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Domain Übertragungsvertrag

Letzte Änderung Letzte Änderung 30.09.2024
Formate FormateWord und PDF
Größe Größe3 bis 5 Seiten
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Letzte ÄnderungLetzte Änderung: 30.09.2024

FormateVerfügbare Formate: Word und PDF

GrößeGröße: 3 bis 5 Seiten

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Mit dieser Vorlage kann ein Übertragungsvertrag für eine Domain erstellt werden („Übertragung einer Domain").

Domain-Übertragungsvertrag ist ein Vertrag, der den rechtlichen Transfer einer Internet-Domain von einem Inhaber auf einen anderen regelt. Dies kann beispielsweise bei einem Verkauf oder einer Übertragung der Domain an eine andere Person oder Organisation erforderlich sein. Der Vertrag legt die Bedingungen und Modalitäten fest, unter denen die Übertragung stattfindet, einschließlich des Preises, der Zahlungsbedingungen, der Übertragungsfrist und anderer relevanter Bestimmungen. Der Zweck des Vertrags besteht darin, sicherzustellen, dass die Rechte und Pflichten aller Parteien klar definiert sind und dass die Übertragung der Domain rechtmäßig und ordnungsgemäß erfolgt.

Der Prozess der Domainübertragung wird auch Inhaber- und Providerwechsel, Eigentumsübertragung oder kurz Domain-Transfer genannt.

Bei einer Domain handelt es sich um eine URL-Adresse im Internet. Registrierte URL-Adressen im Internet sind immer an einen bestimmten Domain-Inhaber vergeben.


WAS SOLLTE BEACHTET WERDEN?

Es ist klar möglich, eine Domain auf einen Dritten zu übertragen. Bei der Veräußerung einer Domain handelt es nicht um die Veräußerung einer Sache, sondern vielmehr um eine Übertragung von Rechten auf einen neuen Inhaber. Es handelt sich, im juristischen Sinne, um einen Rechtskauf.

Der Kaufvertrag selber bedarf zu seiner Wirksamkeit keiner besonderen Form. Hier sind einige der wichtigsten formellen Anforderungen, die bei einem Domain-Übertragungsvertrag zu beachten sind:

  • Schriftform: Der Vertrag sollte in Schriftform verfasst werden, damit er rechtlich bindend ist. Der Vertrag sollte von beiden Parteien unterschrieben werden, um sicherzustellen, dass die Zustimmung beider Parteien dokumentiert ist.
  • Ausführliche Beschreibung der Domain: Der Vertrag sollte eine ausführliche Beschreibung der Domain enthalten, einschließlich ihres Namens, des Registrars und des Ablaufdatums.

Es sollte zudem beachtet werden, dass alle möglichen Hindernisse adressiert werden müssen. Darunter fallen vor allem potenzielle Markenrechtskonflikte, Probleme beim Provider und Rechtslasten an der Domain selbst.


Wechsel des Providers

In manchen Fällen möchte der Erwerber der Domain auch den Provider der URL-Adressen ändern. URL-Adressen sind generell bei bestimmten (Web-)Provider registriert. Ein (Web-)Provider bietet in der Regel Speicherplatz mit einem FTP Zugang, um Daten hochzuladen. Das Speichern von Dateien auf einem an das Internet angeschlossenen / erreichbaren Speicherplatz (Server) nennt man „Hosten". Ein (Web-)Provider bietet in diesem Zusammenhang in der Regel auch das Registrieren von Domains an, damit die hochgeladenen Dateien im Browser auch unter einer leicht zu merkenden Adresse erreichbar sind. Der (Web-)Provider sorgt also dafür, dass eine Webseite unter der URL-Adresse aufrufbar ist und bleibt.

Möchte der Erwerber die URL-Adresse auf einen anderen Provider umstellen, muss dies klar im Übertragungsvertrag bestimmt werden, denn der Vertrag dient als „Beweis" für die Verpflichtung zur Übertragung. Dieses Muster für einen Domain-Übertragungsvertrag orientiert sich an den gängigen Vorgaben wie Meldung an die DENIC, Wortmarke, Bildmarke und sonstige Markenrechte, KK-Antrag, Übertragungsantrag und Abgeltung von Rechten gegenüber Dritten.


WIE WIRD DIESES DOKUMENT VERWENDET?

Nachdem alle Fragen beantwortet wurden und die Vorlage den Vorstellungen entspricht, sollte diese ausgedruckt und von beiden Parteien unterschrieben werden. Nur so kann dann auch beim Provider die Übertragung veranlasst werden, da der Vertrag als Voraussetzung für eine solche Vornahme gilt.

Nachdem ein Domain-Übertragungsvertrag unterzeichnet wurde, gibt es einige Schritte, die befolgt werden sollten:

  • Anweisung an den Provider: Der Veräußerer weist den Provider an, die betreffende Internet-Domain auf den Erwerber umzuschreiben oder die Internet-Domain für die Übernahme durch einen anderen Provider, der vom Erwerber zu benennen ist, freizugeben.
  • Anträge stellen: Der Veräußerer stellt jegliche Anträge, die für die Umschreibung der Internet-Domain auf den Erwerber erforderlich sind.
  • Übertragung der IP-Adressen: Sollte die Aufhebung der Verknüpfung nicht möglich sein oder schlägt sie fehl, verpflichtet sich der Veräußerer, die zum Domain-Namen gehörenden IP-Adressen mitzuteilen und auf den Erwerber zu übertragen.
  • Zahlung des Kaufpreises: Der vereinbarte Kaufpreis muss bis zum im Vertrag festgelegten Datum gezahlt werden.
  • Bestätigung der Übertragung: Die Übertragung gilt als erfolgreich, sobald der Erwerber in der WHOIS-Datenbank der entsprechenden Vergabestelle (z.B. denic.de etc.) als Inhaber der Domain eingetragen worden ist.

Hinweis: Es kann vorkommen, dass die Provider und / oder der Veräußerer bzw. Erwerber bestimmte Unterlagen benötigt, die vom Einzelfall abhängig sind, um die Übertragung wirksam durchzuführen. Aus dem Grund sollte direkt bei den Providern angefragt werden, welche Unterlagen für die Übertragung benötigt werden.


RELEVANTES RECHT

Relevantes Recht sind die allgemeinen Vorschriften des BGB, wie auch die §§ 433 ff. BGB („Kaufvertrag").


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