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Einladungsschreiben zum Vorstellungsgespräch

Letzte Änderung Letzte Änderung 26.08.2024
Formate FormateWord und PDF
Größe Größe1 Seite
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Letzte ÄnderungLetzte Änderung: 26.08.2024

FormateVerfügbare Formate: Word und PDF

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Was ist ein Einladungsschreiben zum Vorstellungsgespräch?

Bei einem Einladungsschreiben zum Vorstellungsgespräch handelt es sich um ein Schreiben an einen Bewerber in Bezug auf eine bestimmte Stellenausschreibung. Durch die Einladung zeigt der Arbeitgeber, dass der Bewerber dem Anforderungsprofil der Stellenausschreibung und des Unternehmens entspricht. Es werden grundsätzlich nur die Bewerber zum Vorstellungsgespräch eingeladen, die für die Position geeignet sind und somit als mögliche Besetzung infrage kommen. Diese Vorlage ist sowohl für Bewerbungen auf eine Arbeitsstelle als auch auf eine Praktikumsstelle anwendbar.

Ziel eines Einladungsschreibens ist zunächst, dem Bewerber zu vermitteln, dass Interesse an einer Einstellung besteht. Weiterhin dient es jedoch auch dazu, dass der Arbeitgeber sich ein persönliches Bild über den Bewerber machen kann.

 

Welchen Inhalt muss ein Einladungsschreiben zum Vorstellungsgespräch haben?

Ein Einladungsschreiben sollte alle wichtigen Informationen beinhalten, die der Bewerber benötigt. Wichtige Bestandteile eines Einladungsschreibens sind der Ort, das Datum und die genaue Uhrzeit des Vorstellungsgesprächs, Informationen über die Gesprächsteilnehmer, Name und Kontaktdaten des Ansprechpartners sowie die Adresse des Unternehmens.

Die richtige Formulierung sowie das richtige Erscheinungsbild eines Einladungsschreibens sind von großer Bedeutung. Es ist wichtig, beim Bewerber einen guten Eindruck zu hinterlassen, damit dieser auch den Willen und die Motivation hat, eben genau für diesen Arbeitgeber tätig zu werden.

Das Datum des Vorstellungsgesprächs sollte, wenn möglich, nicht allzu kurzfristig anstehen, um dem Bewerber die Möglichkeit zu geben, sich von anderen Verpflichtungen zu befreien und sich auf das Vorstellungsgespräch vorzubereiten.


Was ist zu tun, wenn das Einladungsschreiben fertig ist?

Nachdem das Einladungsschreiben ausgefüllt wurde, sollte es handschriftlich unterzeichnet werden. Daraufhin kann es auf postalischem Wege oder aber auch eingescannt per E-Mail an den Bewerber versandt werden.


Welche gesetzlichen Vorschriften sind anwendbar?

Es gelten die allgemeinen Regeln des BGB, insbesondere § 670 BGB.



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