Erbauseinandersetzungsvertrag Die Vorlage ausfüllen

Wie funktioniert das?

1. Diese Vorlage auswählen

Beginnen Sie mit dem Anklicken von "Die Vorlage ausfüllen"

1 / Diese Vorlage auswählen

2. Das Dokument ausfüllen

Beantworten Sie einige Fragen und Ihr Standarddokument wird automatisch erstellt.

2 / Das Dokument ausfüllen

3. Speichern - Drucken

Ihr Dokument ist fertig! Sie erhalten es in den Formaten Word und PDF. Sie können es ändern.

3 / Speichern - Drucken

Erbauseinandersetzungsvertrag

Letzte Änderung Letzte Änderung 26.08.2024
Formate FormateWord und PDF
Größe Größe2 bis 3 Seiten
Die Vorlage ausfüllen

Letzte ÄnderungLetzte Änderung: 26.08.2024

FormateVerfügbare Formate: Word und PDF

GrößeGröße: 2 bis 3 Seiten

Die Vorlage ausfüllen

Was ist ein Erbauseinandersetzungsvertrag?

Mit dieser Vorlage kann ein Vertrag zur Erbauseinandersetzung erstellt werden. Dabei handelt es sich um eine Vereinbarung zwischen den Miterben einer Erbengemeinschaft über die Aufteilung des Nachlasses und die Auflösung der Erbengemeinschaft.


Welche Voraussetzungen sind bei einem Erbauseinandersetzungsvertrag zu beachten?

Tritt ein Erbfall ein (dies ist der Fall, wenn eine Person verstirbt), bei dem der Verstorbene mehrere Erben hinterlässt (aufgrund gesetzlicher Erbfolge oder auf der Grundlage eines Testamentes), so bilden diese Miterben eine Erbengemeinschaft. Der Nachlass ist bis zur wirksamen Auflösung der Erbengemeinschaft im gemeinschaftlichen Vermögen der Erben. Außerdem muss die Erbengemeinschaft gemeinsam die Schulden aus dem Nachlass begleichen. Solange diese Erbengemeinschaft nicht wirksam aufgelöst wurde, können die Mitglieder der Erbengemeinschaft über den Nachlass folglich nur gemeinsam entscheiden.

Die Aufteilung des teilbaren Nachlasses zwischen den Erben der Erbengemeinschaft erfolgt nach Erbquoten, die den Erben jeweils zugeteilt wurde (per Gesetz oder durch das Testament).

Unter Umständen hat der Verstorbene (d. h. der Erblasser) eine postmortale Vollmacht erstellt. Durch eine solche postmortale Vollmacht kann der Verstorbene vor seinem Tode eine Person bevollmächtigen, nach seinem Tode für diesen zu handeln. Der Bevollmächtigte wird dadurch unmittelbar nach dem Tod des Vollmachtgebers handlungsfähig, ohne die Erteilung eines Erbscheins, die Eröffnung der letztwilligen Verfügung oder die Ausstellung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses abwarten zu müssen. Insofern erleichtert diese Vollmacht der Erbengemeinschaft die ersten Schritte nach dem Erbfall.

Die Erbengemeinschaft hat allerdings das Recht, eine solche postmortale Vollmacht jederzeit zu widerrufen und selbst zu bestimmen, wer für die Erbengemeinschaft handeln soll.

Die Erbengemeinschaft sollte jedoch in jedem Fall, ob eine postmortale Vollmacht vorliegt oder nicht, beim Nachlassgericht einen gemeinschaftlichen Erbschein beantragen.


Was ist zu tun, wenn der Erbauseinandersetzungsvertrag fertig ist?

Nachdem der Erbauseinandersetzungsvertrag ausgefüllt wurde, sollte sie ausgedruckt (so oft, wie es Erben gibt) und diese jeweils von allen Erben der Erbengemeinschaft unterschrieben werden. Jeder Erbe behält anschließend jeweils eine Fassung zur Verwahrung.


Muss ein Erbauseinandersetzungsvertrag schriftlich vereinbart werden?

Grundsätzlich ist die Erbauseinandersetzung formfrei möglich. Folglich müssen die Erben keinerlei besondere Formalitäten beachten. Demnach ist die Erbauseinandersetzung auch mündlich möglich, wobei diese Form aus Beweisgründen nicht gewählt werden sollte: Streitigkeiten können im Nachhinein auftreten und die mündliche Erbauseinandersetzung erlaubt es den Erben nicht, rechtlich beweisen zu können, was der Wahrheit entspricht.

Es gibt jedoch Ausnahmen von der Formfreiheit. Diese treten ein, sobald sich im Nachlass

  • Immobilien oder
  • Gesellschaftsanteile

befinden. In diesem Fall muss die Erbauseinandersetzungsvereinbarung notariell beurkundet werden, da Immobilien und Gesellschaftsanteile nur durch notarielle Beurkundung übertragen werden können.


Welche gesetzlichen Vorschriften sind anwendbar?

Anwendbar sind die allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), insbesondere §§ 2038 ff., 2058 ff. BGB.



Die Vorlage ändern?

Sie füllen einen Vordruck aus. Das Dokument wird nach und nach vor Ihren Augen auf Grundlage Ihrer Antworten erstellt.

Am Ende erhalten Sie es in den Formaten Word und PDF. Sie können es ändern und es wiederverwenden.

Die Vorlage ausfüllen