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Dienstaufsichtsbeschwerde

Letzte Änderung Letzte Änderung 13.08.2024
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Letzte ÄnderungLetzte Änderung: 13.08.2024

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Was ist eine Dienstaufsichtsbeschwerde?

Die Dienstaufsichtsbeschwerde ist im deutschen Verwaltungsrecht ein form- und fristloser Rechtsbehelf, mit dem die Verletzung einer Dienstpflicht von Amtsträgern oder Beamten gerügt werden kann.

Die Dienstaufsichtsbeschwerde ist also eine rechtlich anerkannte Möglichkeit, die Verletzung einer Dienstpflicht durch einen Amtsträger zu rügen. Als Amtsträger gelten sowohl Beamte als auch Arbeitnehmende/Beschäftigte in einer öffentlichen Verwaltung/Behörde.


Welche Alternativen gibt es zur Dienstaufsichtsbeschwerde?

Handelt es sich nicht um eine konkrete Dienstpflichtverletzung des betreffenden Amtsträgers, sondern geht es um den Inhalt des Bescheids bzw. sonstigem Verwaltungshandeln selbst, dann kann der Verwaltungsrechtsweg beschritten werden. Hierfür stehen Widerspruch oder der Klageweg zu den Verwaltungsgerichten zur Verfügung.

Sollte eine strafrechtlich relevantes Verhalten, also z.B. eine Körperverletzung oder Beleidigung, im Raum stehen, so besteht die Möglichkeit, einen Strafantrag bei der Polizei oder direkt bei der Staatsanwaltschaft zu stellen.


Welche Voraussetzungen sind bei einer Dienstaufsichtsbeschwerde zu beachten?

Die Beschwerde ist formlos und fristlos, sollte aber nach Möglichkeit zeitnah zu dem erlebten Fehlverhalten formuliert werden. Sie ist an die/den Vorgesetzte_n des/der Amtsträger_in oder an die Dienstaufsichtsbehörde zu richten und muss innerhalb einer angemessenen Frist beantwortet werden. In der Beschwerde sollten der diskriminierende Vorgang und die dagegen erhobenen Bedenken kurz geschildert werden.

Wenn der Name nicht bekannt ist, sollte versucht werden, anhand der Umstände die Person identifizierbar zu machen, die z. B. diskriminierend gehandelt hat.


Welchen Inhalt muss eine Dienstaufsichtsbeschwerde haben?

Folge Punkte sollten für die Schilderung des Sachverhalts berücksichtigt werden:

  • Was genau ist passiert?
  • Worin liegt nach eigener Einschätzung die Dienstpflichtverletzung?
  • Gibt es die Besorgnis, dass der/die behördliche Mitarbeiter_in „befangen", d. h. voreingenommen war oder ist?
  • Wie hätte sich der/die Mitarbeiter_in stattdessen, also korrekt, verhalten sollen?
  • Hat das Fehlverhalten der behördlichen Person Auswirkungen auf das Anliegen gehabt?
  • Ist ein Schaden entstanden?
  • Fühlt sich die betroffene Person beleidigt oder im Persönlichkeitsrecht verletzt?


Wer sind die Beteiligten bei einer Dienstaufsichtsbeschwerde?

Die Beschwerde erstellen kann jeder der von einer möglichen Dienstpflichtverletzung betroffen ist. Empfänger dieser Beschwerde ist die entsprechende Behörde, in der die Verletzung der Dienstpflicht vorgefallen ist.


Was ist zu tun, wenn die Dienstaufsichtsbeschwerde fertig ist?

Nachdem alle Fragen entsprechend beantwortet und angepasst wurden, sollte die Dienstaufsichtsbeschwerde ausgedruckt und von dem Absender unterschrieben werden. Die Dienstaufsichtsbeschwerde ist eine besondere Form der im Grundgesetz vorgesehenen Petition.


Welche gesetzlichen Vorschriften sind anwendbar?


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Sie füllen einen Vordruck aus. Das Dokument wird nach und nach vor Ihren Augen auf Grundlage Ihrer Antworten erstellt.

Am Ende erhalten Sie es in den Formaten Word und PDF. Sie können es ändern und es wiederverwenden.

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