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Einladungsschreiben für ein Visum

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Was ist ein Einladungsschreiben für ein Visum?

Ein Einladungsschreiben wird immer dann benötigt, wenn eine Person, deren Heimatland keine Visumsfreiheit mit Deutschland vereinbart hat, nach Deutschland bzw. in den Schengenraum einreisen will.

Ein Einladungsschreiben kann aber auch dann erforderlich sein, wenn die Person, die nach Deutschland einreisen möchte, zwar grundsätzlich keine Visumspflicht hat, sich aber länger als 90 Tage in Deutschland bzw. im Schengenraum aufhalten möchte und dessen Heimatland kein EU-Mitglied ist.

Welche Alternativen zum Einladungsschreiben gibt es?

In einigen Fällen kann auch eine andere Form der Nachweisdokumentation ausreichend sein, beispielsweise wenn der Besucher über ausreichende eigene finanzielle Mittel verfügt oder anderweitig durch Sicherheiten abgesichert ist. Die spezifischen Anforderungen sollten beim jeweiligen Botschaft oder des Konsulats geprüft werden.


Was sind die Voraussetzungen für die Erteilung eines Visums?

Für die Erteilung eines Visums ist es sehr wichtig, dass der Antragsteller in der Lage ist, für seine Reise und alle Ausgaben während seines Aufenthalts in Deutschland selbstständig aufzukommen. Für den Fall, dass der Antragsteller seinen Aufenthalt nicht mit eigenen Mitteln finanzieren kann, muss der Gastgeber eine förmliche Verpflichtungserklärung abgeben.

Durch die Abgabe einer Verpflichtungserklärung verpflichtet sich der Einladende rechtlich, für alle Kosten aufzukommen, die während des Aufenthalts des Eingeladenen entstehen könnten. Dies umfasst Lebenshaltungskosten, Krankenversicherung, Rückreise und eventuelle strafrechtliche Kosten. Es ist daher wichtig, dass der Einladende seine finanzielle Leistungsfähigkeit sorgfältig prüft, bevor er eine Verpflichtungserklärung abgibt.

Falls die eingeladene Person eine förmliche Verpflichtungserklärung benötigt, mit der man sich dazu verpflichtet, für alle eventuell anfallenden Kosten der betroffenen Person in Deutschland aufzukommen, muss man das Schreiben an die zuständige Ausländerbehörde richten. Zuständig ist diejenige Ausländerbehörde, die sich am Wohnort des Absenders, d.h. des Einladenden, befindet.

Zusätzlich zum Einladungsschreiben für ein Visum braucht die Person, die nach Deutschland einreisen will, auch immer einen ausreichende Krankenversicherung mit einre Mindestdeckungssumme in Höhe von 30.000,00 Euro für den Aufenthalt.


Welche Behörde ist zuständig für das Einladungsschreiben?

Die zuständige Behörde ist in der Regel die für die Beantragung des Visums zuständige deutsche Auslandsvertretung, d.h. die Botschaft oder das Konsulat, an der/dem der Antragsteller das Visum beantragt hat.


Wer kann ein Einladungsschreiben für ein Visum erstellen?

Dieses Einladungsschreiben richtet sich sowohl an Menschen, die privat ein Einladungsschreiben für ein Familienmitglied, einen Freund oder eine andere Person, die ein Visum beantragt hat, erstellen möchten, als auch an Unternehmen oder Vereine, die im Rahmen ihrer unternehmerischen oder gemeinnützigen Tätigkeit einen Geschäftspartner oder sonstige Person einladen möchten.

Die Bearbeitungszeit für ein Visum kann je nach Auslastung der zuständigen Auslandsvertretung variieren. Es ist empfehlenswert, den Visumantrag mindestens drei Monate vor der geplanten Reise einzureichen, um mögliche Verzögerungen zu vermeiden.


Was ist zu tun, wenn das Einladungsschreiben fertig ist?

Nachdem die Vorlage ausgefüllt und ausgedruckt wurde, sollte das Einladungsschreiben anschließend vom Antragsteller unterschrieben werden und an den entsprechenden Adressaten per Post (eventuell per Einschreiben mit Rückschein) versandt werden. Zusätzlich kann das unterschriebene Dokument wieder eingescannt und per E-Mail an die zuständige Behörde versandt werden.

Neben dem Einladungsschreiben selbst müssen in der Regel weitere Dokumente eingereicht werden, um den Visumantrag zu unterstützen. Dazu gehören:

  • Kopie des Ausweisdokuments des Einladenden: Personalausweis oder Reisepass Nachweis des Aufenthaltsstatus in Deutschland: Meldebescheinigung, Aufenthaltstitel
  • Nachweise über die finanzielle Leistungsfähigkeit des Einladenden: Gehaltsabrechnungen, Kontoauszüge
  • Nachweis einer gültigen Krankenversicherung: Für den gesamten Aufenthaltszeitraum
  • Beweis der Beziehung: Falls es sich um Familienmitglieder handelt, Geburtsurkunden, Heiratsurkunden etc.

Das Einladungsschreiben sollte mindestens sechs Wochen vor der geplanten Einreise übersandt werden, um eine rechtzeitige Bearbeitung gewährleisten zu können.


Welche weiteren Kosten entstehen nach Fertigstellung des Einladungsschreibens?

Das Einladungsschreiben ist grundsätzlich mit keinen weiteren Kosten verbunden. Wenn allerdings eine Verpflichtungserklärung von der einladenden Person abzugeben ist, dann darf die Behörde hierfür eine Gebühr verlangen. Die Verpflichtungserklärung ist erforderlich, wenn jemand die Kosten für Reise und Aufenthalt in Deutschland nicht selbst bezahlen kann. Im Regelfall ist hier von einer Gebühr von ca. 29,00 Euro auszugehen.


Welche Vorschriften sind anwendbar?

Anwendbar sind die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) sowie des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG), insbesondere §§ 5, 6, 66 ff. AufenthG.


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Sie füllen einen Vordruck aus. Das Dokument wird nach und nach vor Ihren Augen auf Grundlage Ihrer Antworten erstellt.

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