Einräumung von Nutzungsrechten von urheberrechtlich geschützten Werken Die Vorlage ausfüllen

Wie funktioniert das?

1. Diese Vorlage auswählen

Beginnen Sie mit dem Anklicken von "Die Vorlage ausfüllen"

1 / Diese Vorlage auswählen

2. Das Dokument ausfüllen

Beantworten Sie einige Fragen und Ihr Standarddokument wird automatisch erstellt.

2 / Das Dokument ausfüllen

3. Speichern - Drucken

Ihr Dokument ist fertig! Sie erhalten es in den Formaten Word und PDF. Sie können es ändern.

3 / Speichern - Drucken

Einräumung von Nutzungsrechten von urheberrechtlich geschützten Werken

Letzte Änderung Letzte Änderung 17.08.2024
Formate FormateWord und PDF
Größe Größe2 bis 3 Seiten
Die Vorlage ausfüllen

Letzte ÄnderungLetzte Änderung: 17.08.2024

FormateVerfügbare Formate: Word und PDF

GrößeGröße: 2 bis 3 Seiten

Die Vorlage ausfüllen

Mit dieser Vorlage kann ein Vertrag zur Einräumung von Nutzungsrechten erstellt werden. Bei Nutzungsrechten handelt es sich um Rechte am geistigen Eigentum. Nutzungsrechte können an verschiedenen Arten geistigen Eigentums eingeräumt werden. Diese Vorlage betrifft jedoch lediglich Nutzungsrechte an urheberrechtlich geschützten Werken.

WARUM WERDEN NUTZUNGSRECHTE EINGERÄUMT?

Urheberrechte gewähren dem Urheber einen Schutz seiner Rechte an seinen Werken. Dabei handelt es sich um Werke der Literatur, Kunst oder Wissenschaft (z. B. Fotos, Musik, Texte). Urheberrechte sind nicht übertragbar (außer durch Erbfolge). Der Urheber hat jedoch die Möglichkeit, Dritten Nutzungsrechte an seinen urheberrechtlich geschützten Werken einzuräumen. Dadurch erlangt derjenige, dem das Nutzungsrecht eingeräumt wird, das Recht, das Werk des Urhebers in einer bestimmten, vertraglich vorher vereinbarten Art und Weise zu nutzen.

Liegen mehrere Urheber an einem Werk vor (sog. Miturheber), so muss jeder Einzelne in die Einräumung der Nutzungsrechte einwilligen. Sofern derjenige, der dem Erwerber die Nutzungsrechte einräumen möchte, vom Urheber eine entsprechende Erlaubnis erhalten hat, kann auch jemand, der selbst nicht Urheber ist, Nutzungsrechte einräumen.

Das Nutzungsrecht kann einfach oder ausschließlich sein. Das ausschließliche bzw. uneingeschränkte Nutzungsrecht berechtigt zur Nutzung unter Ausschluss aller weiteren Personen, während beim einfachen Nutzungsrecht der Urheber sowie Dritte neben dem Erwerber das Werk ebenfalls verwenden dürfen.

Die Einräumung von Nutzungsrechten ist vor allem für Kreative von großer Bedeutung, die darauf angewiesen sind, für ihre Werke vergütet zu werden.

Essenzielle Bestandteile eines Vertrages über die Einräumung von Nutzungsrechten an urheberrechtlich geschützten Werken sind die Benennung der Vertragsparteien, die eindeutige Definition der betroffenen Werke, die Festlegung des Umfangs der Nutzung sowie möglicher Beschränkungen (örtlich, zeitlich oder inhaltlich) und die Angabe über eine angemessene Vergütung.

WAS SOLLTE BEACHTET WERDEN?

Die Einräumung von Nutzungsrechten unterliegt grundsätzlich keinem Formzwang. Mithin kann die Übertragung auch mündlich erfolgen. Aus Beweisgründen ist jedoch eine schriftliche Vereinbarung vorteilhafter.

WIE WIRD DIESES DOKUMENT VERWENDET?

Nachdem die Vorlage ausgefüllt wurde, bedarf das in zweifacher Form ausgedruckte Dokument der Unterzeichnung des Rechteinhabers sowie des Erwerbers der Nutzungsrechte. Beide Parteien sollten jeweils ein Exemplar zur Verwahrung erhalten.

ANWENDBARES RECHT

Maßgeblich sind das Urheberrechtsgesetz sowie die allgemeinen Regeln des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).


DIE VORLAGE ÄNDERN?

Sie füllen einen Vordruck aus. Das Dokument wird nach und nach vor Ihren Augen auf Grundlage Ihrer Antworten erstellt.

Am Ende erhalten Sie es in den Formaten Word und PDF. Sie können es ändern und es wiederverwenden.

Die Vorlage ausfüllen