland gibt es keine spezialgesetzlichen Regelungen nur für den Beratungsvertrag, vielmehr gelten allgemeine Rechtsvorschriften, insbesondere aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Zu den relevanten Paragrafen gehören:

  • § 611 BGB: Vertragstypische Pflichten beim Dienstvertrag
  • § 631 BGB: Vertragstypische Pflichten beim Werkvertrag
  • §§ 305 ff. BGB: Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)


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