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Die Bürgschaft ist ein einseitiger Vertrag, durch den sich der Bürge gegenüber einem Gläubiger in einem anderen Vertrag (z. B. Vermieter in einem Mietverhältnis) verpflichtet, für die Erfüllung der Verbindlichkeiten des Schuldners (z. B. ein Mieter in einem Mietverhältnis) einzustehen.
Ziel eines Gläubigers bei einer Bürgschaft ist es, sich gegen die Zahlungsunfähigkeit seines Schuldners abzusichern. Gläubiger kann z. B. ein Darlehensgeber oder auch ein Vermieter sein. Es steht relativ offen, in welcher Art Vertrag eine Bürgschaft abgeschlossen wird, ihre Hauptfunktion ist die Absicherung einer Leistung. Soll neben der Bürgschaft z. B. im Mietrecht auch ein Mietvertrag (Wohnraum) (bzw. Untermietvertrag) abgeschlossen werden.
Der Umfang einer Bürgschaft ist unmittelbar von der Hauptschuld abhängig. Dies bedeutet, dass der Bürge in dem Moment nicht mehr zu haften braucht, in dem die Hauptschuld nicht mehr besteht. Dabei ist jedoch zu beachten, dass der Bürge auch in jenen Fällen haften muss, in denen sich die Hauptschuld aufgrund von Verzug oder Verschulden des Hauptschuldners ändert.
Ein Bürge kann grundsätzlich die Bürgschaft verweigern, wenn der Gläubiger zunächst nicht versucht hat, eine Zwangsvollstreckung gegenüber dem Hauptschuldner einzuleiten. Hier muss dann entschieden werden, ob auf eine solche Einrede verzichtet wird.
Einreden können ein Hindernis für den Gläubiger darstellen, da diese eine Auszahlung der Schuld erschweren. Bevor er das Geld vom Bürgen bekommt, muss eine Zwangsvollstreckung gegenüber dem Schuldner erfolgt sein. Es wird also in den meisten Fällen auf die Einrede verzichtet. Mit dem Verzicht kann sich der Gläubiger bei Leistungsunfähigkeit des Schuldners direkt an den Bürgen wenden.
Je nachdem, für welche Konstellation Sicherheiten gefordert werden, muss eine entsprechende Bürgschaft abgeschlossen werden. Grundsätzlich lassen sich zwei Arten von Bürgschaften unterscheiden: die Ausfallbürgschaft und die selbstschuldnerische Bürgschaft.
Ja, das Gesetz schreibt für Bürgschaften die Schriftform vor. Dies bedeutet, dass die Bürgschaft nur wirksam wird, wenn sie handschriftlich vom Bürgen unterzeichnet wird. Eine elektronische Unterschrift reicht also nicht aus.
Beachte: Sowohl Einzelpersonen als auch Unternehmen, die eine Bürgschaft unterzeichnen, sollten die Bedingungen der Bürgschaft vollständig verstehen und sicherstellen, dass sie die finanziellen Verpflichtungen erfüllen können, die mit der Bürgschaft verbunden sind.
Die Bürgschaft bietet für den Empfänger der Bürgschaft, also die Person, für die der Bürge einsteht, einige Vorteile. Mit einer Bürgschaft können bestimmte Hindernisse bei der Aufnahme von Krediten umgangen werden, z. B. wenn man eine negative SCHUFA hat oder selbst in schwierigen finanziellen Verhältnissen lebt. Grundsätzlich stellt die Bürgschaft eine starke Absicherung für den Schuldner dar.
Vorteile für den Bürgen sehen da anders aus. Das Vermögen des Bürgen, begrenzt auf die Bürgschaftssumme, kann bei der Zahlungsunfähigkeit des Bürgschaftsempfängers in Anspruch genommen werden. Dies kann erhebliche finanzielle Nachteile für den Bürgen darstellen.
Im Mietrecht sollte bei einer Bürgschaft besonders darauf geachtet werden:
Eine Bürgschaft folgende Informationen beinhalten, um gültig zu sein:
Die rechtlichen Voraussetzungen einer Bürgschaft umfassen in der Regel folgende Punkte:
Es ist wichtig, dass alle rechtlichen Voraussetzungen einer Bürgschaft erfüllt sind, damit sie wirksam ist und die beabsichtigte Absicherung für den Gläubiger bietet.
Grundsätzlich kann jede geschäftsfähige, volljährige Person bürgen. Selbstverständlich sollte man als Bürge auch eine gewisse wirtschaftliche Leistungsfähigkeit aufweisen, um im Schadensfall in der Lage zu sein, finanziell einzuspringen. Eine Bürgschaft zu übernehmen stellt ein großes Risiko dar, weshalb sich der potenzielle Bürge gut überlegen sollte, ob er sie annimmt oder nicht.
Beachte: Grundsätzlich können auch juristische Personen, d. h. Unternehmen auch bürgen, allerdings richtet sich diese Bürgschaft an private nicht-unternehmerische Handlungen.
Wenn keine besonderen Vereinbarungen bestehen, ist die Höhe sowie die Laufzeit einer Bürgschaft unbegrenzt, sofern die Höhe der tatsächlichen Schuld nicht überschritten wird. Hier sollte beachtet werden, dass sich die Schuld im Laufe der Zeit erhöhen kann. Dies ist dann z. B. der Fall ist, wenn Kreditraten nicht getilgt werden und sich der geschuldete Beitrag durch die Zinsen immer weiter erhöht.
Die Vorlage muss den Fragen entsprechend ausgefüllt werden. Anschließend sollte sie von allen Parteien unterschrieben werden und dem entsprechenden Empfänger vorgelegt werden.
Beachte: Die Bürgschaft ist erst gültig, wenn sie dem Gläubiger übergeben wurde.
Diese Unterlagen des Bürgen werden in der Regel zum Abschluss des Bürgschaftsvertrags benötigt:
Nein, eine Bürgschaft ist grundsätzlich auch ohne eine notarielle Beurkundung wirksam. Ihr Wirksamkeit hängt von der Unterzeichnung des Bürgen ab.
Es entstehen keine weiteren Kosten bei der Fertigstellung der Bürgschaft.
Sie füllen einen Vordruck aus. Das Dokument wird nach und nach vor Ihren Augen auf Grundlage Ihrer Antworten erstellt.
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Bürgschaft - Muster, Vorlage online - Word und PDF
Land: Deutschland