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Gewinnbeteiligung - Arbeitsrecht

Letzte Änderung Letzte Änderung 08.08.2024
Formate FormateWord und PDF
Größe Größe2 bis 3 Seiten
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Letzte ÄnderungLetzte Änderung: 08.08.2024

FormateVerfügbare Formate: Word und PDF

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Was ist eine Gewinnbeteiligung?

Mit einer entsprechenden Vereinbarung können Arbeitnehmer und Arbeitgeber eine arbeitsrechtliche Gewinnbeteiligung für Jahresüberschüsse erstellt werden.

Die Gewinnbeteiligung ist die Erfolgsbeteiligung von Arbeitnehmern eines Unternehmens bzw. von Vorstands- oder Aufsichtsratsmitgliedern. Sie ist eine Form des Arbeitsentgelts. An Stelle oder zusätzlich zu einem Festgehalt erhält ein Arbeitnehmer einen Anteil am Jahresüberschuss des Unternehmens. Eine Gewinnbeteiligung liegt also dann vor, wenn Gehaltsanteile (unabhängig von der individuellen Leistung) vom Gewinn des Unternehmens abhängen.


Welche Voraussetzungen sind bei einer Gewinnbeteiligung zu beachten?

Die Grundlage ist eine entsprechende freiwillige Vereinbarung zur Gewinnbeteiligung. Die Bezugsgröße der Gewinnbeteiligung ist in dieser Vorlage der Jahresüberschuss. Der Jahresüberschuss ist im Rechnungswesen die sich aus der Gewinn- und Verlustrechnung ergebende positive Differenz aus Erträgen und Aufwendungen einer Rechnungsperiode. Ein negativer Jahresüberschuss heißt Jahresfehlbetrag.

Beide Erfolgsgrößen werden auch unter dem neutralen Begriff Jahresergebnis zusammengefasst. Der Jahresüberschuss ist ein Gewinn nach Abzug der Steuern, der an die Anteilseigner einer Kapitalgesellschaft ausgeschüttet oder thesauriert, d.h. im Unternehmen belassen werden kann. Personengesellschaften ermitteln keinen Jahresüberschuss, sondern einen Gewinn, den die Gesellschafter individuell versteuern. Daher ist diese Vorlage nicht bei Personengesellschaftern anwendbar.

Bei einer Festlohnvereinbarung tragen die Unternehmen das wirtschaftliche Risiko, bei einer Gewinnbeteiligung geht ein Teil dieses Risikos auf den Arbeitnehmer über. Ist der Arbeitnehmer risikoavers und ökonomisch nicht in der Lage, das Risiko zu tragen, so wird er einen Festlohn vorziehen.

Allerdings kann es auch motivierend für einen Arbeitnehmer sein, an dem Gewinn einer Gesellschaft teilzuhaben. Dies kann den Mitarbeiter mehr motivieren und auch eine engere Einbindung in das Gesellschaftsgefüge verursachen.


Welche weiteren Kosten können bei einer Gewinnbeteiligung entstehen?

Ist der Empfänger Arbeitnehmer des die Gewinnbeteiligung gewährenden Unternehmens, gehört die Gewinnbeteiligung zu den Einkünften aus nicht selbstständiger Arbeit und unterliegt dem Lohnsteuerabzug.

Ist der Empfänger Unternehmer, gehört die Gewinnbeteiligung zu den Betriebseinnahmen, ist ggf. umsatzsteuerpflichtig und gehört zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb oder den Einkünften aus selbstständiger Arbeit.


Was ist zu tun, wenn die Gewinnbeteiligung fertig ist?

Das Vereinbarung zur Gewinnbeteiligung sollte den Fragen entsprechend ausgefüllt und angepasst werden. Anschließend erhält jede Partei eine Abschrift des Vertrages, den beide unterschrieben haben. Sind diese Formalien erfüllt worden, ist das Dokument rechtskräftig.


Welche gesetzlichen Vorschriften sind anwendbar?

  • Allgemeine Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches
  • Handelsgesetzbuch
  • § 87 Abs. 1 Nr. 10 Betriebsverfassung
  • §§ 87 I, 113 I Aktiengesetz


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